Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508575 times)

hannes123

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1470 am: 30.11.2021 15:12 »
Ich hatte aber irgendwas von stufengleicher Höhergruppierung gelesen! Alsomin bestimmten Fällen!

Oder war das ein Fake?!?

TVWaldschrat

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« Antwort #1471 am: 30.11.2021 15:15 »
Ich hatte aber irgendwas von stufengleicher Höhergruppierung gelesen! Alsomin bestimmten Fällen!

Oder war das ein Fake?!?

Vielleicht hast du irgendwo eine Forderung gelesen. Bestandteil der Tarifeinigung ist das aber nicht.

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« Antwort #1472 am: 30.11.2021 15:18 »
P.S. kann es sein, dass die Admins ein klitzekleines bisschen arbeitgeberfeindlich sind ?  ;D

Manchmal klingt es ein wenig so... zwischen den Zeilen.

Wir geben uns Mühe lediglich Fakten aufzuzeigen - auch wenn es nach Tarifabschlüssen wie diesem oftmals sehr in den Fingern juckt selbst einen Kommentar zu schreiben. ;-)
Der geneigte Leser ist aber sicherlich auch ohne unsere Kommentare in der Lage, sich selbst ein Bild zu machen.

Wir möchten aber auf keinen Fall Gewerkschafts- oder Arbeitgeberpropaganda einfach so übernehmen. Siehe Meldung vom 28.10.2021 zum TV-H auf http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2021/ . Derartiges kommt leider häufig vor. Gewerkschaften neigen dazu, ihr Versagen bei Tarifverhandlungen "schönzurechnen" und auch die Arbeitgeberseite hat es ab und an in ihren Pressemitteilungen nicht so mit der Wahrheit. Am Ende hört man dann in der "Tagesschau" Berichte von beeindruckenden Entgeltsteigerung im öD, die tatsächlich so gar nicht stattfinden. Da machen wir nicht mit.

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« Antwort #1473 am: 30.11.2021 15:22 »
Man könnte auch vermuten, wer solch ein Forum initiiert und pflegt, hat einen persönlichen Bezug zum Öffentlichen Dienst und ist deswegen vielleicht auch nicht berauscht, von solchen umfangreichen Geschenken der Tarifverhandlungen ;-).

Der Gründer "feierte" im vergangenen Jahr seinen Eintritt in den öffentlichen Dienst (damals bei einer Kommune als Aushilfe im Lehrlingsalter) vor 30 Jahren. ;-) Nächste Jahr feiern wir das 20-jährige Jubiläum der Gründung dieses Websites (bzw. von dessen Vorgängers).

öfföff

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« Antwort #1474 am: 30.11.2021 15:35 »
Moin zusammen,
ich bin in befristeten Arbeitsverhältnissen im ÖD (Uni) angestellt und werde nach TV-L bezahlt. In Übergangsphasen vom einen zum anderen Projekt ist das aber immer mal wieder mit Arbeitslosigkeit verbunden. So auch jetzt: seit dem 1.11.21 bin ich arbeitslos und meine neue Stelle beginnt erst am 1.2.22. Dazwischen bekomme ich ALG I und ich bin noch mit 10h pro Monat als wissenschaftliche Hilfskraft angestellt.
Liege ich richtig damit, dass ich von der Corona-Sonderzahlung keinen Cent sehen werde, weil ich am Stichtag (29.11.21) nicht nach dem TV-L beschäftigt bin? Weiß das hier jemand?

Als ich damals HiWi war, habe ich auch immer eine anteilige Jahressonderzahlung bekommen. Könnte sein, dass das dann entsprechend für die Corona Sonderzahlung auch bei HiWis anteilig angerechnet wird.
Bekommst du bei dir denn JSZ als HiWi?
Wenn er am Stichtag nicht in einem Arbeitsverhältnis des TV-L steht, hat er auch keinen Anspruch auf die Zahlung. Das ist ja das blöde an Stichtagen
Danke für die Antworten.
Ich sollte eigentlich eine JSZ bekommen, habe ich heute allerdings nicht... Abrechnung abwarten.
Meine Befürchtung ist allerdings auch, dass ich keine Corona-Zahlung erhalten werde, weil ich momentan nicht nach TV-L beschäftigt werde. HiWis fallen nicht darunter. Ist natürlich super ärgerlich, dass ich den Stichtag verpasse. Da wäre eine prozentuale Erhöhung der Tabellenwerte deutlich fairer gewesen. So werden vermutlich einige durchs Raster fallen.

Naja Schuld daran ist aber weder Verdi noch die TdL sondern einzig und allein dein Chef!

öfföff

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« Antwort #1475 am: 30.11.2021 15:54 »
Ich bin sehr überrascht, dass die Sonderzahlung von 1300 Euro nicht gestaffelt wurde. So z.B.:
- EG1 - EG6: 1300 Euro
- EG7 - EG9a: 1000 Euro
- EG9b - EG12: 600 Euro
- EG13 - EG 15(Ü): 300 Euro

Das gab es ja in der Vergangenheit schon...!

Besser wäre ohnehin:
- EG1 - EG6: 300 Euro
- EG7 - EG9a: 600 Euro
- EG9b - EG12: 1000 Euro
- EG13 - EG 15(Ü): 1300 Euro

teclis22

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« Antwort #1476 am: 30.11.2021 15:56 »
Vermutlich wurde dem AN ein Änderungsvertrag auf den Tisch gelegt und er hat geschockt unterschrieben.

Keine Ahnung wie das bei den andere war. Bei mir war es so, ich hatte mich auf eine höhere Stelle beworben. Als dann die Zusage kam, lag gleich das Datum bei mit dem Stichtag. Anruf bei der Personalabteilung:  Schlecht könnt ihr damit noch 3 Monate warten, ich mache die Arbeiten natürlich per sofort. Antwort der Personalabteilung: Nein nicht möglich. Wenn sie das Datum nicht annehmen, formulieren Sie bitte eine Verzichterklärung und die Stelle geht an den 2. Platzierten.  Dann 2 mal durchgeatmet. In meine Excel Tabelle geschaut die das Einkommen ( vereinfacht) bis zur Rente durchrechnet, und in den sauren Apfel gebissen einige Jahre weniger zu haben, in dem Wissen das es sich bis zum Renteneintritt rentiert. Frustriert war ich dennoch.


pommes

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« Antwort #1477 am: 30.11.2021 16:07 »
Ich bin sehr überrascht, dass die Sonderzahlung von 1300 Euro nicht gestaffelt wurde. So z.B.:
- EG1 - EG6: 1300 Euro
- EG7 - EG9a: 1000 Euro
- EG9b - EG12: 600 Euro
- EG13 - EG 15(Ü): 300 Euro

Das gab es ja in der Vergangenheit schon...!

Keep it simple!

10.000 Euro geteilt durch EG:

1   10000,00
2   5000,00
3   3333,33
4   2500,00
5   2000,00
6   1666,67
7   1428,57
8   1250,00
9   1111,11
10   1000,00
11   909,09
12   833,33
13   769,23
14   714,29
15   666,67

Perfekt!  8)

TZSteinbock

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« Antwort #1478 am: 30.11.2021 16:20 »
Was wäre an einer Staffelung der Corona-Zahlung gerecht ?

Haben die Kollegen der höheren Entgelt/Besoldungsgruppe nicht auch Ihren Teil in der Corona Krise geleistet.
Klingt eher nach typischem Sozialneid der Mitarbeiter der unteren Entgelt/Besoldungsgruppen.

Es handelt sich eben genau nicht um eine "Coronasonderzahlung"... die würde es nämlich zusätzlich zum Tarif geben.. Vielmehr ist es eine Einmalzahlung (die die 14-monatige Nullrunde kompensieren soll), die lediglich die steuerlichen Möglichkeiten der Pandemie ausschöpft und der AG- Seite Geld spart.

Küstenkind

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« Antwort #1479 am: 30.11.2021 16:26 »
Es handelt sich eben genau nicht um eine "Coronasonderzahlung"... die würde es nämlich zusätzlich zum Tarif geben.. Vielmehr ist es eine Einmalzahlung (die die 14-monatige Nullrunde kompensieren soll), die lediglich die steuerlichen Möglichkeiten der Pandemie ausschöpft und der AG- Seite Geld spart.

Insbesondere wenn die sog. Corona-Sonderzahlung gar keine ist, sondern die Nullrunde für 2022 kompensieren soll, ist eine Staffelung per se absolut ungerecht. Die höheren Entgelt\Besoldungsgruppen erhalten danktest der kompletten 1.300 Euro ja prozentual mal wieder weniger als die unteren Gruppen. Mit welcher Begründung....wo bleibt das Leistungsprinzip?

Neuer12

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« Antwort #1480 am: 30.11.2021 16:55 »
Mal ne doofe Frage:
Hier sind sich ja fast alle einig, dass alle Länder nicht amtsantgemessen bezahlen.
Schießen die sich dann mit so nem Abschluss nicht selbst ins Knie?

Schokobon

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« Antwort #1481 am: 30.11.2021 16:59 »
Die höheren Entgelt\Besoldungsgruppen erhalten danktest der kompletten 1.300 Euro ja prozentual mal wieder weniger als die unteren Gruppen. Mit welcher Begründung....wo bleibt das Leistungsprinzip?
Die "höheren Entgeltgruppen" sollen gefälligst froh sein, dass sie die Prämie nicht noch bezahlen müssen:

- EG1 - EG6: +1300 Euro
- EG7 - EG9a: +1000 Euro
- EG9b - EG12: +600 Euro
- EG13 - EG 15(Ü): -300 Euro (Forderung wird mit 04/22 verrechnet)



pommes

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« Antwort #1482 am: 30.11.2021 17:21 »
Mal ne doofe Frage:
Hier sind sich ja fast alle einig, dass alle Länder nicht amtsantgemessen bezahlen.
Schießen die sich dann mit so nem Abschluss nicht selbst ins Knie?

Klingt plausibel! Die TB werden fein mit 2.8% abgespeist, das Ganze wird auf die Beamten übertragen und im Nachgang wird amtsangemessene Alimentation (oder wie auch immer der Terminus sein mag) eingeklagt, und der wird ne flauschige 6% draus  :-X

Küstenkind

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« Antwort #1483 am: 30.11.2021 17:27 »
Wenn es die amtsangemessene Allimentation so erfordert.....dann soll es somsein. Dafür gibt es kein Streikrecht, lebenslange Dienerschaft , funktionierendes Allgemeinwesen usw
Ich finde, dass darf ruhig gut bezahlt werden.

thesisko

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« Antwort #1484 am: 30.11.2021 17:43 »
Es handelt sich eben genau nicht um eine "Coronasonderzahlung"... die würde es nämlich zusätzlich zum Tarif geben.. Vielmehr ist es eine Einmalzahlung (die die 14-monatige Nullrunde kompensieren soll), die lediglich die steuerlichen Möglichkeiten der Pandemie ausschöpft und der AG- Seite Geld spart.

Insbesondere wenn die sog. Corona-Sonderzahlung gar keine ist, sondern die Nullrunde für 2022 kompensieren soll, ist eine Staffelung per se absolut ungerecht. Die höheren Entgelt\Besoldungsgruppen erhalten danktest der kompletten 1.300 Euro ja prozentual mal wieder weniger als die unteren Gruppen. Mit welcher Begründung....wo bleibt das Leistungsprinzip?

Das würde ja unterstellen, dass die hören Entgeltgruppen auch mehr leisten. Das entspricht jetzt nicht immer meinen Erfahrungen….