Vielen Dank, ja das hab ich jetzt auch gesehen, Im TVÖD Bund steht es anders. Da ich vorher Bund und jetzt Land angestellt bin, war ich irritiert, wo der Text hin ist. Ich dachte, die grundlegenden Formulierungen wären identisch.
Bund:
"Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, denen mindestens zehn Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 Fallgruppe 2 oder Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, denen mindestens fünf Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 Fallgruppe 2 oder Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 5
1. Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit.
2. Zahnmedizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit. "