Wertes Forum,
das Thema Aufstieg in den h.D. wurde schon häufiger thematisiert. Da sich die Rechtslage aber wohl von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, bin ich durch meine Recherche nicht wirklich schlauer geworden.
Vielleicht hat ja noch jemand einen Rat für mich.
Ich bin 33 Jahre alt und seit 2 1/2 Jahren als Technischer Angestellter im ÖD in Hessen tätig. Derzeit bin ich in E10 nach TV-H eingruppiert. Die E11 wurde mir in Aussicht gestellt.
Nun wird mir jedoch von allen Seiten zu einer baldigen Verbeamtung (aufgrund der Aufgabe wohl prinzipiell möglich) geraten. Hierfür müsste ich gemäß hessischer Laufbahnverordnung 3 1/2 Jahre hauptberuflich tätig gewesen sein.
Prinzipiell strebe ich eine Verbeamtung an. Aufgrund meines Alters (erst Zivildienst, dann Berufsausbildung und erst spät mit dem Studium angefangen) gerne so früh wie möglich. Allerdings studiere ich nebenberuflich und auf eigene Kosten noch in einem Master-Programm. Dieses soll sich langfristig auch monetär lohnen, weshalb ein Aufstieg in den h.D. das Ziel seien soll. Den Master werde ich voraussichtlich in 2 Jahren in den Händen halten.
Für Tarifangestellte sieht die Auswahl an E 13-Stellen bei uns im Hause derzeit gut aus. Zumindest weiß ich von einigen jungen Kolleg*innen die kürzlich direkt von der Uni eingestiegen sind. Auch die Altersstruktur der Behörde lässt auf eine positive Entwicklung hoffen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die nächsten zwei Jahre weiter als Tarifangestellter (dann in E 11) tätig bleibe und mich anschließend mit einem Master direkt auf eine, hoffentlich verfügbare, Stelle im h.D. bewerbe oder doch die Verbeamtung im nächsten Jahr angehe.
Dann wäre der Qualifikationsaufstieg gemäß § 37 Laufbahnverordnung mein Ziel. Hierfür müsste ich mich 8 Jahre im g.D. bewähren. Ob mir meine Tätigkeit als Tarifangestellter hier anerkannt werden würde, ist mir nicht klar. Auch kenne ich keine/n Kolleg*in, der/die hierüber aufgestiegen wäre. In der Regel lief dies bei den betroffenen Personen über die "Ochsentour" A10, A11, A12, A13 g.D., A 13 h.D. ab.
Auch ist mir nicht klar, ob ich als Tarifangestellter auf einer E 13-Stelle im vergleichbaren höheren Dienst zunächst wieder 3 1/2 Jahre ableisten müsste, bevor eine Verbeamtung möglich wäre, oder meine Tätigkeit im vergleichbaren gehobenen Dienst angerechnet werden würde.
Letztlich kann mir die Entscheidung niemand abnehmen, im moment sind bei mir (wie man merkt) aber noch einige Fragen offen.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen!
Beste Grüße,
Tex