Autor Thema: Zulage verwehrt und Abmahnung angedroht  (Read 2986 times)

Sunny83

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Zulage verwehrt und Abmahnung angedroht
« am: 02.10.2021 14:53 »
Hallo Foren-Profis,

ich bin bei einer Kommune (ca. 15T EW) in Brandenburg, im allgemeinen Verwaltungsdienst, im Breich Jugend, Bildung, Sport beschäftigt. Laut meiner Tätigkeitsbeschreibung prüfe ich allein sämtliche Rechtsansprüche von Eltern auf einen Kita- oder Hortplatz. Nun wurde ich, aufgrund der Abwesenheit unseres Bereichsleiters, als organisatorischer Ansprechpartner benannt. Als Vertretungsberechtiger, einschließlich Unterschriftsberechtigung, wurde ein anderer Abteilungsleiter benannt..völlig anderer Fachbereich!!!
Ich habe mich daraufhin an den Personalrat gewandt. Dieser hat mir mitgeteilt, dass mir bei der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, auch im Vertrettungsfall eine Zulage nach $14 TVöD zusteht.
Unsere Personalstelle lehnt dies mit der Begründung ab, dass dies zwar grundsätzlich richtig sei, jedoch:
1. aktuell keine höherwertigen Tätigkeiten zu erkennen sind, da ich nur Ansprechpartner wäre und Entscheidungen durch den festgelegten Abteilungsleiter erfolgen würde.
2. Zudem bestehe Anspruch auf Zulage erst, wenn die Tätigkeit einen Monat ausgeübt würde. ( Zeitraum 29.9.21 bis 22.10.21) Und dies im vorliegenden Fall aktuell nicht zutreffe, da der Monat erst am 28.10.21 endet.
3. Mir ggf. bei weiterer Abwesenheit des Leiters ab 28.10.21 und bei Mitteilung um welche höherwertigen Aufgaben es sich handelt, ein Anspruch auf Zulage geprüft werden könne. Hierzu bedarf es aber genauer Festlegungen der Leitungskraft, welche Aufgabe gemacht wurden.

Nach erneuter Rücksprache mit dem Personalrat erhielt ich den Tipp, dass ich eine Zulage nach $ 14 Abs. 2 ( Zulage ab dem 3. TAG der Übertragung) beantragen und eine Frist setzten soll. Ausserdem habe ich mitgeteilt, dass wenn nicht kurzfristig eine Klärung erfolgt, ich sämtliche Einrichtungen informieren werde, dass man sich direkt an die Personalstelle wenden soll.
Die Antwort der Personalstelle war verstörend:
1. Es gäbe in Brandenburg keine landesbezirklichen Regelungen, die dies abdecken würden und wenn, dann resultiere dieser Absatz aus Zeiten den BMTGO???
2. ich wurde zudem gebeten zu bestätigen, dass ich die Aufgaben als organisatorischer Ansprechpartner nicht ausführen will.

Der Personalrat meint, dass man versuche mir nun Arbeitsverweigerung zu unterstellen.

Das kann doch alles nicht richtig sein, oder? Ich habe so schon so viel zu tun und nun das.
Kann mir jemand helfen?
Steht mir eine Zulage nun zu oder nicht?
Und kann ich eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung bekommen?


Spid

  • Gast
Antw:Zulage verwehrt und Abmahnung angedroht
« Antwort #1 am: 02.10.2021 15:01 »
Doch.
Wobei?
Nein.
Ja.

Sunny83

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Zulage verwehrt und Abmahnung angedroht
« Antwort #2 am: 02.10.2021 15:05 »
Wo steht das alles?
Wie komne ich um die Abmahnung herum?

Spid

  • Gast
Antw:Zulage verwehrt und Abmahnung angedroht
« Antwort #3 am: 02.10.2021 15:23 »
Die Nichtexistenz neuer landesbezirklicher Regelungen ergibt sich aus den tatsächlichen Umständen, hier deren Nichtexistenz. Die Fortgeltung der BMT-G-O-Regelungen - allerdings auch nur für aus diesem übergeleitete Beschäftigte -  ergibt sich aus §18 TVÜ-VKA. Die Rahmenbedingungen der Zulage nach §14 TVÖD naheliegenderweise aus §14 TVÖD. Das ist auch Rechtsgrundlage für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.

Die Arbeit nicht verweigern.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Zulage verwehrt und Abmahnung angedroht
« Antwort #4 am: 02.10.2021 15:37 »
Woran machst du fest, dass du jetzt höherwertigen Tätigkeiten ausüben sollst?
Weil du Ansprechpartner bist?
Was ist denn die höherwertige Tätigkeit eines Ansprechpartners?

Und warum wartest du nicht einfach mal den Monat ab, dokumentierst die höherwertigen Tätigkeiten inkl. Zeitanteile (sofern welche auf dich zukommen)

Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 600
Antw:Zulage verwehrt und Abmahnung angedroht
« Antwort #5 am: 02.10.2021 18:20 »
Ausserdem habe ich mitgeteilt, dass wenn nicht kurzfristig eine Klärung erfolgt, ich sämtliche Einrichtungen informieren werde, dass man sich direkt an die Personalstelle wenden soll.
Wie bist du denn auf diese Idee gekommen?

Christian79

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Antw:Zulage verwehrt und Abmahnung angedroht
« Antwort #6 am: 02.10.2021 19:42 »
Da wurde bestimmt auch der Personalrat befragt  :-X