Autor Thema: Neueinstellung - Vorweggewährung  (Read 2446 times)

Sizko

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Neueinstellung - Vorweggewährung
« am: 05.10.2021 11:59 »
Hallo liebes Forum,

ich habe das Einstellungsverfahren bzw. den Bewerbungsprozess erfolgreich durchlaufen und werde meine Stelle im öffentlichen Dienst (E10 Stufe 4 nach TV-L) zum 01.11 antreten.

Nun zu meinem Anliegen und anschließender Frage, ich habe im Gespräch mit der Personalabteilung bezüglich der Eingruppierung die Zusage für die Entgeltgruppe E10 Stufe 4 bekommen und dies wurde mir auch so per E-Mail bestätigt. Ich habe nun die Vertragsunterlagen erhalten und dort heißt es "die Einstellung erfolgt in Entgeltgruppe 10, Stufe 3 mit Vorweggewährung der Stufe 4 gem. §16 Abs. 5 Satz 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) als Vollzeitbeschäftigter, unbefristet.

Ich habe versucht zu recherchieren und mir den entsprechenden Paragraphen des TV-L durchgelesen, jedoch stellt sich mir nun die Frage ob mir durch die Vorweggewährung die Zeiten bis zur Erreichung der Stufe 5 "verlängern". Ist es korrekt, dass durch die Vorweggewährung zwar die Stufe 4 bezahlt wird (Differenz Stufe 3 <-> Stufe 4), ich aber erstmal die Stufenlaufzeiten der Stufe 3 UND Stufe 4 durchlaufen muss bis die Stufe 5 automatisch erreicht wird? Um es ein wenig genauer auf den Punkt zu bringen, wird die Stufe 5 dadurch nicht nach 4 Jahren erreicht sondern in 7 Jahren (Stufenlaufzeit 3 + Stufenlaufzeit 4)?

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, da mir dieser Sachverhalt nicht ganz klar ist.

Viele Grüße


Spid

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Antw:Neueinstellung - Vorweggewährung
« Antwort #1 am: 05.10.2021 12:03 »
Die Vorweggewährung ist eine Zulage, die die Stufe nicht berührt.

WasDennNun

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Antw:Neueinstellung - Vorweggewährung
« Antwort #2 am: 05.10.2021 12:32 »
Aus welchem Grund wurde dir die Stufe 4 angeboten?

Vorheriger Job im öD schon Stufe 4?
oder förderliche Zeiten ("Berufserfahrung") und deswegen Stufe 4?

oder weil du nur für das Entgelt der Stufe 4 anfangen willst, aber noch keine ausreichende förderliche Zeiten hast?

Was die dir angeboten haben ist in der Tat:
7 Jahre Stufe 4 und dann Stufe 5 etc...
inkl. jederzeit einseitig von denen widerrufbar!!

Sizko

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Antw:Neueinstellung - Vorweggewährung
« Antwort #3 am: 05.10.2021 13:02 »
@spid @WasDennNun

vielen Dank für eure Antworten. Das hilft weiter.

Aus welchem Grund wurde dir die Stufe 4 angeboten?

Vorheriger Job im öD schon Stufe 4?
oder förderliche Zeiten ("Berufserfahrung") und deswegen Stufe 4?

oder weil du nur für das Entgelt der Stufe 4 anfangen willst, aber noch keine ausreichende förderliche Zeiten hast?

Was die dir angeboten haben ist in der Tat:
7 Jahre Stufe 4 und dann Stufe 5 etc...
inkl. jederzeit einseitig von denen widerrufbar!!


Das hatte ich "befürchtet". Komme aus der Privatwirtschaft und es liegen förderliche Zeiten (Berufserfahrung) vor und alles unter Stufe 4 hätte ich in der Tat nicht angenommen. Zur Ergänzung die Stelle war ausgeschrieben von Entgeltgruppe 9 - Entgeltgruppe 11. Laut (mündlicher) Auskunft des Referatsleiters ist eine Entwicklung in die Entgeltgruppe 11 nach einem Jahr möglich und auch so vorgesehen, wenn entsprechende Erfahrung/Zertifikate erworben wurden. Da dies allerdings mündlich erfolgt ist, gebe ich darauf erstmal nichts  :D. Lässt der TV-L überhaupt eine Einstellung **direkt** in Stufe 4 zu oder kann dies nach TV-L immer nur über eine Zulage bzw. Vorweggewährung erfolgen?

Spid

  • Gast
Antw:Neueinstellung - Vorweggewährung
« Antwort #4 am: 05.10.2021 13:12 »
Ersteres

WasDennNun

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Antw:Neueinstellung - Vorweggewährung
« Antwort #5 am: 06.10.2021 12:13 »
Das hatte ich "befürchtet". Komme aus der Privatwirtschaft und es liegen förderliche Zeiten (Berufserfahrung) vor und alles unter Stufe 4 hätte ich in der Tat nicht angenommen. Zur Ergänzung die Stelle war ausgeschrieben von Entgeltgruppe 9 - Entgeltgruppe 11. Laut (mündlicher) Auskunft des Referatsleiters ist eine Entwicklung in die Entgeltgruppe 11 nach einem Jahr möglich und auch so vorgesehen, wenn entsprechende Erfahrung/Zertifikate erworben wurden. Da dies allerdings mündlich erfolgt ist, gebe ich darauf erstmal nichts  :D.
Klingt auch nach unnötiger Vorenthaltung des Entgeltes. Welcher Bereich ist das? Wüsste nicht warum Erfahrung/Zertifikate tariflich notwendig sind um dir von Anfang an die E11 zu geben.
Erstens würdest du bei einer Höhergruppierung nach einem Jahr dieses Jahr der Stufenlaufzeit verlieren.
Und wahrscheinlich auch die Zulage!
Also 1 Jahr EG10S3, dann 3 Jahre EG11S3 ...wären also best case 8 Jahre bis zum Entgelt der Stufe EG11S5.


Zitat
Lässt der TV-L überhaupt eine Einstellung **direkt** in Stufe 4 zu oder kann dies nach TV-L immer nur über eine Zulage bzw. Vorweggewährung erfolgen?
Also liegen wahrscheinlich förderliche Zeiten vor und der AG sollte dich auch in diese Stufe einstellen.
(§16.2)
Alternative (mit Restrisiko des Widerrufes): Verlange eine Zulage in Höhe der Differenz zur höheren Entgeltgruppe!
Dann würdest du das Entgelt der Stufe 5 nach 3 Jahren erhalten. Was für dich monetär natürlich besser ist

Also lass dich nicht verarschen, fordere die EG11 direkt, oder die Stufe EG10S4 nicht als Zulage, sondern zugesichert oder die EG10 mit Zulage zur Stufe 5
Wenn sie dass nicht wollen, dann trete den Job nicht an, oder suche dir flugs nen anderen AG

Sizko

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Antw:Neueinstellung - Vorweggewährung
« Antwort #6 am: 06.10.2021 16:08 »
Das hatte ich "befürchtet". Komme aus der Privatwirtschaft und es liegen förderliche Zeiten (Berufserfahrung) vor und alles unter Stufe 4 hätte ich in der Tat nicht angenommen. Zur Ergänzung die Stelle war ausgeschrieben von Entgeltgruppe 9 - Entgeltgruppe 11. Laut (mündlicher) Auskunft des Referatsleiters ist eine Entwicklung in die Entgeltgruppe 11 nach einem Jahr möglich und auch so vorgesehen, wenn entsprechende Erfahrung/Zertifikate erworben wurden. Da dies allerdings mündlich erfolgt ist, gebe ich darauf erstmal nichts  :D.
Klingt auch nach unnötiger Vorenthaltung des Entgeltes. Welcher Bereich ist das? Wüsste nicht warum Erfahrung/Zertifikate tariflich notwendig sind um dir von Anfang an die E11 zu geben.
Erstens würdest du bei einer Höhergruppierung nach einem Jahr dieses Jahr der Stufenlaufzeit verlieren.
Und wahrscheinlich auch die Zulage!
Also 1 Jahr EG10S3, dann 3 Jahre EG11S3 ...wären also best case 8 Jahre bis zum Entgelt der Stufe EG11S5.

Vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich dabei um eine Stelle in der IT-Administration.


Zitat
Lässt der TV-L überhaupt eine Einstellung **direkt** in Stufe 4 zu oder kann dies nach TV-L immer nur über eine Zulage bzw. Vorweggewährung erfolgen?
Also liegen wahrscheinlich förderliche Zeiten vor und der AG sollte dich auch in diese Stufe einstellen.
(§16.2)
Alternative (mit Restrisiko des Widerrufes): Verlange eine Zulage in Höhe der Differenz zur höheren Entgeltgruppe!
Dann würdest du das Entgelt der Stufe 5 nach 3 Jahren erhalten. Was für dich monetär natürlich besser ist

Also lass dich nicht verarschen, fordere die EG11 direkt, oder die Stufe EG10S4 nicht als Zulage, sondern zugesichert oder die EG10 mit Zulage zur Stufe 5
Wenn sie dass nicht wollen, dann trete den Job nicht an, oder suche dir flugs nen anderen AG


Habe genau diese Anmerkungen nochmals an die Personalabteilung gegeben, mit der Forderung des direkten Einstiegs in die EG10S4. Insbesondere da in der Zusage/Mail die Entgeltgruppe 10 und Stufe 4 explizit erwähnt wurde. Von Vorweggewährung war nie die Rede. Ich werde berichten :).

WasDennNun

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Antw:Neueinstellung - Vorweggewährung
« Antwort #7 am: 06.10.2021 17:16 »
Dann frage mal nach welche Änderungen deiner Tätigkeiten den später zur EG11 führen sollen, die abhängig von deiner Erfahrung sind.

Die verarschen dich!