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Arbeitszeugnis nach Corona-Einsatz?

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dmmx:
Hallo in die Runde,

ich wurde auf freiwilliger Basis von meiner Landesbehörde 5 Monate lang an ein Landratsamt zur Corona-Bekämpfung ausgeliehen. Als ich zum Ende des Einsatzes nach einem qualifizierten Zeugnis fragte, wurde mir gesagt, man könne lediglich eine "Bestätigung" ausstellen, jedoch kein Zeugnis, da man ja nicht der AG gewesen sei. Nur ein AG sei zur Zeugnisausstellung berechtigt.
Ich vermute hier ein Abwimmeln. Denn nach einem Wegeunfall gerierte sich das LRA durchaus als AG, indem es mir die entsprechenden Formulare schickte.
Gibt es hier eine Rechtsgrundlage, mit der ich argumentieren kann?
Danke!

Lars73:
Warum erbittest du nicht einfach ein qualifiziertes Zeugnis bei deinem Arbeitgeber?

dmmx:
Es soll sich ja nur auf die Abordnung beziehen, und außerdem möchte ich nicht unbedingt, dass das der Stamm-AG mitbekommt.

Spid:
Bei einer Abordnung wird das Arbeitsverhältnis nicht berührt, mithin bleibt das Land der AG auch für die Dauer der Abordnung. Nur gegen den AG gibt es den Anspruch auf ein Zeugnis.

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