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[Allg] Entwicklungsmöglichkeiten
HMeder:
Hallo,
ich bin selbst Beamter an einem Universitätsklinikum. Ich bin in der Forschung tätig und werde nach A13 besoldet (Q4). Bei der Frage nach meinen Entwicklungsmöglichkeiten erhielt ich die Aussage von der Personalstelle, dass meine Stelle "bis A15 geht". Weiter konnten sie mir nichts sagen. Daher die Frage an die Experten hier: bedeutet das, dass die Stelle der Tätigkeit nach eigentlich eine A15 Stelle ist, aber halt die Ämter durchlaufen werden müssen (ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf Beförderung habe, aber so ganz grundsätzlich)? Oder heißt es, dass ich bis maximal A15 befördert werden kann, aber nur bei Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit?
Vielen Dank schon mal!
HMeder
Gewerbeaufsichtbeamter:
Hallo zurück.
Dem geschilderten Sachverhalt entnehme ich, dass es sich um eine gebündelte Stelle handelt (A13 bis A15). Von daher könntest du unter Einhaltung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen rein theoretisch bis A15 befördert werden.
HMeder:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Nachfrage hätte ich noch: hängt eine mögliche Beförderung bei einer gebündelten Stelle "nur" vom Willen des Dienstherren ab oder muss auch eine höherwertige Tätigkeit übertragen werden?
Vielen Dank!
2strong:
Wenn Du in der Forschung tätig bist, bist Du Akademischer Rat?
HMeder:
Ja, richtig.
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