Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508822 times)

PUC77

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1605 am: 07.12.2021 18:42 »
Naja dafür erhalten die Angestellten im TVÖD bei der Stadt München und den Umlandgemeinden und einigen Kreisbehörden 250€ Ballungsraumzulage. TV-Ler und Beamte erhalten  nur 132,50€. Herr Füracker muss halt auch sparen.

Beamter

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« Antwort #1606 am: 07.12.2021 22:33 »
Naja dafür erhalten die Angestellten im TVÖD bei der Stadt München und den Umlandgemeinden und einigen Kreisbehörden 250€ Ballungsraumzulage. TV-Ler und Beamte erhalten  nur 132,50€. Herr Füracker muss halt auch sparen.

Die mit Verdi geschlossene örtliche Vereinbarung zur Münchenzulage sind 270 Euro bis E9 und 135 Euro ab E10.

Beamter

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« Antwort #1607 am: 07.12.2021 22:45 »
Ich bin heute nach 22 Jahren Mitgliedschaft aus der Gewerkschaft ausgetreten.
1. Die Beamten wurden deutlich besser gestellt. Weihnachtsgeld zum 01.12.22 also bereits auf das um 2,8% erhöhte Beamtengehalt. Tarif erhält das Weihnachtsgeld zum 30.11.2022 also ohne die Erhöhung.

Bildleserniveau. Angestellte erhalten ihr Gehalt mit Ablauf des Monats und Beamte im Voraus. In der Regel zahlt der Dienstherr/Arbeitgeber beide Beträge am letzten Werktag des Monats. Unabhängig davon hat diese Ausführung nichts mit einem „Weihnachtsgeld“ zu tun, was übrigens Jahressonderzahlung heißt. Darüber hinaus ist die Bemessungsgrundlage bei Angestellten ein prozentualer Anteil eines Durchschnittswert der Monate Juli bis September und bei den Beamten (abhängig vom Bundesland, hier am Beispiel Bayern, denn hier mit Abstand am Besten), ein prozentualer Anteil von 1/12 der Jahressumme. Darüber hinaus in den meisten Bundesländern nichts oder fast nichts. Vorteil: TV-L, also ganz im Gegenteil wie sie das darstellen.

Und in welchem Umfang die einzelnen Bundesländer die für den TV-L beschlossenen Regelungen übernehmen steht bis zur Gesetzgebung in den Sternen.

Bastel

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« Antwort #1608 am: 08.12.2021 06:36 »
Darüber hinaus in den meisten Bundesländern nichts oder fast nichts. Vorteil: TV-L, also ganz im Gegenteil wie sie das darstellen.


Es ist doch ganz egal ob ud wie viel JSZ es gibt. Das Jahreseinkommen wird verglichen...

JahrhundertwerkTVÖD

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« Antwort #1609 am: 08.12.2021 08:56 »
Darüber hinaus in den meisten Bundesländern nichts oder fast nichts. Vorteil: TV-L, also ganz im Gegenteil wie sie das darstellen.


Es ist doch ganz egal ob ud wie viel JSZ es gibt. Das Jahreseinkommen wird verglichen...

Dann aber bitte das NETTO-Jahreseinkommen vergleichen!!
und Pension/Rente
und PKV/GKV
und Lohnfortzahlung

Spid würde nun sagen: Die Beamtenbesoldung hat nichts mit der Angestelltenvergütung gemein. A13 und E13 sind lediglich zwei unterschiedliche Bezeichnungen. Ob das die angestellten Lehrer auch so sehen? Oder die angestellten Ingenieure, Sachgebietsleiter, Amtsleiter usw. die im Vergleich mit ihren verbeamteten Kollegen (in der gleichen Behörde, Schule) mal ca. 20% weniger Netto im Monat haben?

Organisator

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« Antwort #1610 am: 08.12.2021 09:08 »
Ob das die angestellten Lehrer auch so sehen? Oder die angestellten Ingenieure, Sachgebietsleiter, Amtsleiter usw. die im Vergleich mit ihren verbeamteten Kollegen (in der gleichen Behörde, Schule) mal ca. 20% weniger Netto im Monat haben?

Und was ist mit den Beamten, die für A6 die gleiche Tätigkeit machen, wie der Tarifbeschäftigte E9a. Wie man sieht - nicht vergleichbar. Einzelfälle herauszugreifen, wo gerade mal der eine oder andere Vor- oder Nachteile hat, ist da nicht hilfreich.

Lothar57

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« Antwort #1611 am: 08.12.2021 10:04 »
Beamte, die die Vorzüge der Tarifbeschäftigung genießen wollen, können jederzeit auf ihren Beamtenstatus verzichten und in ein TB- Verhältnis wechseln. Formloses Anschreiben an den Dienstherren genügt. Nur Mut!
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

teclis22

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« Antwort #1612 am: 08.12.2021 10:21 »
Beamte, die die Vorzüge der Tarifbeschäftigung genießen wollen, können jederzeit auf ihren Beamtenstatus verzichten und in ein TB- Verhältnis wechseln. Formloses Anschreiben an den Dienstherren genügt. Nur Mut!

wahhahah sehr geil. So viel kann keiner gesoffen haben das tatsächlich zu machen :)

TVWaldschrat

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1613 am: 08.12.2021 10:22 »
Beamte, die die Vorzüge der Tarifbeschäftigung genießen wollen, können jederzeit auf ihren Beamtenstatus verzichten und in ein TB- Verhältnis wechseln. Formloses Anschreiben an den Dienstherren genügt. Nur Mut!

So einfach ist das? Das schlage ich den Beamten bei uns direkt mal vor, die das Tarifvolk immer nur belächeln ;)

Lothar57

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« Antwort #1614 am: 08.12.2021 10:37 »
[…] gemäß § 33 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. § 24 Absatz 1 Nummer 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) kann der Beamte seine Entlassung durch den Dienstherrn aus eigenem Willen beantragen und entsprechend erwirken.
So sind Beamtinnen und Beamte sind nach § 33 Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. nach § 24 Absatz 1 Nummer 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen.

https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/verwaltungsrecht/beamtenrecht-entlassung/



Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Jockel

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« Antwort #1615 am: 08.12.2021 11:35 »
lol... was soll die Diskussion hier ? Alles, was auf den Status quo bei den TB draufgesattelt wird, MUSS (mehr oder weniger) auf die Beamten übertragen werden, sagt das Bundesverfassungsgericht. Da kann der Gesetzgeber hier mal einen Monat später und da mal 0,2 % weglassen... aber prinzipiell ist die Tarifentwicklung des ÖD EINE Dimension der amtsangemessenen Besoldung. Ein (erhebliches) Mehr für TB in Lohnrunden verglichen mit Beamten wird es nicht geben (können).

Sozialarbeiter

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« Antwort #1616 am: 08.12.2021 11:39 »
Ein (erhebliches) Mehr für TB in Lohnrunden verglichen mit Beamten wird es nicht geben (können).
Anders herum aber schon..
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

WasDennNun

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« Antwort #1617 am: 08.12.2021 11:50 »
lol... was soll die Diskussion hier ? Alles, was auf den Status quo bei den TB draufgesattelt wird, MUSS (mehr oder weniger) auf die Beamten übertragen werden, sagt das Bundesverfassungsgericht. Da kann der Gesetzgeber hier mal einen Monat später und da mal 0,2 % weglassen... aber prinzipiell ist die Tarifentwicklung des ÖD EINE Dimension der amtsangemessenen Besoldung. Ein (erhebliches) Mehr für TB in Lohnrunden verglichen mit Beamten wird es nicht geben (können).
Nein, dass hat das BVerG noch nie gesagt.
Die einkommen im öD sind nur ein Prüfkriterium für die Besoldung.
Es ist durchaus möglich, dass der Besoldungsgesetzgeber stets unterhalb der TV Abschlüsse bleibt, und er trotzdem verfassungskonform bleibt.
Er muss dann halt nur die anderen Prüfkriterien erfüllen!

Bastel

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« Antwort #1618 am: 08.12.2021 12:22 »
Ob das die angestellten Lehrer auch so sehen? Oder die angestellten Ingenieure, Sachgebietsleiter, Amtsleiter usw. die im Vergleich mit ihren verbeamteten Kollegen (in der gleichen Behörde, Schule) mal ca. 20% weniger Netto im Monat haben?

Und was ist mit den Beamten, die für A6 die gleiche Tätigkeit machen, wie der Tarifbeschäftigte E9a. Wie man sieht - nicht vergleichbar. Einzelfälle herauszugreifen, wo gerade mal der eine oder andere Vor- oder Nachteile hat, ist da nicht hilfreich.

Wer sich im mD verbeamten lässt ist selber Schuld... Allerdings kann sich das Blatt natürlich drehen, wenn es Dank des Bundesverfassungsgerichtes zu einem ordentlichen Schluck aus der Pulle kommt. Mal abwarten...

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1619 am: 08.12.2021 12:54 »
Ein (erhebliches) Mehr für TB in Lohnrunden verglichen mit Beamten wird es nicht geben (können).
Anders herum aber schon..

Alle Mitarbeiter (Angestellte, Beamte) sind gleich. Aber manche sind halt gleicher, als andere :-)

Ist doch eigentlich ganz einfach. Angleichung der Nettobezüge/Gehälter (z.B. A13 verheiratet 2 Kinder mit E13 verheiratet 2 Kinder, gerne auch A6 mit E6) und danach dürfen die Beamten (welche ja bekanntlich nicht streiken dürfen), sich über die erstreikten Tariferhöhungen der angestellten Kollegen freuen und partizipieren.