Autor Thema: Wann mit Schnuppen zu Hause bleiben (müssen), Fürsorgepflicht Vorgesetzte, AG  (Read 4281 times)

Spid

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Grundsätzlich immer, es sei denn, sie ließe dies einen Arzt machen oder der AG hätte Zweifel und ließe das einen Arzt machen - oder der AG machte von seinem Recht Gebrauch, ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen.

Isi

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Scheiss auf Corona,
mein Kollege hatte es von einer Bordsteinschwalbe in Ischgl,
dann waren wir 8 Infizierte am Arbeitsplatz,
einer hats nicht überlebt (der war eh schon alt)
und wir hatten nach langer Zeit wieder Arbeit zu verteilen.
Alles hat Vor- und Nachteile.

Geht ruhig weiter krank zur Arbeit :)

Spid

  • Gast
Wo käme im Sachverhalt eine Coronaerkrankung vor?

Und inwiefern befreite Krankheit von der Arbeits- und Beschäftigungspflicht?

BAT

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Geht ruhig weiter krank zur Arbeit :)

Also ich gehe seit Beginn der Krise mit Corona-Symptomen jeden Tag zur Arbeit. ;)

Kaiser80

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... mit Corona-Symptomen...
Lass mich raten: Geschmaklosigkeit... ;)

BAT

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Das liegt im Auge des Betrachters ;)

Nee, als Raucher konnte mir auch mein Hausarzt ebenso wenig wie der Arbeitgeber mitteilen, wie ich denn bitte die ständig vorliegenden Symptome des Hustens sowie der verminderten Geschmacks- und Geruchssinne von Covid-Symptomen unterscheiden könne.

Die hierzu vorliegenden dienstlichen Anweisungen waren in sehr ungenauer Sprache erfasst.