Wann mit Schnuppen zu Hause bleiben (müssen), Fürsorgepflicht Vorgesetzte, AG

Begonnen von Stefano, 04.10.2021 07:33

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Spid

Grundsätzlich immer, es sei denn, sie ließe dies einen Arzt machen oder der AG hätte Zweifel und ließe das einen Arzt machen - oder der AG machte von seinem Recht Gebrauch, ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen.

Isi

Scheiss auf Corona,
mein Kollege hatte es von einer Bordsteinschwalbe in Ischgl,
dann waren wir 8 Infizierte am Arbeitsplatz,
einer hats nicht überlebt (der war eh schon alt)
und wir hatten nach langer Zeit wieder Arbeit zu verteilen.
Alles hat Vor- und Nachteile.

Geht ruhig weiter krank zur Arbeit :)

Spid

Wo käme im Sachverhalt eine Coronaerkrankung vor?

Und inwiefern befreite Krankheit von der Arbeits- und Beschäftigungspflicht?

BAT

Zitat von: Isi am 05.10.2021 23:10

Geht ruhig weiter krank zur Arbeit :)

Also ich gehe seit Beginn der Krise mit Corona-Symptomen jeden Tag zur Arbeit. ;)

Kaiser80


BAT

Das liegt im Auge des Betrachters ;)

Nee, als Raucher konnte mir auch mein Hausarzt ebenso wenig wie der Arbeitgeber mitteilen, wie ich denn bitte die ständig vorliegenden Symptome des Hustens sowie der verminderten Geschmacks- und Geruchssinne von Covid-Symptomen unterscheiden könne.

Die hierzu vorliegenden dienstlichen Anweisungen waren in sehr ungenauer Sprache erfasst.