Hallo, wenn die niederwertigere Tätigkeit im zeitlichen Umfang begrenzt ist, entweder auf ein paar Stunden die Woche oder ein paar Wochen in Vollzeit wird das vom Direktionsrecht gedeckt sein, aber keine dauerhafte Umsetzung. Du hast einen Vertrag mit Deinen AG, aus dem Dein Anspruch resultiert, eine deiner Entgeldgruppe entsprechende Tätigkeit auszuüben.
Ich würde eine schriftliche Mitteilung eher dahin gehend formulieren, dass Du nicht einverstanden bist und den Vorgang vom Arbeitsgericht prüfen lässt. Es könnte bloß sein, dass Du dann weniger Freunde im Geschäft hast, weil man dann wahrscheinlich einen Anderen aussuchen wird, der diese offenbar unaufschiebbare Aufgabe erledigt.