Autor Thema: Arbeitszeit - Fortbildung  (Read 3377 times)

Ole

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 164
Arbeitszeit - Fortbildung
« am: 06.10.2021 10:52 »
Hallo,

usnere Erzieher arbeiten fast alle zwischen 30 und 35h/Woche. Am Wochenende war Erste-Hilfe Lehrgang von 08-16 Uhr inkl. 1 Std. Pause. Pauschal haben wir gesagt als AG, gibt es einen Tag frei für den Erste-Hilfe Kurs. Nun möchten die Erzieher aber einen Tag frei und noch die "Überstunden", da ja der Kurs 7 Stunden dauerte und die Erzieher meistens 6 Stunden am Tag arbeiten. Was sagt ihr dazu? :o

Spid

  • Gast
Antw:Arbeitszeit - Fortbildung
« Antwort #1 am: 06.10.2021 10:57 »
Wenn zusätzliche 7 Stunden Arbeitszeit durch den AG angeordnet wurden, sind auch 7 Stunden auszugleichen. Die Zeitzuschläge für die Samstagsarbeit nicht vergessen.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Arbeitszeit - Fortbildung
« Antwort #2 am: 06.10.2021 15:48 »
...ja, die Personaler...letzte Rettung Internet 8) ;D...und dann erhalten sie auch noch Antworten, die sie gar nicht wissen wollten... :)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Wdd3

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,253
Antw:Arbeitszeit - Fortbildung
« Antwort #3 am: 06.10.2021 16:54 »
Wenn zusätzliche 7 Stunden Arbeitszeit durch den AG angeordnet wurden, sind auch 7 Stunden auszugleichen. Die Zeitzuschläge für die Samstagsarbeit nicht vergessen.

Ich kenne die zugehhörige Bezeichnung nicht, aber wird ab 13:00 Uhr nicht schon der Sonntagszuschlag fällig?

Spid

  • Gast
Antw:Arbeitszeit - Fortbildung
« Antwort #4 am: 06.10.2021 17:01 »
Nein.

Wdd3

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,253
Antw:Arbeitszeit - Fortbildung
« Antwort #5 am: 07.10.2021 09:23 »
Stimmt, richtig ist es so:

Samstagsarbeit ist im TVöD damit ohne Weiteres zulässig. Wird der Beschäftigte am Samstag zur Arbeit herangezogen, erhält er für Arbeit in der Zeit von 13 Uhr bis 21 Uhr, die nicht im Rahmen von Wechselschicht- und Schichtarbeit geleistet wird, einen Zeitzuschlag in Höhe von 20 % des Stundenentgelts.