"Beamte und ihre Angehörigen müssen 7,30 Euro im Monat mehr bezahlen, die anderen Privatversicherten 3,40 Euro."
Heißt, 7,30€ pro beihilfeberechtigter Person?
Sollte für jeden sein, der einen Beitrag im PVB Tarif entrichtet. Ich gehe nicht davon aus, dass beitragsfreie Mitglieder wie Kinder den Zuschlag zu entrichten müssen.
Wenn die beitragsfreien Kinder zur Kasse gebeten werden, reiche ich Klage ein!
Wen der Zuschlag betrifft
Die Beihilfe übernehme normalerweise 70 Prozent der Pflegekosten. Am Corona-Zuschlag sei die Beihilfe aber nicht beteiligt, so der Verband. Deshalb entfalle der Zuschlag vollständig auf die Versicherten.
Laut PKV-Verband sind vom Zuschlag betroffen:
- alle „Normalversicherten“ in der PPV sowohl mit als auch ohne Beihilfeanspruch,
- Studentinnen und Studenten ebenso wie Fach- und Berufsschülerinnen und -schüler sowie Praktikantinnen und
Praktikanten, die nicht beitragsfrei mitversichert sind,
- Anwartschaften, in denen Alterungsrückstellungen gebildet werden (sogenannte große Anwartschaften),
- beitragspflichtige Kinder (mit eigenem Einkommen zum Beispiel aus Waisenrente).