Autor Thema: Tarifverhandlungen und die Inflation  (Read 734039 times)

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4260 am: 22.11.2022 22:48 »
...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.
Nein nicht obsolet, aber man kann locker mit dem AG eine neue Vertragliche Basis aushandeln.

Frei nach dem Motto:
AN:Wie ich soll Samstags arbeiten:
Mach ich nicht, da kündige ich lieber.
AG: Aber du musst, ist Direktionsrecht.
AN: Hier ist die Kündigung, oder wollen wir uns darauf einigen, dass ich bleibe und im Vertrag aufgenommen wird, dass Samstagsarbeit ausgeschlossen wird..
AG: mmmmh, muss ich mal durchrechen.

dergt

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4261 am: 22.11.2022 23:19 »
....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.

....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.

Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.

...formaljuristisch mag das schon korrekt sein. Aber was nützen Rechte und Pflichten, wenn diese quasi in vielen Bereichen nicht umsetzbar sind, insbesondere weil akuter Fachkräftemangel besteht.  Der Physiklehrer weiß genau, dass er nahezu unersetzbar ist. Auch in in meiner Position bin ich mir dessen völlig bewusst. Und ich möchte dazu motivieren, dass möglichst eine breite Masse der Beschäftigten sich ihre Stellung bewusst macht und somit Druck von unten aufbaut.

Das ist nicht formaljuristisch korrekt, es ist schlicht korrekt. Schließlich ändert sich an Deinem Recht auf freie Meinungsäußerung nichts, wenn Du es nicht ausüben kannst, weil Du gerade im Koma liegst.

Also stimmst du Matti defacto ja zu, denn deine Aussage kann man wunderbar umformulieren:

"Schließlich ändert sich an dem Direktionsrecht nichts, wenn der Betrieb es nicht ausüben kann, weil er sonst seine Mitarbeiter verlieren würde"

Vielleicht merkste es ja selbst noch: Rechte welche keine Anwendung finden (können), sind nicht der Rede wert. Du sagst es ja selbst "nicht ausüben können". Wen interessiert etwas, was nicht möglich ist?

Aber Menschen wie du, die tagelang über Utopien streiten und sich an allem aufhalten, was defacto nicht realisierbar ist, die fallen bei mir in die Kategorie "Traumtänzer" und sind ganz vorne mit dabei, auf die Straße gesetzt zu werden.
Man braucht progressive Mitarbeiter, welche sich ihrer Fähigkeiten bewusst sind und Probleme lösen, nicht Probleme erschaffen und den ganzen lieben langen Tag darüber philosophieren was alles nicht möglich ist oder vielleicht möglich wäre, wenn... Nur das dieses "wenn" dann nicht existiert.

Und ob das Direktionsrecht Anwendung findet, weil Dienstpläne veröffentlicht werden, hat mit der Anwendung des Direktionsrecht im Falle der Übersetzungstätigkeiten wie bei Matti nicht das geringste zu tun.
Ersteres betrifft alle, letzteres ist ein Einzelfall. Du vergleichst hier also nicht Mal Äpfel mit Birnen, sondern Äpfel mit Autos.

In jedem Fall: Gute Besserung!


« Last Edit: 22.11.2022 23:31 von dergt »

Platten

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4262 am: 23.11.2022 00:10 »
In Folge kann der AG in der verbleibenden Belegschaft dann weiter von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und den Postwagenschubser mit der Übersetzung japanischer Texte beauftragen. Oder den Justiziar mit der Reparatur der defekten Heizungsanlage. Und selbstverständlich kann er dabei auf die Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte bestehen.  ;)

Nö. Im Rahmen des Direktionsrechts dürfen dem AN nur der Wertigkeit seiner Stelle betreffende Tätigkeiten übertragen werden.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4263 am: 23.11.2022 06:53 »
....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.

....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.

Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.

...formaljuristisch mag das schon korrekt sein. Aber was nützen Rechte und Pflichten, wenn diese quasi in vielen Bereichen nicht umsetzbar sind, insbesondere weil akuter Fachkräftemangel besteht.  Der Physiklehrer weiß genau, dass er nahezu unersetzbar ist. Auch in in meiner Position bin ich mir dessen völlig bewusst. Und ich möchte dazu motivieren, dass möglichst eine breite Masse der Beschäftigten sich ihre Stellung bewusst macht und somit Druck von unten aufbaut.

Das ist nicht formaljuristisch korrekt, es ist schlicht korrekt. Schließlich ändert sich an Deinem Recht auf freie Meinungsäußerung nichts, wenn Du es nicht ausüben kannst, weil Du gerade im Koma liegst.

Also stimmst du Matti defacto ja zu, denn deine Aussage kann man wunderbar umformulieren:

"Schließlich ändert sich an dem Direktionsrecht nichts, wenn der Betrieb es nicht ausüben kann, weil er sonst seine Mitarbeiter verlieren würde"

Vielleicht merkste es ja selbst noch: Rechte welche keine Anwendung finden (können), sind nicht der Rede wert. Du sagst es ja selbst "nicht ausüben können". Wen interessiert etwas, was nicht möglich ist?

Aber Menschen wie du, die tagelang über Utopien streiten und sich an allem aufhalten, was defacto nicht realisierbar ist, die fallen bei mir in die Kategorie "Traumtänzer" und sind ganz vorne mit dabei, auf die Straße gesetzt zu werden.
Man braucht progressive Mitarbeiter, welche sich ihrer Fähigkeiten bewusst sind und Probleme lösen, nicht Probleme erschaffen und den ganzen lieben langen Tag darüber philosophieren was alles nicht möglich ist oder vielleicht möglich wäre, wenn... Nur das dieses "wenn" dann nicht existiert.

Und ob das Direktionsrecht Anwendung findet, weil Dienstpläne veröffentlicht werden, hat mit der Anwendung des Direktionsrecht im Falle der Übersetzungstätigkeiten wie bei Matti nicht das geringste zu tun.
Ersteres betrifft alle, letzteres ist ein Einzelfall. Du vergleichst hier also nicht Mal Äpfel mit Birnen, sondern Äpfel mit Autos.

In jedem Fall: Gute Besserung!

Jemand, der meint, dass Grundrechte nicht der Rede wert wären, wenn man sie gerade nicht ausüben kann, sollte dringend überprüfen, ob er im öffentlichen Dienst richtig aufgehoben ist. Vielleicht wäre auch die Überprüfung durch einen zuständigen Dritten angebracht.

Es ist doch hier im Thread herausgearbeitet worden, dass das Direktionsrecht ständig millionenfach ausgeübt wird und zwar effektiv. Da es nur das Direktionsrecht des Arbeitgebers gibt und nicht etwa ein Direktionsrecht für dieses und eines für jenes, ist Deine Unterscheidung wie Folgerung erwartungsgemäß falsch. Selbst wenn man meinte, man könne eine Unterscheidung in Einzelanweisungen und Generalanweisungen treffen, so sind Diebstpläne eben gerade die Direktionsrechtsausübung gegenüber jedem einzelnen Betroffenen und selbst, wenn sie das nicht wären, kommen Einzelanweisungen ständig millionenfach vor, bspw. „Bearbeiten Sie Vorgang A38 vorrangig“ oder „heute waschen Sie Bewohner A, B und F“.

Vielleicht solltest Du Dich demnächst mit dem Diskussionsgegenstand vertraut machen, bevor Du Dich an einer Teilnahme versuchst.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4264 am: 23.11.2022 06:54 »
In Folge kann der AG in der verbleibenden Belegschaft dann weiter von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und den Postwagenschubser mit der Übersetzung japanischer Texte beauftragen. Oder den Justiziar mit der Reparatur der defekten Heizungsanlage. Und selbstverständlich kann er dabei auf die Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte bestehen.  ;)

Nö. Im Rahmen des Direktionsrechts dürfen dem AN nur der Wertigkeit seiner Stelle betreffende Tätigkeiten übertragen werden.

Das ist grundsätzlich auf die Tätigkeit und nicht auf Teiltätigkeiten bezogen.

ProfTii

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4265 am: 23.11.2022 09:28 »
Ich tue mich wirklich schwer der Diskussion zu folgen - nicht inhaltlich, sondern viel mehr der weiteren Intention dahinter...

Jesuis stellt vollkommen richtig und verständlich den rechtlichen Rahmen dar.
Wenn ich ein Arbeitsverhältnis eingehe, habe ich das zu tun, was mein AG mir sagt, solange er mir dies auch aus rechtlicher Sicht vorschreiben darf. (Die Grenzen wurden auch zur Genüge erläutert) Habe ich hierauf keinen Bock und komme dem nicht nach, verhalte ich mich vertragsbrüchig. Hierzu kann es keine zwei Meinungen geben.
Praktisch ist es natürlich von der konkreten Einzelsituation abhängig, ob dies Konsequenzen nach sich zieht oder ich mir hieraus eine Verhandlungsbasis für eine Neuverhandlung meines bestehenden Arbeitsvertrags konstruiere.
Hiervon bleibt aber die Tatsache unberührt, dass dieses Verhalten vertragsbrüchig und somit rechtswidrig ist.

Jesuis hat seine persönliche Meinung zu Personen, die sich vertragsbrüchig und rechtswidrig verhalten absolut klar zum Ausdruck gebracht.

Rumo1895

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4266 am: 23.11.2022 10:23 »
...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.
Nein nicht obsolet, aber man kann locker mit dem AG eine neue Vertragliche Basis aushandeln.

Frei nach dem Motto:
AN:Wie ich soll Samstags arbeiten:
Mach ich nicht, da kündige ich lieber.
AG: Aber du musst, ist Direktionsrecht.
AN: Hier ist die Kündigung, oder wollen wir uns darauf einigen, dass ich bleibe und im Vertrag aufgenommen wird, dass Samstagsarbeit ausgeschlossen wird..
AG: mmmmh, muss ich mal durchrechen.

Jetzt könnte man natürlich böswillig einwenden dass entsprechende Kündigungsfristen in beide Richtungen wirken und der AN im Zweifel noch eine Weile lang arbeitsrechtlich verpflichtet sein könnte Samstags zu arbeiten.

ProfTii

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4267 am: 23.11.2022 11:02 »
...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.
Nein nicht obsolet, aber man kann locker mit dem AG eine neue Vertragliche Basis aushandeln.

Frei nach dem Motto:
AN:Wie ich soll Samstags arbeiten:
Mach ich nicht, da kündige ich lieber.
AG: Aber du musst, ist Direktionsrecht.
AN: Hier ist die Kündigung, oder wollen wir uns darauf einigen, dass ich bleibe und im Vertrag aufgenommen wird, dass Samstagsarbeit ausgeschlossen wird..
AG: mmmmh, muss ich mal durchrechen.

Jetzt könnte man natürlich böswillig einwenden dass entsprechende Kündigungsfristen in beide Richtungen wirken und der AN im Zweifel noch eine Weile lang arbeitsrechtlich verpflichtet sein könnte Samstags zu arbeiten.

Ich denke, wenn man die eigene Kündigung als Druckmittel verwendet sollte man bereit sein, den Arbeitsposten tatsächlich zu "verlieren". Die Konsequenz nicht Samstags zu arbeiten ist im schlimmsten Fall die AG-seitige Kündigung. Am Ende steht in beiden Fällen das Ende des Arbeitsverhältnisses.

Johann

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4268 am: 23.11.2022 11:04 »
...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.
Nein nicht obsolet, aber man kann locker mit dem AG eine neue Vertragliche Basis aushandeln.

Frei nach dem Motto:
AN:Wie ich soll Samstags arbeiten:
Mach ich nicht, da kündige ich lieber.
AG: Aber du musst, ist Direktionsrecht.
AN: Hier ist die Kündigung, oder wollen wir uns darauf einigen, dass ich bleibe und im Vertrag aufgenommen wird, dass Samstagsarbeit ausgeschlossen wird..
AG: mmmmh, muss ich mal durchrechen.

Jetzt könnte man natürlich böswillig einwenden dass entsprechende Kündigungsfristen in beide Richtungen wirken und der AN im Zweifel noch eine Weile lang arbeitsrechtlich verpflichtet sein könnte Samstags zu arbeiten.

Da wirds dann wieder zum Pokerspiel, ob der Arbeitnehmer davon ausgeht, ob der Arbeitgeber seine Rechte dann versucht gerichtlich durchzusetzen oder nicht. Daran würde er festmachen, ob er während der Kündigungsfrist Samstags zur Arbeit gehen würde oder nicht.

Da sind wir dann wieder dabei, dass der Arbeitgeber natürlich das Recht hat, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers im Rahmen des Direktionsrechts Samstags einzufordern. Nur ob er bei einem scheidenden Arbeitnehmer den Weg vor Gericht auf sich nimmt ist fraglich. Bis das geklärt ist, ist das Arbeitsverhältnis sowieso beendet.

Zahnloser Tiger. Mehr nicht.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4269 am: 23.11.2022 11:08 »
Bloß wenn man am Samstag trotz entsprechender Anweisung nicht arbeitet, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Daraus folgt die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, also durchaus unmittelbar und mutmaßlich mit einer Sperre beim ALG1 und mit einem entsprechenden Arbeitszeugnis.

Johann

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4270 am: 23.11.2022 11:15 »
Die Sperre hat man auch bei Eigenkündigung. Also bleibt nur das Arbeitszeugnis, das in dem Fall wohl sowieso nur widerwillig wohlwollend formuliert wäre.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4271 am: 23.11.2022 11:20 »
Es bleibt auch das augenblickliche Ende des Arbeitsverhältnisses im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung mit entsprechender Frist, die ja eine Arbeitssuche möglich macht. Und bei Formulierungen im Arbeitszeugnis wie „Wir trennten uns am 27.11.2022.“ oder „Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tage.“ im Arbeitszeugnis weiß auch jeder, dass es eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung war.

Wurstberg

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4272 am: 23.11.2022 11:43 »

Rumo1895

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4273 am: 23.11.2022 11:45 »
Zumindest theoretisch steht ja auch Schadensersatz im Raum wenn der AN die fristlose Kündigung durch Fernbleiben der Arbeit selbst verschuldet hat und dem AG dadurch ein Schaden entstanden ist (z.B. die geplante Veranstaltung "Malen und Klatschen mit dem Bürger" ausfallen musste da kein anderweitiges Personal zur Verfügung stand). Ist zugegebenermaßen ziemlich weit hergeholt aber nicht ausgeschlossen.

Zitat
Da sind wir dann wieder dabei, dass der Arbeitgeber natürlich das Recht hat, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers im Rahmen des Direktionsrechts Samstags einzufordern. Nur ob er bei einem scheidenden Arbeitnehmer den Weg vor Gericht auf sich nimmt ist fraglich. Bis das geklärt ist, ist das Arbeitsverhältnis sowieso beendet.

Bestrafe Einen - erziehe Hunderte  ;)

Britta2

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4274 am: 23.11.2022 12:24 »
Gegenargument:  ICH war am vergangenen Sonntag für paar Stunden im Büro. Zutritt ist grundsätzlich 24/7 das ganze Jahr. Zutritt zudem nur per Code-Karte auf jeder Etage an fast allen Türen.
Trotzdem:  angeblich werden die Anmeldungen (Anwesenheit) nach wie vor nicht gespeichert und - würde der AG von meiner Anwesenheit am Sonntag erfahren, wäre das ein Abmahngrund (oder schlimmer) - nda "außerhalb der vertraglich festgelegten Arbeitszeit". Bekloppte Vorschriften.  (Darum bin ich auch nicht verbeamtet - charakterlich ungeeignet ... weder Dienst nach Vorschrift noch strikt nach Handbuch inklusive Nonsense-Anweisungen)