Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508854 times)

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #120 am: 21.10.2021 09:08 »
Es ging mir nicht darum, ein bestimmtes Beschäftigungverhältnis als besser oder schlechter darzustellen, sondern deren Vor- und Nachteile. Insbesondere darauf hinzuweisen, dass vermeintliche Vorteile des jeweils anderen Beschäftigungsverhältnisses häufig nur gefühlt sind. Genauso wie:

Höhere Altersbezüge
oder
Sowie später im Vergleich eine höhere Pension.

was ebenfalls widerlegt ist.

Interssant finde ich auch, dass ein ganz wesentlicher finanzieller Nachteil
Beamte durchlaufen starr eine Laufbahn - und können auch jahrelang darauf warten, befördert zu werden, es gibt jedenfalls Mindestwartezeiten.
so gar nicht weiter betrachtet wurde.

was_guckst_du

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« Antwort #121 am: 21.10.2021 09:52 »
...oder z.B die 41 Wochenstunden und fehlende Überstundenzuschläge..

...aber wie gesagt, der Rasen in Nachbars Garten ist halt immer Grüner als der Eigene...slbst, wenn man die Seite wechselt 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Jockel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #122 am: 21.10.2021 10:44 »
Allen Interessenten zum "Arbeitsvorgang" sei der Aufsatz "Der Streit über die Arbeitsvorgänge als Einheiten für die tarifliche Bewertung von Tätigkeiten" aus ZTR 10.2021 S. 539ff ans Herz gelegt.

Lothar57

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #123 am: 21.10.2021 10:48 »
...oder z.B die 41 Wochenstunden und fehlende Überstundenzuschläge..

...aber wie gesagt, der Rasen in Nachbars Garten ist halt immer Grüner als der Eigene...slbst, wenn man die Seite wechselt 8)

Die Gehaltsfortzahlung für Beamte im Krankheitsfall hatte ich beim Rasenmähen noch vergessen. TB erhalten ein gekürztes und befristetets Krankengeld der Krankenkasse.

Und noch mal Augenhöhe: Dieses hier leidlich oft behauptete Verhandlungsgleichgewicht gilt nur für wenige Berufsgruppen bei räumlicher Flexibilität und vor allem günstigen Arbeiztsmarktbedingungen und in der Regel vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses. Das Abweichen von den starren Eingruppierungs- und Stufenregelungen ist nur duch Kann-Regelungen möglich. Und dieses "Kann" liegt eindeutig auf seiten der AG.

Spätestens bei der Betrachtunhg von TB-Lehrerinnen und -lehrern werden die meisten der hier behaupteten Vorteile des TB-tums obsolet.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Jockel

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« Antwort #124 am: 21.10.2021 10:56 »
Augen auf bei der Berufswahl.

Spid

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« Antwort #125 am: 21.10.2021 11:16 »
...oder z.B die 41 Wochenstunden und fehlende Überstundenzuschläge..

...aber wie gesagt, der Rasen in Nachbars Garten ist halt immer Grüner als der Eigene...slbst, wenn man die Seite wechselt 8)

Die Gehaltsfortzahlung für Beamte im Krankheitsfall hatte ich beim Rasenmähen noch vergessen. TB erhalten ein gekürztes und befristetets Krankengeld der Krankenkasse.

Und noch mal Augenhöhe: Dieses hier leidlich oft behauptete Verhandlungsgleichgewicht gilt nur für wenige Berufsgruppen bei räumlicher Flexibilität und vor allem günstigen Arbeiztsmarktbedingungen und in der Regel vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses. Das Abweichen von den starren Eingruppierungs- und Stufenregelungen ist nur duch Kann-Regelungen möglich. Und dieses "Kann" liegt eindeutig auf seiten der AG.

Spätestens bei der Betrachtunhg von TB-Lehrerinnen und -lehrern werden die meisten der hier behaupteten Vorteile des TB-tums obsolet.

Das ist aber eine ohnehin sich selbst marginalisierende Randgruppe, die sich stets alles gefallen läßt.

Organisator

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #126 am: 21.10.2021 11:18 »
Augen auf bei der Berufswahl.

Eben. Man muss halt seine Prioritäten setzen und eine entsprechende Ausbildung bzw. Beschäftigung suchen. Auch über den öD hinaus.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #127 am: 21.10.2021 11:33 »
Und noch mal Augenhöhe: Dieses hier leidlich oft behauptete Verhandlungsgleichgewicht gilt nur für wenige Berufsgruppen bei räumlicher Flexibilität und vor allem günstigen Arbeiztsmarktbedingungen und in der Regel vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses. Das Abweichen von den starren Eingruppierungs- und Stufenregelungen ist nur duch Kann-Regelungen möglich. Und dieses "Kann" liegt eindeutig auf seiten der AG.
Absolut richtig. Hat natürlich nix mit öD zu tun, sondern damit, wer hat die bessere Verhandlungsposition und wessen Pokerface durchsichtiger ist.
Die Kann-Regelung, die ein AN hat: Er kann auf den Job verzichten, wenn die tariflichen Kann-Regelungen vom AG nicht genutzt werden.
Wenn es keine Kann-Regelungen wären, wären sie ja auch nichts, was auf Augenhöhe zu verhandeln wäre.

Überall dort wo beide Wahlmöglichkeiten bzgl. des Vertragspartners und -inhaltes haben und beide Parteien sich dessen bewusst sind, befindet man sich auf Augenhöhe.

Und wenn ein AN sich bewusst ist, dass der AG 10 weitere annähert gleichwertige Bewerber hat, dann befindet man sich natürlich nicht auf Augenhöhe mit dem AG, da man in der schlechtere Verhandlungsposition ist.

Und wenn ich weiß, dass ich so gut wie der Einzige zur Verfügung stehende AN bin, der den Job - den der AG zwingend benötigt - machen kann, dann ist der AG in der schlechteren Position.

In sofern gibt es natürlich immer ein echtes auf Augenhöhe und nicht nur ein vermeintliches. Der AG kann mich nicht zwingen zu unterschreiben und ich kann ihn nicht zwingen tarifliche kann-Regelungen anzuwenden.
Bei Seiten können nur aus ihrer Verhandlungsposition verhandeln. Und eine 08/15 Bürokraft hat halt idR nichts zu bieten, was verhandelbar wäre. Ist aber trotzdem Augenhöhe.
Und dies ist beim Beamten nicht gegeben. Was Vor- und Nachteile hat.

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« Antwort #128 am: 21.10.2021 11:46 »
Und dies ist beim Beamten nicht gegeben. Was Vor- und Nachteile hat.

Korrekt. Wenn dem AN andere Tätigkeiten übertragen werden sollen, müsste er dem zustimmen. Der Beamte hat hier keine Wahlmöglichkeit und muss die anderen Tätigkeiten übernehmen. Auch wenn sie etwas völlig anderes sind und/oder höherwertig. Ein Anspruch auf höheres Entgelt (bzw. Besoldung) ergibt sich in der Regel daraus auch nicht.

Insofern Augenhöhe:
Der AN verhandelt über (eingruppierungsrelevante) Tätigkeitsänderungen und erzielt sein gewünschtes Ergebnis, was von "neuen Aufgaben mit mehr Geld" bis hin zu "nichts ändert sich" lauten kann.
Der Beamte macht das, was der Dienstherr von ihm verlangt. Ob er will, oder nicht. Mehr Geld gibts dafür auch nicht.

Alitalia

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #129 am: 21.10.2021 12:11 »
Weder entspricht die Prämisse, AN würden im öD nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten gekündigt, der Realität, noch hätte Deine individuelle Erfahrung angesichts bspw. zahlloser Referenten in E13 irgendeinen Wert.

Na dann bin ich mal auf die Beispiele gespannt wann Angestellten im öD mal ordentlich gekündigt wurde. Das habe ich noch nie gesehen oder gehört. Wenn überhaupt waren es außerordentliche Kündigungen, aufgrund schwerwiegender Vergehen und selbst da war man oftmals sehr gnädig und hat einen Auflösungsvertrag geschlossen, mitunter samt brauchbarer Beurteilung.

Spid

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« Antwort #130 am: 21.10.2021 12:22 »
Bei den mehr als 10.000 kommunalen AG kommt das immer mal vor, es haben auch schon Hochschulen ihre Bauabteilung geschlossen und das Personal entlassen, weil Bauunterhalt und Bauplanung nicht mehr selbst durchgeführt wurden. Öffentliche AG sind im selben Arbeitsrecht tätig wie privatwirtschaftliche AG - und es gibt in beiden Sparten welche, die nicht z.B. betriebsbedingt kündigen und solche, die es tun.

Corsi

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #131 am: 21.10.2021 12:42 »
Interessante Diskussion, aber ich habe noch was zum Thema:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/steuereinnahmen-september-anstieg-103.html

Steuereinahmen vor allem der Länder sprudeln wieder. Wer sagts den Verhandlungsführern?  ;)

öfföff

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #132 am: 21.10.2021 13:17 »
Bei den mehr als 10.000 kommunalen AG kommt das immer mal vor, es haben auch schon Hochschulen ihre Bauabteilung geschlossen und das Personal entlassen, weil Bauunterhalt und Bauplanung nicht mehr selbst durchgeführt wurden.

Naja. Aber Die Mitarbeiter in der Bauabteilung können ja (sofern selbst gewünscht) in einer anderen Abteilung der Universität mit zichtausenden Mitarbeitern eingesetzt werden. Bei einem derartig gigantischem Arbeitgeber ist dem Arbeitsgericht nicht zu vermitteln dass es keine anderen Einsatzorte gibt oder bald geben wird.

Spid

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« Antwort #133 am: 21.10.2021 13:22 »
Welcher „gigantische AG“? Und welche Beschäftigungsalternative bestünde für Bauingenieure, Bautechniker und Bauzeichner?

öfföff

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« Antwort #134 am: 21.10.2021 13:24 »
Die Universität. Irgendein Verwaltungsjob, Bürokram oder beim techn. Dienst im Büro..  Gibt vieles... Wie gesagt, nur wenn nicht ohnehin freiwillig woanders hingewechselt wird.