Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vertreter Gruppenleiter E9b Justiz TV L

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Jockel:
Wobei man auch sagen könnte, die Abwesenheitsvertretung (Urlaub, erwartbare durchschn. Krankheit) ist nicht MEINE Arbeit und mithin keine "auf Dauer übertragene Tätigkeit", sondern eine vorgelagerte Nebenpflicht. Daher ist sie organisationswissenschaftlich auch aus MEINER Arbeitszeit rauszurechnen. Arbeitsmengen werden nach meiner Netto-Arbeitszeit berechnet. Es handelt sich nicht um Arbeitsvorgänge. Ich bin unter keinen Umständen nach ihr eingruppiert (Ausnahme: "ständige Vertretung", die aber eben gerade keine Abwesenheitsvertretung ist).

Sofern das ganze unerwartet länger dauert, muss der AG handeln. Dann könnte er per Eingriff dauerhaft oder vorübergehend übertragen.

Spid:
Ob jemand sagt, es sei seine Arbeit, ist unbeachtlich. Maßgeblich ist, ob der AG diese zum Tätigkeitsinhalt gemacht hat, indem er eine entsprechende Vertretungsregelung festlegte.

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