Hallo allerseits,
gibt es für Beamte unter Umständen irgendwelche (finanziellen) Nachteile, wenn sie in Steuerklasse 5 sind? Da die Steuerlast über die Steuererklärung am Jahresende ausgeglichen wird, dürften diese nach meinem Verständnis nur entstehen, wenn auf dem Netto basierende Lohnersatzleistungen in Anspruch genommen werden.
Spontan fällt mir hier Elterngeld (sofern man unter der Obergrenze ist) und Mutterschaftsgeld ein. Ansonsten kommen Beamte wohl nie in die Position, Krankengeld, Kinderkrankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen nach dem IfSG zu beziehen. (Eine andere Lohnersatzleistung will mir gerade nicht in den Sinn kommen.)
In einer "Mischehe" (Beamter/Angestellter) bei abgeschlossener Familienplanung (in Zukunft keine Niederkunft/Adoption) müsste demnach Steuerklasse 3 für den Angestellten im Hinblick auf das Haushaltseinkommen im Gesamtjahr in jedem Fall neutral oder günstiger sein - Letzteres, wenn dieser eine der genannten Lohnersatzleistungen bezieht. Der Progressionsvorbehalt verringert den erlangten Vorteil zwar, aber nur teilweise.
Ist diese Betrachtung soweit korrekt oder gibt es etwas, was ich vielleicht übersehen habe?