1.
Nach Leserhinweis haben wir beschlossen, die Tabelle TV-L 2022 in TV-L 2023 umzubenennen.
Argumentiert wurde, daß "2022" für eine Tabelle, die erst im Dezember in Kraft tritt, also 11/12 des Jahres noch gar nicht gilt, Augenwischerei sei. Dem schließen wir uns an.
2.
Als Werte für die Sonderzahlung für diese Tabelle kommen wir auf:
32,53%
46,47%
74,35%
88,14%
87,43%
Bitte um Überprüfung!