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"Übertragung höherwertiger Tätigkeit" - Frage zur Zulage

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OEDITler:
Hallo miteinander,

ich habe eine Frage zum Thema "Übertragung höherwertiger Tätigkeit":

Am 13.08. wurde mir - vorerst befristet auf die 6-monatige Probezeit - eine neue Tätigkeit übertragen (im Rahmen einer Stellenausschreibung, bei der ich ausgewählt wurde). Damit einher geht auch die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe.

Wie es der Zufall will, war der 13.08. auch mein letzter Arbeitstag im August, danach habe ich meinen lange geplanten Urlaub angetreten.

Wenn ich den TVÖD richtig verstehe, müsste mir, sobald die Tätigkeitsübertragung einen Monat angedauert hat, rückwirkend zum Stichtag 13.08.2021 die Entgelt-Zulage angerechnet werden müssen.

Heißt, ich würde erwarten, sowohl für den August als auch den September eine entsprechende Zulagen-Nachzahlung zu erhalten.

Meine bereits einsehbare Oktober-Abrechnung beinhaltet jedoch nur die aktuelle Oktober-Zulage. Eine Nachzahlung ist nicht ersichtlich. In den Monaten davor wurde noch keine Zulage gezahlt.

Meine eigentliche Frage: Habe ich das ganze richtig verstanden, und mir steht die Entgeltzulage auch für die Monate August und September zu? Oder ist der Sachverhalt doch ein anderer?

Danke schonmal für die Hilfe!

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