Mitarbeiter in EG9b soll nach Rechtsmeinung der Dienststellenleitung höherwertige Tätigkeiten auszuführen als bisher angenommen, der Personalrat kommt im Rahmen seiner Mitbestimmung zum Schluss, dass die gesehende EG 10 den Betriebsfrieden stören würde und lehnt die Vorlage der Dienststellenleitung zur Eingruppierung ab, in der ausführlichen Begründung wird der Rechtsmeinung des Dienstherren widersprochen (der Personalrat besteht ausschließlich aus Mitarbeitern bis zur EG 10, A9) Die Stelle ist im Stellenplan der Gebietskörperschaft bereits bestätigt.
1. Welchen Einfluß hat der Personalrat auf die Rechtsmeinung des Dienstherren?
2. Wie kann der Mitarbeiter gegen die Entscheidung des Personalrats vorgehen, er wurde am Verfahren logischer Weise nicht beteiligt?
3. Welche Lösungen werden gesehen? (die Wahlperiode des Personalrats läuft von 3 Jahre)