Da liegt m. E. n. ein Gedankenfehler. Das wäre nur so, wenn die Tätigkeit die gleiche bleibt. Die Arbeit und damit verbunden die Anforderungen ändern sich. Und wenn mehr Wissen, Leistung, etc. abgerufen wird, muss auch besser bezahlt werden.
Beispiel was mir hierzu einfällt:
Die von Spid viel aufgeführten "Postwagenschubser" verteilen eben nicht mehr nur die Post, sondern digitalisieren diese nun direkt nach Posteingang. Dafür sind weiterfhrende Qualifikationen notwendig als lediglich zur Verteilung. Das muss bezahlt werden. Und da sehe ich klar die Tarifrunde in der Pflicht.
Völlig falsch. Grundsätzlich missverstanden. Das Beispiel hinkt, weil die "Arbeit als solche" eine andere ist. Das Scannen ist ohnehin eine andere Tätigkeit (und mutmaßlich höher eingruppiert). Dafür muss es in der alten EG nicht mehr Geld geben, weil eine neue einschlägig ist.
Besseres Beispiel: Einführung der E-Akte. (kommende Digitalisierung). Da ändert sich nicht die "Arbeit als solche". Genau wie bei der damaligen Einführung von PCs im öffentlichen Dienst. Das mag für Bestandsbeschäftigte eine Umbruchphase sein, wo viel neues Wissen erworben werden muss, allerdings kommen die nächsten Generationen mit diesem Wissen aus der Ausbildung. Und das ist der entscheidende Punkt. Wenn ich jedes Mal, wenn neue Technologie eingeführt wird, über die Eingruppierungssystematik rede, sind am Ende alle in der EG 15. Die Systematik sieht aber als Basis EG5/6 für Tätigkeiten vor, auf die abgeschlossene Berufe vorbereiten. Peer-Group ist immer der aktuelle Ausbildungsjahrgang und nicht die Alten, die vor 20 Jahren ausgebildet wurden. Es gehört zur Pflicht eines Beschäftigten, sein Wissen und Können dem aktuellen Stand anzupassen. Das wird nicht extra bezahlt.