Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 513486 times)

TZSteinbock

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1365 am: 29.11.2021 14:51 »
... und mit welcher Berechtigung bekommt ein pensionierter Beamter der nicht mehr im Dienst ist eine Corona Prämie???

Nach dem hessischen Gesetzentwurf (alleridngs Umsetzung TV-H) erhalten Versorgungsempfänger keine Corona-Sonderzahlung. Ich gehe davon aus, dass die anderen Länder in Umsetzung des TV-L genauso verfahren. Die Ausführungen aus Bayern sprechen mE dafür. Ob dies richtig oder falsch ist, vermag ich (noch) nicht abschließend zu beurteilen. Zu bedenken ist jedoch, dass die Corona-Sonderzahlung als Kompensation für die ausbleibende Erhöhung (von Gewerkschaften und "Politikern") instrumentalisiert wird. Tarifbeschäftige im Ruhestand profitieren durch die Steigerung der gesetzlichen Rente.

Mit einer ordentlichen prozentualen Erhöhung hätte es dieser "TarifergebnisSchönrechenScheinzahlung" gar nicht bedurft...

Ytsejam

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1366 am: 29.11.2021 14:54 »
und mit welcher Berechtigung bekommt ein pensionierter Beamter der nicht mehr im Dienst ist eine Corona Prämie???

Die bekommt er, weil er im Gegensatz zum BILD-Überschriftenleser in der Regel geistig in der Lage ist zu verstehen, dass der "CORONABONUS" nichts weiter als die ehemalige Ausgleichszahlung für die Nullrunde ist. Nannte man früher "Einmalzahlung", aber Coronabonus verkauft sich ja besser.

Mit welcher Berechtigung steigen 2022 die Renten um 4,4 - 5,2%? Merkste selbst, ne?

Dominik

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1367 am: 29.11.2021 14:55 »
Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Tarifrunde 2021.
Mein Vertrag im öD unter dem TV-L Tarifvertrag endet am 31.12.2021 habe ich dennoch Anspruch auf die Sonderzahlung? Die Sonderzahlung wurde ja während meiner Beschäftigung geschlossen und müsste selbst wenn ich nicht mehr Beschäftigt bin an mich ausgezahlt werden, oder irre ich mich da? Würde mich über entsprechende Antworten freuen.

In den Durchführungshinweisen steht folgendes:

"Die einmalige Corona-Sonderzahlung erhalten die unter Ziffer 1 aufgeführten Beschäftigten, Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten, wenn
sie an mindestens einem Tag in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 Anspruch auf Tabellen-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenentgelt hatten (§ 2 Absatz 1 TV Corona-Sonderzahlung). Nachlaufende sonstige Entgeltbestandteile (z. B. Erschwerniszulagen), die im o. a. Zeitraum ausgezahlt werden, sind nicht
ausreichend. "

Diese Frage interessiert mich auch, da sie mich ebenfalls betrifft.

Mein Verständnis des Satzes "Corona-Sonderzahlung erhalten die unter Ziffer 1 aufgeführten Beschäftigten" ist allerdings, dass ein Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung auch noch bestehen muss. Oder sehe ich das falsch?

Die Verordnung verweist hier auf den Stichtag 29.11.2021. Daher würde ich es so lesen, dass jeder MA, der am Stichtag 29.11. dem TV-L unterlag und im Zeitraum 01.01.-29.11.2021 mindestens an einem Tag Anspruch auf Tabellen-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenentgelt hatte, entsprechend die Corona-Prämie erhält.

1. Zu § 1 – Geltungsbereich, Stichtagsregelung
Der persönliche Geltungsbereich des Tarifvertrags erfasst nach § 1 Buchstabe a
die Tarifbeschäftigten, die am 29. November 2021 dem Geltungsbereich des
TV-L (§ 1 TV-L) unterliegen. Damit gilt der Tarifvertrag auch für Beschäftigte, die
am 1. November 2006 in die Entgeltgruppe 15 Ü übergeleitet worden sind (§ 1
Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 3 TVÜ-Länder).
Dieser Tarifvertrag gilt nach § 1 Buchstaben b bis f auch für:
- Auszubildende nach dem TVA-L BBiG, TVA-L Pflege und TVA-L Gesundheit,
- ausbildungsintegriert dual Studierende nach dem TVdS-L und
- Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L,
deren Rechtsverhältnis am 29. November 2021 besteht.

Dominik

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« Antwort #1368 am: 29.11.2021 14:57 »
Hallo , ich bin neu und habe eine Frage.
Ich arbeite an einer Uniklinik als Arzt. Bekomme ich auch die Sonderprämie?

Liebe Grüße

Die Prämie ist den MA des TV-L vorbehalten. Ärzte an Unikliniken haben im Regelfall einen separaten Tarifvertrag und erhalten diese Prämie nicht. 

Albeles

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1369 am: 29.11.2021 15:03 »
wie verhält es sich eigentlich mit der eingefrorenen Sonderzahlung!! Da der alte Tarifvertrag abgelöst wurde müsste doch die Sonderzahlung entsprechend angepasst werden, oder sehe ich das falsch?
Die JSZ wurde bis 2022 eingefroren. Aber ab 2023 muss noch neu geregelt werden.

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1370 am: 29.11.2021 15:09 »

Die bekommt er, weil er im Gegensatz zum BILD-Überschriftenleser in der Regel geistig in der Lage ist zu verstehen, dass der "CORONABONUS" nichts weiter als die ehemalige Ausgleichszahlung für die Nullrunde ist. Nannte man früher "Einmalzahlung", aber Coronabonus verkauft sich ja besser.
Und Einmalzahlung wurde voll versteuert und war voller Abgaben und Coronabonus ist 1:1

Aber wenn du lieber ne Einmalzahlung haben willst, und dann nur 700€ Netto auf dem Konto: Gerne!
Zitat
Mit welcher Berechtigung steigen 2022 die Renten um 4,4 - 5,2%? Merkste selbst, ne?
Weil es ein Automatismus ist und die alte Regierung den dämpfungsfaktor rausgenommen hatte, der jetzt wohl wieder rein kommt.
Aber das weißt du ja , nee?

Bastel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1371 am: 29.11.2021 15:09 »
Wenigstens bekommen dei EG1 Stufe 2+3 vorraussichtlich Mitte des Jahres eine Tabellenwirksame Lohnerhöhung. Der Mindestlohn soll erhöht werden.

Lothar57

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« Antwort #1372 am: 29.11.2021 15:13 »
Wäre ein Fußballtrainer Pressesprecher der Gewerkschaften würde er das Ergebnis vermutlich so kommentieren:

Wir haben alles gegeben, fair gekämpft, hart am Ball und hatten teils gute Torchancen. Leider war der Gegner nicht bereit, unserer berechtigten Forderung nach einen Gegentreffer auch nur einen Schritt entgegenzukommen. Aber wir wollen das Spiel nicht schlecht reden: Immerhin hat es acht eindrucksvolle Tore gegeben. Ich möchte hier keine Schuldzuweisung aussprechen: Aber wenn mehr Fans auf den Rängen gewesen wären und lauter gebrüllt hätten, hätten wir möglicherweise  gewonnen.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.


Nussacker

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« Antwort #1374 am: 29.11.2021 15:47 »
Bezieht sich der TV-L Abschluss auch automatisch auf TVL-S?

Christian79

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« Antwort #1375 am: 29.11.2021 15:49 »
Corona-Prämie...also nur für die die am 29.11.2021 dem TV-L unterliegen, was ist mit Kollegen die am 1.12.2021 oder 1.1.2022 anfangen?

XTinaG

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« Antwort #1376 am: 29.11.2021 15:54 »
Wenigstens bekommen dei EG1 Stufe 2+3 vorraussichtlich Mitte des Jahres eine Tabellenwirksame Lohnerhöhung. Der Mindestlohn soll erhöht werden.

Kommt auf das Bundesland an. Dort, wo die WAZ 39,03 Stunden oder weniger beträgt, bedarf es selbst in E1/2 keiner Anpassung.

TVWaldschrat

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« Antwort #1377 am: 29.11.2021 15:56 »
Corona-Prämie...also nur für die die am 29.11.2021 dem TV-L unterliegen, was ist mit Kollegen die am 1.12.2021 oder 1.1.2022 anfangen?

Die sind raus. Es ist nur für die 1300 Euro "Einmalzahlungsberechtigt", wer vorher bereits Entgelt im öD der deutschen Länder (außer Hessen) bezogen hat.

Amo

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1378 am: 29.11.2021 15:59 »
Corona-Prämie...also nur für die die am 29.11.2021 dem TV-L unterliegen, was ist mit Kollegen die am 1.12.2021 oder 1.1.2022 anfangen?

Die sind raus. Es ist nur für die 1300 Euro "Einmalzahlungsberechtigt", wer vorher bereits Entgelt im öD der deutschen Länder (außer Hessen) bezogen hat.

Wenn ich es richtig verstehe hätte man nur 1 Tag zwischen 1.1.2021 und 29.11.2021 arbeiten müssen und man ist berechtigt für die Corona Prämie

Christian79

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1379 am: 29.11.2021 16:01 »
Corona-Prämie...also nur für die die am 29.11.2021 dem TV-L unterliegen, was ist mit Kollegen die am 1.12.2021 oder 1.1.2022 anfangen?

Die sind raus. Es ist nur für die 1300 Euro "Einmalzahlungsberechtigt", wer vorher bereits Entgelt im öD der deutschen Länder (außer Hessen) bezogen hat.

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