Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Ausbildung- und Prüfungspflicht RLP Ausnahmen

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Spidersangel:
Bist Du Dir mit der Nummer sicher?
Das Urteil ist nicht zu finden.
Kann es eventuell 8 Sa 306/16 sein?

Kaiser80:
Das Urteil  8 Sa 306/16  kann auf den SV des TE nicht angewandt werden.

"Vollzug"=Ordnungsamt und "Vollziehung"=Kasse,Finanzen

2strong:
Vielleicht hilft BAG Urteil v. 21.03.2012 - 4 AZR 509/10

OrganisationsGuy:
Unabhängig von den angefügten Urteilen sind wir selber bereits zu dem Schluss gekommen, dass die Tätigkeit des Vollzugsbeamten mit 9a eingruppiert ist mit der Anforderung der zu erledigen Aufgaben. Da wir eine kleine Kommune sind werden von einem TB jedoch zwei Aufgabengebiete übernommen. 45 % Vollzugsdienst und 55 % Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Somit in Summe 45 % selbstständige Leistungen und wir bleiben bei der EG8. Wir haben bislang keinen Bedarf an 39 Stunden durchgehendem Vollzugsdienst.

Specter93:
Naja, vielleicht nicht 39 Std. aber in Summe 90% davon. Dient eine solche Splittung nicht einfach der Senkung der Personalkosten?

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