Geballte Fachkompetenz hier im Forum, vielleicht wäre es ratsam einfach mal im SVG nachzulesen bevor man hier sowas schreibt wie "Keine".
Soldatenversorgungsgesetz - Unterabschnitt 2 - Ruhegehalt
§ 23 Ausbildungszeiten lesen.
Dort steht ganz eindeutig welche Zeiten angerechnet werden KÖNNEN.
Kurzum Ausbildung-Fachschulausbildung/Meister und selbst Gesellenjahre KÖNNEN angerechnet werden, aber nur bis zu einer bestimmten Jahreszahl und die Pension darf NIE über die 751,75% kommen.
Zusätzlich noch § 26 lesen, dort wird die Erhöhung des Ruhegehaltes für Berufssoldaten mit besonderer Altersgrenze beschrieben.