Und noch mal Augenhöhe: Dieses hier leidlich oft behauptete Verhandlungsgleichgewicht gilt nur für wenige Berufsgruppen bei räumlicher Flexibilität und vor allem günstigen Arbeiztsmarktbedingungen und in der Regel vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses. Das Abweichen von den starren Eingruppierungs- und Stufenregelungen ist nur duch Kann-Regelungen möglich. Und dieses "Kann" liegt eindeutig auf seiten der AG.
Absolut richtig. Hat natürlich nix mit öD zu tun, sondern damit, wer hat die bessere Verhandlungsposition und wessen Pokerface durchsichtiger ist.
Die Kann-Regelung, die ein AN hat: Er kann auf den Job verzichten, wenn die tariflichen Kann-Regelungen vom AG nicht genutzt werden.
Wenn es keine Kann-Regelungen wären, wären sie ja auch nichts, was auf Augenhöhe zu verhandeln wäre.
Überall dort wo beide Wahlmöglichkeiten bzgl. des Vertragspartners und -inhaltes haben und beide Parteien sich dessen bewusst sind, befindet man sich auf Augenhöhe.
Und wenn ein AN sich bewusst ist, dass der AG 10 weitere annähert gleichwertige Bewerber hat, dann befindet man sich natürlich nicht auf Augenhöhe mit dem AG, da man in der schlechtere Verhandlungsposition ist.
Und wenn ich weiß, dass ich so gut wie der Einzige zur Verfügung stehende AN bin, der den Job - den der AG zwingend benötigt - machen kann, dann ist der AG in der schlechteren Position.
In sofern gibt es natürlich immer ein echtes auf Augenhöhe und nicht nur ein vermeintliches. Der AG kann mich nicht zwingen zu unterschreiben und ich kann ihn nicht zwingen tarifliche kann-Regelungen anzuwenden.
Bei Seiten können nur aus ihrer Verhandlungsposition verhandeln. Und eine 08/15 Bürokraft hat halt idR nichts zu bieten, was verhandelbar wäre. Ist aber trotzdem Augenhöhe.
Und dies ist beim Beamten nicht gegeben. Was Vor- und Nachteile hat.