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Wann mit Schnuppen zu Hause bleiben (müssen), Fürsorgepflicht Vorgesetzte, AG

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Stefano:
Hallo,

ich war vor ein paar Wochen so leicht erkältet. Männerschuppen halt. Manche sagen auch grippaler Infekt. Fühlte mich montags nicht sooo schlecht, als wenn ich nicht hätte arbeiten können. Zwar gabs in der zweiten Nachthälfte von Sonntag auf Montag Schweißattacken, erste Nieser und Huster. Hatte den Montag auch Kopp. Jetzt alles aber nicht so schlimm, dass ich mich hätte au melden müssen. Waren am Sonntag im Kino und hab mir halt gedacht, dass ich mir im Saal was eingefangen hab. Vollen Corona-Impfschutz hab ich seit drei Monaten.

Ich sitze mit einem Kollegen in einem 2er-Büro.

Montags kam wie an jedem anderen Tag der Vorgesetzte ins Büro, fragte mich, ob alles ok ist. Ich so "Ja". Dann ist ja alles gut.

Jetzt nach Wochen hab ich erfahren, dass der Kollege sich über mich beschwert hat. Wie es denn sein könnte, dass man in Corona-Zeiten mit Schnuppen ... an die Arbeit kommt. Er hat sich wohl auch beim PR und dem Chef über meinen Vorgesetzten beschwert, dass dieser seiner Fürsorgepflicht nicht nach kam, da er mich nach Hause hätte schicken müssen.

Maske trugen weder der Kollege noch ich in der Woche in Büro. Sonst wie immer, wenn wir das Büro verlassen haben. Mit Maske und Schnuppen wäre für mich nicht gegangen. Hatte ich probiert.

Da bin ich jetzt erst einmal sprachlos!

Aber wie ist das, grad in Corona-Zeiten, rechtlich?

Hab ich, trotz leichter Erkältung, nicht das Recht, zu arbeiten? Wenn ich mich doch arbeitsfähig fühle!

Hätte mich der Vorgesetzte nach Hause schicken müssen?

Hätte vielleicht sogar der Kollege mich indirekt nach Hause schicken können bzw. lassen, wenn der gleich gesagt hätte, dass er mit mir nicht im Büro sitzen möchte, solange ich da rumschniefe?

Oder bin letztlich tatsächlich ich der unkollegiale Typ, der ohne Verantwortung gehandelt hat und die Gesundheit aller anderen riskiert hat?

Beim Arzt war ich nicht. Auch hatte ich keinen Corona-Schnelltest gemacht oder machen lassen.

Homeoffice wäre jeweils nicht möglich gewesen. Wird auch nicht angeboten.

Danke Euch.

Gruß

Spid:
Weder die Arbeits- noch die Beschäftigungspflicht werden durch eine nicht Arbeitsunfähigkeit zur Folge habende Krankheit berührt.l - außer in Bereichen mit besonderen Hygienevorschriften.

WasDennNun:
Zunächst einmal würde ich mich bei meinem Kollegen beschweren, dass er sein Problem mit der Situation nicht angesprochen hat und er so eine unkollegiale Welle daraus gemacht hat.

Wenn ihr keine Dienstanweisung/Hygienekonzept habt, welche klarstellt wie ihr euch bei solchen Symptomen zu verhalten habt, dann hast du dich ja korrekt verhalten.
Wenn doch, dann ist ja alle geklärt.
Wenn nicht, dann würde ich den PR auffordern, hier eine entsprechende Klärung herbeizuführen.

Bis dahin würde ich zukünftig dem Vorgesetzen - im Beisein des Kollegens - bei der morgendliche Stippvisite die aktuelle körperliche Verfassung in epischer Breite erklären und nachfragen, ob das ok wäre, wenn man trotzdem arbeitet.

"Unkollegial" ist maximal, dass du keinen Test gemacht hast. Du kannst also darüber nachdenken, warum du keinen Test gemacht hast. Bei uns liegen in der Dienststelle für solche Situationen immer welche parat, wenn das bei euch nicht der Fall ist, dann kannst du ja mal nachfragen warum nicht!

NWB:
Ich denke, in diesen besonderen Zeiten ist es nicht zu viel verlangt, ein wenig Sensibilität an den Tag zu legen und zu überlegen, was man ggf. beim Kollegen auslöst, wenn man in Coronazeiten mit Husten und Schnupfen auf der Arbeit erscheint.

Auch ohne Corona halte ich es nicht für angebracht, mit solchen Symptomen im Doppelbüro aufzulaufen und so ggf. den Kollegen noch anzustecken.

Bastel:

--- Zitat von: NWB am 04.10.2021 11:29 ---Auch ohne Corona halte ich es nicht für angebracht, mit solchen Symptomen im Doppelbüro aufzulaufen und so ggf. den Kollegen noch anzustecken.

--- End quote ---

Dann kann man den Wirtschaftsstandort Deutschland gleich zu machen...

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