Autor Thema: [BW] Haushaltsbegleitsgesetz 2013/14 - Beihilferecht  (Read 2725 times)

flohafa

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Hallo Forum!

In Baden-Württemberg trat ja zum 1.1.2013 das umstrittene Haushaltsbegleitgesetz in Kraft, welches für Beamte und Beamtinnen mehrere finanzielle Einschnitte vorsah. Manches davon wurde bereits durch gerichtliche Urteile wieder einkassiert (besonders zu erwähnen ist die 8%ige-Kürzung der Besoldung oder die Beihilferegelung für Ehepartner). Die Gericht argumentierten damit, dass die reine Sparabsicht des Gesetzgebers nicht ausreiche und man nicht einseitig nur im Personalbereich sparen dürfte.

Es bleiben aber Einschnitte. Besonders ärgerlich ist sicherlich der pauschale Beihilfesatz von 50%. Unabhängig von der Anzahl der Kinder, unabhängig davon, ob man aktiv im Dienst ist oder Versorgungsempfänger. Dieses Vorgehen ist meines Wissens einzigartig in Deutschland. Die Chancen, dass diese Regelung ebenfalls rechtswidrig ist, stehen ja nicht schlecht. Sicherlich fehlt auch hier eine ordentliche Begründung.

Nun meine Frage: Wisst ihr von Musterverfahren gegen diese Regelung? Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass sich hier demnächst etwas tut?

Ich habe bei Verbänden und Gewerkschaften diesbezüglich angefragt. Diese deuteten (z.B. der Beamtenbund BW) an, dass sie rechtliche Verfahren prüfen. Ich konnte allerdings keine konkreteren Auskünfte bekommen.

Danke für eure Ideen und euer Wissen!

Ozymandias

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Antw:[BW] Haushaltsbegleitsgesetz 2013/14 - Beihilferecht
« Antwort #1 am: 07.10.2021 22:10 »
https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/alles-was-recht-ist/

Leider gibt es zu den Punkten:

-Einheitlicher Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent für ab 1. Januar 2013 neueingestellte Beamtinnen und Beamte und deren berücksichtigungsfähige Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner,
-Erhöhung der Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe,
-Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent des Rechnungsbetrages

keine mir bekannten Musterverfahren, bzw. wären diese längst beim Bundesverwaltungsgericht angekommen. Zur Kostendämpfungspauschale gab es ein Urteil zumindest für Professoren, wobei das glaube ich in der 2. Instanz gescheitert ist, bin mir dazu gerade nicht zu 100% sicher.

Ich würde Widerspruch einlegen und schauen ob er ruhend gestellt wird.

Der erste Punkt betrifft Beamte die vor 2013 eingestellt wurden nicht, deshalb ist der Kreis der Betroffenen überschaubar.

flohafa

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Antw:[BW] Haushaltsbegleitsgesetz 2013/14 - Beihilferecht
« Antwort #2 am: 29.10.2021 15:57 »
Scheinbar plant das Land nun endlich nachzugeben und zumindestens den einheitlichen Beihilfebemessungssatz von 50% wieder aufzuheben! Ob das für die damals erhöhte Kostendämpfungspauschale, die Verschlechterung bei der Beihilfe für Zahnersatz und die 22€ für Wahlleistungen ebenfalls gilt, ist aber äußerst fraglich.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.paket-der-landesregierung-massive-fortschritte-fuer-viele-beamte.8a74d7b6-9be8-4568-b8d8-de68e36b28d0.html?reduced=true

Ich frage mich was mit der PKV passiert. Zahlt man nun einen geringeren Beitrag, da man weniger Altersrückstellungen bilden muss? (Versorgungsempfänger erhalten wieder 70% Beihilfe, statt der bisherigen 50%) Was passiert mit den zuviel gezahlten Beiträgen der letzten Jahre? (Ich bin seit 2013 Beamter und somit von den Verschlechterungen betroffen) Derzeit kennen die Beiträge bei der DEBEKA ja nur eine Richtung...  :o

blauesviereck

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Antw:[BW] Haushaltsbegleitsgesetz 2013/14 - Beihilferecht
« Antwort #3 am: 30.10.2021 05:14 »
Lösung Deiner Frage im Tarnortsch et al. Fred gestern gegen 14 Uhr

Feidl

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Antw:[BW] Haushaltsbegleitsgesetz 2013/14 - Beihilferecht
« Antwort #4 am: 02.11.2021 08:42 »
Ich frage mich was mit der PKV passiert. Zahlt man nun einen geringeren Beitrag, da man weniger Altersrückstellungen bilden muss? (Versorgungsempfänger erhalten wieder 70% Beihilfe, statt der bisherigen 50%) Was passiert mit den zuviel gezahlten Beiträgen der letzten Jahre? (Ich bin seit 2013 Beamter und somit von den Verschlechterungen betroffen) Derzeit kennen die Beiträge bei der DEBEKA ja nur eine Richtung...  :o
Du zahlst dann einen geringern Beitrag, allerdings könnte es sein, dass du selbst aktiv auf deine PKV zugehen musst, um niedrigeren Beitrag zu erhalten.
Die bisher gezahlten Beiträge bleiben natürlich weiter für die Altersrückstellung erhalten.

BAP2017

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Antw:[BW] Haushaltsbegleitsgesetz 2013/14 - Beihilferecht
« Antwort #5 am: 07.11.2021 19:40 »
Hätte jemand den o.g. gesamten Artikel der Stuttgarter Zeitung? Würde mich sehr interessieren…

StefanBW

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Antw:[BW] Haushaltsbegleitsgesetz 2013/14 - Beihilferecht
« Antwort #6 am: 22.11.2021 10:12 »
Hätte jemand den o.g. gesamten Artikel der Stuttgarter Zeitung? Würde mich sehr interessieren…

Hast Du den Artikel bekommen? Würde mich auch interessieren.

flohafa

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Antw:[BW] Haushaltsbegleitsgesetz 2013/14 - Beihilferecht
« Antwort #7 am: 22.11.2021 18:02 »
Wie wär's mit einem kostenlosen vierwöchigen Test der StZ? Und zur Not zahlt man halt mal für journalistische Arbeit...!  ???