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Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft

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Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Die Eingruppierung ergibt sich aus der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Sollten die Arbeitsvertragsparteien eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbaren, erfolgt die Eingruppierung entsprechend.

Thomasmueller:
Es kommt also auf die einvernehmliche Einigung mit dem Personalamt zur dauerhaften Umsetzung auf eine EG9 -EG11 Stelle an?

Spid:
Nein, es kommt auf die einvernehmliche Einigung zwischen den Arbeitsvertragsparteien hinsichtlich der eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung an. Stellen sind tariflich unbeachtlich. Eine Umsetzung gibt es tariflich nicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Thomasmueller am 08.10.2021 17:36 ---Es kommt also auf die einvernehmliche Einigung mit dem Personalamt zur dauerhaften Umsetzung auf eine EG9 -EG11 Stelle an?

--- End quote ---
Wenn du dir Tätigkeiten übertragen lässt die nicht zur EG13 führen, dann wirst du auch entsprechend eingruppiert.
Der AG kann dich nicht gegen deinen Willen dir solche Tätigkeiten zuweisen, dass geht nur einvernehmlich.


--- Zitat von: Thomasmueller am 08.10.2021 17:16 ---Diese Rahmenbedingungen verhindern nicht nur die Dynamik oder Handlungsfähigkeit, sondern auch den laufenden und störungsfreien täglichen Betrieb. Die sich daraus ergebene Situation kann und möchte ich nicht mehr vertreten.

--- End quote ---
Muss du auch nicht, musstest du noch nie, das muss alleinig der AG.
Wenn du also die Führungskräfte bösgläubig genug machst und dafür sorgst, das gute Mitarbeiter entsprechende Tätigkeiten zugewiesen bekommen, dass sie z.b. nicht EG11 sondern EG12 erhalten, dann bleiben evtl. auch. Und wenn man einige FI einstellt und sie mit E11/E12, sprich 60-70T€,  entlohnt, dann ist das für ein FI auch gutes Geld.

Wenn der AG da nicht mitzieht und du den AG rechtzeitig auf die Konsequenzen hinweist (Ausfallzeiten etc.) und diese Dinge eintreten, dann kannst du dich zurück lehnen, öffentlich verkünden dass diese Ausfallzeiten wissentlich vom AG in Kauf genommen wurden und das Team sein bestes gegeben hat, dass zu verhindern.

Thomasmueller:

--- Zitat ---Muss du auch nicht, musstest du noch nie, das muss alleinig der AG.
--- End quote ---

Ja, nafürlich. Wenn es allerdings zu (lang-/kurzfristigen) Ausfällen des Betriebes kommt, ist sicherlich zunächst der TL im Fokus.


--- Zitat ---Wenn du also die Führungskräfte bösgläubig genug machst und dafür sorgst, das gute Mitarbeiter entsprechende Tätigkeiten zugewiesen bekommen, dass sie z.b. nicht EG11 sondern EG12 erhalten, dann bleiben evtl. auch. Und wenn man einige FI einstellt und sie mit E11/E12, sprich 60-70T€,  entlohnt, dann ist das für ein FI auch gutes Geld.
--- End quote ---

Die Stellen sind max EG9 -EG11 wobei selbst die kernqualifizierten und jungen MA in EG9 eingruppiert werden. Alle Kämpfe hier etwas zu bewegen waren erfolglos. Zitat"dann sollen sie halt kündigen".


--- Zitat ---Wenn der AG da nicht mitzieht und du den AG rechtzeitig auf die Konsequenzen hinweist (Ausfallzeiten etc.) und diese Dinge eintreten, dann kannst du dich zurück lehnen, öffentlich verkünden dass diese Ausfallzeiten wissentlich vom AG in Kauf genommen wurden und das Team sein bestes gegeben hat, dass zu verhindern.
--- End quote ---

Das habe ich bereits per Vermerk getan.

Aufgrund der marginalen finanziellen Unterschiede zwischen EG11, EG12 (ggf. wäre das bei mir sogar möglich) und EG 13 möchte ich einfach die Funktion als TL auf verlorenem Posten nicht mehr wahrnehmen. Die überschaubaren finanziellen Konsequenzen tausche ich gerne für ein ruhiges Leben als SB ein.

Solange die Verdi nicht versteht, dass auch die Tarifgruppen > EG12 relevante Mehrleistung erbringen und weiter an der Vereinheitlichung der Tarifgruppen arbeitet, ist der ÖD als solches für Führungskräfte uninteressant.

Daher: soll sich jemand anderes für ein paar Euro die Finger verbrennen.

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