Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508727 times)

Albeles

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1425 am: 29.11.2021 21:21 »
Seid mir nicht böse, wenn ich die letzten Seiten nicht durchforste, aber wie sieht es nun mit der Jahressonderzahlung aus. War dieses einfrieren aus der letzten Tarifrunde nicht befristet?
Ja bis einschließlich 2022

Neuer12

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1426 am: 29.11.2021 21:48 »
Bitte schreibt UND twitterte alle an die Verbände, Gewerkschaften usw.
Das ist unfassbar, was hier aufgeboten wird.
Nicht einmal gestreikt wurde. Man hätte ko
Linken, die man hätte einsetzen können.
Das ist schlechter als schlecht.
Ich koche vor Wut.

MangoElisa

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1427 am: 29.11.2021 21:49 »
Nein, nicht jede Höhergruppierung ist besser.
Ich bin 51 Jahre alt und habe vor 10 Jahren in den öffentlichen Dienst gewechselt. Nachdem ich damals als Hilfskraft in E3 begonnen hatte, habe ich es mittlerweile in E8S4 geschafft. Ich habe weder Abitur noch Studium. Aufgrund meiner Qualifikation im IT Bereich ( auch das habe ich ursprünglich nicht gelernt, gab es nämlich 1986 noch gar nicht) wurde mir jetzt durch einen Zertifikationskurs innerhalb der nächsten zwei Jahre E10 in Aussicht gestellt. Ich hatte sehr auf die stufengleiche Höhergruppierung gehofft. Denn jetzt werde ich wohl in E10S2 abstürzen und keine Chance mehr haben vor dem Ruhestand in S6 zu gelangen. Das macht bei mir ca  ein 1000er monatlich Unterschied.
Es war tatsächlich so, dass ich die Tätigkeit zuerst abgelehnt hatte da mein AG ursprünglich sogar E8 aufgrund fehlender Qualifikation beibehalten wollte. Da auf eine Ausschreibung (in E10!) extern kein passender Bewerber gefunden werden konnte, wurde die Lösung mit dem Zertifikatskurs gestrickt.
Kann mir jemand sagen ob diese bereits erwähnte Öffnungsklausel für eine stufengleiche Höhergruppierung für mich in Frage kommen könnte? Wo finde ich dazu mehr Informationen und wie kann ich vorgehen?

TZSteinbock

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1428 am: 29.11.2021 22:05 »
Bitte schreibt UND twitterte alle an die Verbände, Gewerkschaften usw.
Das ist unfassbar, was hier aufgeboten wird.
Nicht einmal gestreikt wurde. Man hätte ko
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Bei Twitter kann verdi auch nur eines.. gendern... kein bisschen Selbstkritik ... nur Eigenlob und Unwillen die verquere Darstellung in den Medien bezüglich der s.g. "Coronazulage" richtigzustellen...

Gieshübler

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1429 am: 29.11.2021 22:28 »
Moin zusammen,
ich bin in befristeten Arbeitsverhältnissen im ÖD (Uni) angestellt und werde nach TV-L bezahlt. In Übergangsphasen vom einen zum anderen Projekt ist das aber immer mal wieder mit Arbeitslosigkeit verbunden. So auch jetzt: seit dem 1.11.21 bin ich arbeitslos und meine neue Stelle beginnt erst am 1.2.22. Dazwischen bekomme ich ALG I und ich bin noch mit 10h pro Monat als wissenschaftliche Hilfskraft angestellt.
Liege ich richtig damit, dass ich von der Corona-Sonderzahlung keinen Cent sehen werde, weil ich am Stichtag (29.11.21) nicht nach dem TV-L beschäftigt bin? Weiß das hier jemand?

matriv

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« Antwort #1430 am: 29.11.2021 22:30 »
Eine kurze Frage: Bekommen Beschäftigte mit einer halben Stelle die Corona-Sonderzahlung in voller Höhe (1.300 Euro), oder nur die Hälfte (650 Euro)? Danke!

Lothar57

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« Antwort #1431 am: 29.11.2021 22:40 »
Nein, nicht jede Höhergruppierung ist besser.
Ich bin 51 Jahre alt und habe vor 10 Jahren in den öffentlichen Dienst gewechselt. Nachdem ich damals als Hilfskraft in E3 begonnen hatte, habe ich es mittlerweile in E8S4 geschafft. Ich habe weder Abitur noch Studium. Aufgrund meiner Qualifikation im IT Bereich ( auch das habe ich ursprünglich nicht gelernt, gab es nämlich 1986 noch gar nicht) wurde mir jetzt durch einen Zertifikationskurs innerhalb der nächsten zwei Jahre E10 in Aussicht gestellt. Ich hatte sehr auf die stufengleiche Höhergruppierung gehofft. Denn jetzt werde ich wohl in E10S2 abstürzen und keine Chance mehr haben vor dem Ruhestand in S6 zu gelangen. Das macht bei mir ca  ein 1000er monatlich Unterschied.
Es war tatsächlich so, dass ich die Tätigkeit zuerst abgelehnt hatte da mein AG ursprünglich sogar E8 aufgrund fehlender Qualifikation beibehalten wollte. Da auf eine Ausschreibung (in E10!) extern kein passender Bewerber gefunden werden konnte, wurde die Lösung mit dem Zertifikatskurs gestrickt.
Kann mir jemand sagen ob diese bereits erwähnte Öffnungsklausel für eine stufengleiche Höhergruppierung für mich in Frage kommen könnte? Wo finde ich dazu mehr Informationen und wie kann ich vorgehen?

Es wurde keine Öffnungsklausel vereinbart. Alles bleibt, wie es war.

Das Einzige, was dir evtl. noch helfen kann ist §16,5 TV-L. Dort heißt es:
Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.

Es handelt sich daber um eine reine Kann-Regelung. Rede mal zuächst mit deinem direkten Vorgesetzten darüber.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Lothar57

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« Antwort #1432 am: 29.11.2021 22:43 »
Bitte schreibt UND twitterte alle an die Verbände, Gewerkschaften usw.
Das ist unfassbar, was hier aufgeboten wird.
Nicht einmal gestreikt wurde. Man hätte ko
Linken, die man hätte einsetzen können.
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Bei Twitter kann verdi auch nur eines.. gendern... kein bisschen Selbstkritik ... nur Eigenlob und Unwillen die verquere Darstellung in den Medien bezüglich der s.g. "Coronazulage" richtigzustellen...

Dieser Abschluss ist ein Skandal! Haben die Gewerkschaften so wenig Vertrauen in ihr eigenes Klientel, dass sie weitere Streiks scheuen? Wer vertritt hier eigentlich wessen und welche Interessen?
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Nussacker

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1433 am: 30.11.2021 06:56 »
Bekomme ich auch eine Corona-Sonderzahlung, wenn mein Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Jahres 2021 bestanden hat?

Die erste Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat. Auch ruhende Arbeitsverhältnisse, zum Beispiel während der Elternzeit oder während eines unbezahlten Urlaubes, erfüllen diese Voraussetzung.

Zusätzlich muss eine zweite Voraussetzung erfüllt sein: An mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November 2021 muss Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Das ist auch der Fall bei einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, während des Bezug des Krankengeldzuschuss aus dem TV-L oder während des Bezugs von Mutterschutzgeld sowie des Mutterschutzlohns während eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes. Auch der Bezug von Kurzarbeitergeld zählt dazu.

https://www.gew.de/dasgewinnenwir/fragen-und-antworten

andreg

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1434 am: 30.11.2021 08:48 »
Eine kurze Frage: Bekommen Beschäftigte mit einer halben Stelle die Corona-Sonderzahlung in voller Höhe (1.300 Euro), oder nur die Hälfte (650 Euro)? Danke!

Im Einigungspapier ("TV Corona-Sonderzahlung") liest es sich tatsächlich als bekäme jemand, der für einen Monat (Nov 21) einen 2h-Vertrag in E1/1 hatte, dieselbe Einmalzahlung i.H.v. 1300 Euro wie jemand, der langjährig und ununterbrochen 42h in E15/6 war.

Ob man das nun gerecht finden soll, ist eine andere Frage. Andererseits wurde wahrscheinlich nur deshalb bei der Erhöhung der Tabellenentgelte diesmal auf den Sockelbetrag verzichtet, was ich angesichts des Abstandsgebots sinnvoll finde.

sapere aude

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1435 am: 30.11.2021 08:57 »
§ 24 Abs. 2 TV-L gilt entsprechend!

§ 24 (2) Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.

Die Entgeltgruppen bzw. -stufen sind aber tatsächlich unerheblich.

andreg

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« Antwort #1436 am: 30.11.2021 09:02 »
§ 24 Abs. 2 TV-L gilt entsprechend!

§ 24 (2) Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.

Die Entgeltgruppen bzw. -stufen sind aber tatsächlich unerheblich.

Danke. Ja, hab ich gerade auch im Parallelthread zur Sonderzahlung gelesen. Den Satz hatte ich im Einigungspapier glatt übersehen. So ergibt das natürlich mehr Sinn.

Albeles

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1437 am: 30.11.2021 09:03 »
Nein, nicht jede Höhergruppierung ist besser.
Ich bin 51 Jahre alt und habe vor 10 Jahren in den öffentlichen Dienst gewechselt. Nachdem ich damals als Hilfskraft in E3 begonnen hatte, habe ich es mittlerweile in E8S4 geschafft. Ich habe weder Abitur noch Studium. Aufgrund meiner Qualifikation im IT Bereich ( auch das habe ich ursprünglich nicht gelernt, gab es nämlich 1986 noch gar nicht) wurde mir jetzt durch einen Zertifikationskurs innerhalb der nächsten zwei Jahre E10 in Aussicht gestellt. Ich hatte sehr auf die stufengleiche Höhergruppierung gehofft. Denn jetzt werde ich wohl in E10S2 abstürzen und keine Chance mehr haben vor dem Ruhestand in S6 zu gelangen. Das macht bei mir ca  ein 1000er monatlich Unterschied.
Es war tatsächlich so, dass ich die Tätigkeit zuerst abgelehnt hatte da mein AG ursprünglich sogar E8 aufgrund fehlender Qualifikation beibehalten wollte. Da auf eine Ausschreibung (in E10!) extern kein passender Bewerber gefunden werden konnte, wurde die Lösung mit dem Zertifikatskurs gestrickt.
Kann mir jemand sagen ob diese bereits erwähnte Öffnungsklausel für eine stufengleiche Höhergruppierung für mich in Frage kommen könnte? Wo finde ich dazu mehr Informationen und wie kann ich vorgehen?

Dann warte doch, bis Du in die E8/5 aufsteigst, von da würde es in die E10/3 mit Garantiebetrag gehen.
Wobei ich von der E8/4 in die E10/2 mit Garantiebetrag, keinen Verlust für Dich sehen kann. Selbst wenn Du jetzt in E8/6 bist, bekommst Du ca. 1200€ Sozialversicherungsjahresbrutto  (ca. 600€ Jahresnetto) mehr in der E10/2. Und da ist nicht mal der Garantiebetrag mit drin. (Angaben beziehen sich auf Steuerklasse I im Jahr 2021).
Wie kommt dein Verlust zustande? Vielleicht hab ich ja was übersehen.
Ich würde sofort die Höhergruppierung machen, das einzige was Dir nicht vergönnt ist, ist es in die Endstufe zu kommen. Wobei durch überdurchschnittliche Leistungen, auch eine Stufe verkürzt werden kann.
« Last Edit: 30.11.2021 09:18 von Albeles »

Johann

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« Antwort #1438 am: 30.11.2021 09:25 »
Stufengleiche Höhergruppierung haben sie auch nichtmal durchbekommen, oder? :(

Albeles

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« Antwort #1439 am: 30.11.2021 09:29 »
Stufengleiche Höhergruppierung haben sie auch nichtmal durchbekommen, oder? :(

Ich bezweifele, das es überhaupt groß thematisiert wurde. Und Ja, die wird es in dieser Tarifrunde nicht geben.
« Last Edit: 30.11.2021 09:41 von Albeles »