Autor Thema: Wann mit Schnuppen zu Hause bleiben (müssen), Fürsorgepflicht Vorgesetzte, AG  (Read 4245 times)

Stefano

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Hallo,

ich war vor ein paar Wochen so leicht erkältet. Männerschuppen halt. Manche sagen auch grippaler Infekt. Fühlte mich montags nicht sooo schlecht, als wenn ich nicht hätte arbeiten können. Zwar gabs in der zweiten Nachthälfte von Sonntag auf Montag Schweißattacken, erste Nieser und Huster. Hatte den Montag auch Kopp. Jetzt alles aber nicht so schlimm, dass ich mich hätte au melden müssen. Waren am Sonntag im Kino und hab mir halt gedacht, dass ich mir im Saal was eingefangen hab. Vollen Corona-Impfschutz hab ich seit drei Monaten.

Ich sitze mit einem Kollegen in einem 2er-Büro.

Montags kam wie an jedem anderen Tag der Vorgesetzte ins Büro, fragte mich, ob alles ok ist. Ich so "Ja". Dann ist ja alles gut.

Jetzt nach Wochen hab ich erfahren, dass der Kollege sich über mich beschwert hat. Wie es denn sein könnte, dass man in Corona-Zeiten mit Schnuppen ... an die Arbeit kommt. Er hat sich wohl auch beim PR und dem Chef über meinen Vorgesetzten beschwert, dass dieser seiner Fürsorgepflicht nicht nach kam, da er mich nach Hause hätte schicken müssen.

Maske trugen weder der Kollege noch ich in der Woche in Büro. Sonst wie immer, wenn wir das Büro verlassen haben. Mit Maske und Schnuppen wäre für mich nicht gegangen. Hatte ich probiert.

Da bin ich jetzt erst einmal sprachlos!

Aber wie ist das, grad in Corona-Zeiten, rechtlich?

Hab ich, trotz leichter Erkältung, nicht das Recht, zu arbeiten? Wenn ich mich doch arbeitsfähig fühle!

Hätte mich der Vorgesetzte nach Hause schicken müssen?

Hätte vielleicht sogar der Kollege mich indirekt nach Hause schicken können bzw. lassen, wenn der gleich gesagt hätte, dass er mit mir nicht im Büro sitzen möchte, solange ich da rumschniefe?

Oder bin letztlich tatsächlich ich der unkollegiale Typ, der ohne Verantwortung gehandelt hat und die Gesundheit aller anderen riskiert hat?

Beim Arzt war ich nicht. Auch hatte ich keinen Corona-Schnelltest gemacht oder machen lassen.

Homeoffice wäre jeweils nicht möglich gewesen. Wird auch nicht angeboten.

Danke Euch.

Gruß

Spid

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Weder die Arbeits- noch die Beschäftigungspflicht werden durch eine nicht Arbeitsunfähigkeit zur Folge habende Krankheit berührt.l - außer in Bereichen mit besonderen Hygienevorschriften.

WasDennNun

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Zunächst einmal würde ich mich bei meinem Kollegen beschweren, dass er sein Problem mit der Situation nicht angesprochen hat und er so eine unkollegiale Welle daraus gemacht hat.

Wenn ihr keine Dienstanweisung/Hygienekonzept habt, welche klarstellt wie ihr euch bei solchen Symptomen zu verhalten habt, dann hast du dich ja korrekt verhalten.
Wenn doch, dann ist ja alle geklärt.
Wenn nicht, dann würde ich den PR auffordern, hier eine entsprechende Klärung herbeizuführen.

Bis dahin würde ich zukünftig dem Vorgesetzen - im Beisein des Kollegens - bei der morgendliche Stippvisite die aktuelle körperliche Verfassung in epischer Breite erklären und nachfragen, ob das ok wäre, wenn man trotzdem arbeitet.

"Unkollegial" ist maximal, dass du keinen Test gemacht hast. Du kannst also darüber nachdenken, warum du keinen Test gemacht hast. Bei uns liegen in der Dienststelle für solche Situationen immer welche parat, wenn das bei euch nicht der Fall ist, dann kannst du ja mal nachfragen warum nicht!

NWB

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Ich denke, in diesen besonderen Zeiten ist es nicht zu viel verlangt, ein wenig Sensibilität an den Tag zu legen und zu überlegen, was man ggf. beim Kollegen auslöst, wenn man in Coronazeiten mit Husten und Schnupfen auf der Arbeit erscheint.

Auch ohne Corona halte ich es nicht für angebracht, mit solchen Symptomen im Doppelbüro aufzulaufen und so ggf. den Kollegen noch anzustecken.

Bastel

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Auch ohne Corona halte ich es nicht für angebracht, mit solchen Symptomen im Doppelbüro aufzulaufen und so ggf. den Kollegen noch anzustecken.

Dann kann man den Wirtschaftsstandort Deutschland gleich zu machen...

WasDennNun

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Ich denke, in diesen besonderen Zeiten ist es nicht zu viel verlangt, ein wenig Sensibilität an den Tag zu legen und zu überlegen, was man ggf. beim Kollegen auslöst, wenn man in Coronazeiten mit Husten und Schnupfen auf der Arbeit erscheint.

Auch ohne Corona halte ich es nicht für angebracht, mit solchen Symptomen im Doppelbüro aufzulaufen und so ggf. den Kollegen noch anzustecken.
Ja, aber wenn der AG nicht sagt: Bei Schnupfen zuhause bleiben, dann kann ich halt nicht bei Schnupfen zuhause bleiben.

Jockel

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Auch ohne Corona halte ich es nicht für angebracht, mit solchen Symptomen im Doppelbüro aufzulaufen und so ggf. den Kollegen noch anzustecken.

Dann kann man den Wirtschaftsstandort Deutschland gleich zu machen...
Ganz sicher nicht. Der 2-tägige Ausfall einer Person muss gegen die potentiellen Gefahren einer Masseninfektion abgewogen werden. Da wird sich einiges ändern in den nächsten Jahren. Ich erinnere an das Berliner Planungsbüro, das im Frühjahr von fast 30 auf 2 Mitarbeiter schrumpfte, weil die Herren und Damen krank zur Arbeit kamen. Alle, die auch nur mit leichtem Fieber zur Arbeit gekommen sind, waren hinterher doppelt solange arbeitsunfähig und haben die Kollegen angesteckt. Exakt für solche Situationen gibt es die Karenztage. kleiner Schnupfen ist nach 3 Tagen durch. Ernsthaft krank ergibt dann AU vom Arzt.

Spid

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Karenztage führen eher dazu, daß sich die Menschen krank zur Arbeit schleppen - und sie können wegen der Unabdingbarkeit der Vorschriften des EntgFG in dessen Geltungsbereich ohnehin nicht wirksam vereinbart werden.

BAT

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Die Kinder, die nicht im Dreck gespielt haben, kommen so langsam in das Arbeitsleben. Da muss man halt vorsichtiger sein, als bei Kollegen mit 40+ ;)

Sorry, das sollte in diesen Strang. :(

xap

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Oder bin letztlich tatsächlich ich der unkollegiale Typ, der ohne Verantwortung gehandelt hat und die Gesundheit aller anderen riskiert hat?

Ja.

Es gibt sie halt überall. Kollegen, die krank zur Arbeit gehen und ihre Infektionen u. A. durch Toilettenbesuche in ihr Umfeld verteilen. Und wenn man weiß, dass man erkrankt zur Arbeit geht, sind Test und Maske das Mindeste. Nichts dergleichen haben Sie an Schutzmaßnahmen für Ihr Umfeld getroffen.

Hoffentlich gibt es ein Hygienekonzept mit entsprechenden Konsequenzen.

Kaiser80

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Hallo,

ich war vor ein paar Wochen so leicht erkältet. Männerschuppen halt.
Ja nu. Eine Ladung Head and Shoulders und das Problem ist doch aus der Welt geräumt...

Kaiser80

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Oder bin letztlich tatsächlich ich der unkollegiale Typ, der ohne Verantwortung gehandelt hat und die Gesundheit aller anderen riskiert hat?

Ja.

Es gibt sie halt überall. Kollegen, die krank zur Arbeit gehen und ihre Infektionen u. A. durch Toilettenbesuche in ihr Umfeld verteilen. Und wenn man weiß, dass man erkrankt zur Arbeit geht, sind Test und Maske das Mindeste. Nichts dergleichen haben Sie an Schutzmaßnahmen für Ihr Umfeld getroffen.

Hoffentlich gibt es ein Hygienekonzept mit entsprechenden Konsequenzen.

Nein.

Es gibt sie halt überall. Kollegen die arbeitsfähig zu Hause bleiben und in der Freizeit Toilettenbesuche abhalten.

Ich gebe aber auch zu: Ein Test wäre schon angebracht gewesen

xap

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Die Arbeits(un)fähigkeit stellt ggf. ein Arzt fest. Dafür sind Ärzte da. Aber ja, es gibt sie halt. Die Kollegen, die denken sie wären unersetzlich, gehen erkrankt zur Arbeit und verteilen Ihre Seuchen an andere Kollegen. Infolgedessen sind gerne mal 2 oder 3 anstatt eines Kollegen erkrankt. Ist natürlich viel besser. Und wirtschaftlicher natürlich auch.

Ich wiederhole: Hoffentlich gab es ein verbindliches Hygienekonzept welches nicht eingehalten wurde.

Spid

  • Gast
Der AG hat gegenüber dem nicht arbeitsunfähig erkrankten AN eine Beschäftigungspflicht, der er auch durch irgendwelche Konzepte nicht beikommt. Wenn es also ein Hygienekonzept gibt, wird das den AG bestenfalls dann von dieser Pflicht entbinden, wenn es um die Tätigkeit auf einer Intensivstation geht - es taugt also im vorliegenden Fall nur dann zu etwas, wenn man es ausgedruckt als Klopapier verwenden kann.

xap

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Wir wissen gar nicht, ob der AN AU war oder nicht. Er war ja nicht beim Arzt. Seit wann stellen AN für sich fest, ob sie AU sind? Des weiteren stehen in Hygienekonzepten u. U. weitere Punkte, wie Abstandspflicht, Meldepflicht bei Coronaverdacht, Testpflicht usw. - denen hier ggf. auch durch Unterlassen einer Testdurchführung möglichweise nicht nachgekommen wurde.