Autor Thema: [Allg] Entwicklungsmöglichkeiten  (Read 3535 times)

HMeder

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[Allg] Entwicklungsmöglichkeiten
« am: 01.10.2021 13:11 »
Hallo,
ich bin selbst Beamter an einem Universitätsklinikum. Ich bin in der Forschung tätig und werde nach A13 besoldet (Q4). Bei der Frage nach meinen Entwicklungsmöglichkeiten erhielt ich die Aussage von der Personalstelle, dass meine Stelle "bis A15 geht". Weiter konnten sie mir nichts sagen. Daher die Frage an die Experten hier: bedeutet das, dass die Stelle der Tätigkeit nach eigentlich eine A15 Stelle ist, aber halt die Ämter durchlaufen werden müssen (ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf Beförderung habe, aber so ganz grundsätzlich)? Oder heißt es, dass ich bis maximal A15 befördert werden kann, aber nur bei Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit?

Vielen Dank schon mal!
HMeder
« Last Edit: 04.10.2021 01:32 von Admin2 »

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Entwicklungsmöglichkeiten
« Antwort #1 am: 01.10.2021 13:16 »
Hallo zurück.

Dem geschilderten Sachverhalt entnehme ich, dass es sich um eine gebündelte Stelle handelt (A13 bis A15). Von daher könntest du unter Einhaltung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen rein theoretisch bis A15 befördert werden.

HMeder

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Antw:[Allg] Entwicklungsmöglichkeiten
« Antwort #2 am: 04.10.2021 08:03 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Nachfrage hätte ich noch: hängt eine mögliche Beförderung bei einer gebündelten Stelle "nur" vom Willen des Dienstherren ab oder muss auch eine höherwertige Tätigkeit übertragen werden?

Vielen Dank!

2strong

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Antw:[Allg] Entwicklungsmöglichkeiten
« Antwort #3 am: 04.10.2021 15:10 »
Wenn Du in der Forschung tätig bist, bist Du Akademischer Rat?

HMeder

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Antw:[Allg] Entwicklungsmöglichkeiten
« Antwort #4 am: 04.10.2021 15:27 »
Ja, richtig.

2strong

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Antw:[Allg] Entwicklungsmöglichkeiten
« Antwort #5 am: 04.10.2021 16:08 »
Die Hochschulen haben grundsätzlich keine verbindlichen Stellenpläne und unterliegen dadurch auch nicht den üblichen Restriktionen der Dienstpostenbewertung. Ob und wann Du befördert wirst, liegt im Ermessen des Dienstherrn. Eine Beförderung zum Akademischen Oberrat halte ich für eher unproblematisch. Da solltest Du nach abgeschlossener Probezeit schlicht beim Institutsleiter antichambrieren. Die Stellen für Akademische Direktoren sind insgesamt und auch an großen Hochschulen eher selten und meist  mit der Übernahme von Sonderausgaben verbunden, wenngleich es dafür keine allgemeingültigen Regeln gibt. Jedes Land und grundsätzlich auch jede Hochschule agiert da individuell.

HMeder

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Antw:[Allg] Entwicklungsmöglichkeiten
« Antwort #6 am: 04.10.2021 16:15 »
Vielen Dank für die Info. Dann werd ich mal sehen, was die Zeit so bringt. Habs nicht eilig und bin mit meiner Stelle auch sehr zufrieden. A14 wäre noch irgendwann ganz schön, A15 muss ja nicht....

Nochmal danke und viele Grüße!

P.S. "antichambrieren" musste ich erst nachschlagen, aber ja, das sollte ich hinbekommen  :)
« Last Edit: 04.10.2021 16:22 von HMeder »

2strong

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Antw:[Allg] Entwicklungsmöglichkeiten
« Antwort #7 am: 04.10.2021 17:46 »
Du solltest Die Dinge nicht auf Dich zukommen lassen, sondern aktiv angehen. Ein Jahr nach Ende der Probezeit kann die Beförderung zum Oberrat erfolgen, entsprechend solltest Du dann auch darauf hinweisen. Beamte im Akademischen Mittelblau sind rar, deshalb gerät man leicht aus dem Blick der Verwaltung. Die wird wenig Eigeninitiative zeigen. Gleiches gilt für die Beförderung zum Direktor. Die wirst Du nur bekommen, wenn Du sie einforderst. Viel Erfolg!

Physiker

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Antw:[Allg] Entwicklungsmöglichkeiten
« Antwort #8 am: 04.10.2021 22:18 »
Ich kann etwas Erfahrung aus dem universitären Bereich in Bayern einbringen. Zumindest bei uns ist es so, dass es zwar keinen fixen Stellenplan gibt, wohl aber einen universitätsweiten Stellenpool den man als informellen Stellenplan sehen muss. Im Gegensatz zu dem, was 2Strong meinte (Beamte im Mittelbau sind selten), ist bei uns der auf Dauerstellen beschäftigte akademische Mittelbau fast komplett verbeamtet. A14 geht an meiner Universität meist recht problemlos. Der zur Verfügung stehende Stellenpool ist ausreichend groß, es dauert daher bei Vorliegen entsprechender Leistungen meist nur einige Jahre länger als die Mindestwartezeit.

Die Zahl der A15-Stellen ist hingegen stark beschränkt auf um die 25% aller A13/A14/A15-Stellen, so dass für einen Aufstieg nach A15 die Übernahme besonders wichtiger Aufgaben zwingend notwendig ist. Dazu gehören z.B. im experimentellen Bereich in den Naturwissenschaften z.B. die Verantwortlichkeit für Grosspraktika, Leitung von Geschäftsstellen von Fachbereichen oder der Fakultät und ähnlichem. Dazu kommt dann noch die Forschung, also Nachweis unabhängiger Drittmitteleinwerbungen, Unabhängige Lehre, Betreuung von Promovierenden usw. Viele der Direktoren haben daher habilitiert (in Bayern gehen die Uhren ja anders...).

Dennoch ist ein signifikanter Teil der Leute, die derartige Aufgaben übernommen haben und bei denen alles sonst auch stimmt, auf A14-Stellen, weil die Zahl der A15-Stellen zu klein ist.  Daher ist es bei uns so, dass diese Beförderungen nicht auf Instituts- oder Fachbereichsebene entschieden werden, sondern auf Fakultätsebene, wobei es immer noch einen Schlüssel gibt, wie viele A15er auf jeden Fachbereich kommen. Instituten selbst wird nur die Zahl der Mittelbauer zugeordnet, d.h. mein Institut hat eine bestimmte Zahl von Mittelbau-Stellen, die mir in meiner Berufung zugesagt wurden. Nicht zugesagt wurde die Zahl der Direktoren. Wir haben hier in der Fakultät interne Ausschreibungen, normalerweise bewerben sich pro freiwerdender A15-Stelle (die letzte war vor 3 Jahren, die nächste kommt in 2 Jahren) 3-4 Leute, die formal alle Kriterien erfüllen. Das ist äußerst frustrierend.

Von unseren Klinika höre ich, dass die Situation dort leicht besser ist, nicht, weil der Anteil der A15 besser ist, sondern weil es mehr Fluktuationen gibt und daher die Aufstiegschancen für die Leute, die bleiben wollen, besser sind. Unsere beamteten Mittelbauer sind da gut organisiert, normalerweise gibt es da einen guten "Flurfunk", an den man über die Vertreter des Mittelbaus im Fakultätsrat rankommen kann, weil der Personalrat normalerweise eher die Angelegenheiten des nicht-akademischen Personals vertritt. Der akademische Mittelbau sitzt da leider etwas zwischen den Stühlen und muss sich daher informelle Parallelstrukturen schaffen. Bei uns funktioniert das gut, auch, weil jeder sieht, dass an der Universität letztendlich halt Mangelverwaltung herrscht.

HMeder

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Antw:[Allg] Entwicklungsmöglichkeiten
« Antwort #9 am: 05.10.2021 09:32 »
Vielen Dank für die interessanten Einblicke. Bei uns ist es tatsächlich so, dass ich unter den Naturwissenschaftlern ein Exot bin. Bei den Ärzten ist eine Verbeamtung eher üblich (dann auch gerne bis A16).

VG