Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508685 times)

Johann

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1620 am: 08.12.2021 13:01 »
Dürfen Beamte eigentlich nur nicht unbezahlt ihrer Arbeit fernbleiben oder dürfen sie gar nicht an Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen?

Weil bei mir in der Behörde wird von der Personalabteilung immer vor offiziellen geplanten Streiks auch darauf hingewiesen, dass es für TBs möglich ist, statt unbezahlt zu streiken auch einfach Zeitausgleich zu nehmen und zum Arbeitskampf zu erscheinen. Also nehmen sie in ihrer normalen Freizeit daran teil. Müsste ja theoretisch auch für Beamte möglich sein.

XTinaG

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« Antwort #1621 am: 08.12.2021 13:05 »
Streik ist Arbeitsniederlegung. Man kann also entweder streiken oder Zeitausgleich/Urlaub haben. Beides geht nicht.

Albeles

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1622 am: 08.12.2021 13:07 »
Dürfen Beamte eigentlich nur nicht unbezahlt ihrer Arbeit fernbleiben oder dürfen sie gar nicht an Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen?

Weil bei mir in der Behörde wird von der Personalabteilung immer vor offiziellen geplanten Streiks auch darauf hingewiesen, dass es für TBs möglich ist, statt unbezahlt zu streiken auch einfach Zeitausgleich zu nehmen und zum Arbeitskampf zu erscheinen. Also nehmen sie in ihrer normalen Freizeit daran teil. Müsste ja theoretisch auch für Beamte möglich sein.

Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken. Sie dürfen aber in ihrer Freizeit an Veranstaltungen, die im Rahmen von Arbeitskampf- maßnahmen durchgeführt werden (z.B. Demonstrationen oder Kund- gebungen), teilnehmen.

was_guckst_du

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« Antwort #1623 am: 08.12.2021 13:27 »
Beamte können in ihrer Freizeit an Arbeiskampfmassnahmen teilnehmen...das will der AG aussagen 8)

..der Hinweis an TB´s zielt offensichtlich auf Nichtgewerkschaftsmitglieder, die kein Streikgeld erhalten...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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« Antwort #1624 am: 08.12.2021 14:14 »
Ein (erhebliches) Mehr für TB in Lohnrunden verglichen mit Beamten wird es nicht geben (können).
Anders herum aber schon..

Alle Mitarbeiter (Angestellte, Beamte) sind gleich. Aber manche sind halt gleicher, als andere :-)

Ist doch eigentlich ganz einfach. Angleichung der Nettobezüge/Gehälter (z.B. A13 verheiratet 2 Kinder mit E13 verheiratet 2 Kinder, gerne auch A6 mit E6) und danach dürfen die Beamten (welche ja bekanntlich nicht streiken dürfen), sich über die erstreikten Tariferhöhungen der angestellten Kollegen freuen und partizipieren.

Was haben die Kinder da da zu suchen?
Und warum sollte ich mich mit einem Ax verlgeichen wollen sollen können??

WasDennNun

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« Antwort #1625 am: 08.12.2021 14:17 »
Dürfen Beamte eigentlich nur nicht unbezahlt ihrer Arbeit fernbleiben oder dürfen sie gar nicht an Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen?

Weil bei mir in der Behörde wird von der Personalabteilung immer vor offiziellen geplanten Streiks auch darauf hingewiesen, dass es für TBs möglich ist, statt unbezahlt zu streiken auch einfach Zeitausgleich zu nehmen und zum Arbeitskampf zu erscheinen. Also nehmen sie in ihrer normalen Freizeit daran teil. Müsste ja theoretisch auch für Beamte möglich sein.
Natürlich dürfen, können und machen Beamte das.

Aber es ist kein Streiken, sondern ein gewerkschaftlicher Freizeitspaziergang, sowohl beim TB als auhc beim Beamten.

Streiken ist: Man bleibt der Arbeit fern, opfert nicht seine Urlaub, erbringt nicht vor oder hinterher seine Arbeitsleistung (Freizeitausgleich).

Wovon du redest ist zu einer Demo zu gehen.

LoLVerdi

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1626 am: 08.12.2021 14:22 »
Ich bin froh um das Tarifergebnis. Ich habe vorletztes Jahr meinen Studienabschluss erreicht und danach mit vielen Hoffnungen in den öD gestartet.

Die Realität hat mich dann relativ schnell eingeholt und ich möchte jetzt so schnell wie möglich nie mehr etwas mit dem öD zu tun haben. Leider führt mein Studienabschluss sehr häufig in den öD.

Warum bin ich also um das Tarifergebnis froh? Aus zwei Gründen:
1.) Ich hab gemerkt, dass der Staat sich nicht für seine Angestellten interessiert und ich nicht bereit bin bei einem AG zu arbeiten, der sich nicht um mich scherrt.
2.) Die sinnfreie Einmalzahlung, welche die Verdi Loser ausgehandelt haben, nutze ich, um mich in einem Fernstudium einzuschreiben.

Bis ich damit fertig bin reduziere ich auf Teilzeit und studiere in Ruhe. Zumindest eine Sache, die gut am öD ist.


öfföff

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« Antwort #1627 am: 08.12.2021 14:40 »
Welchen Abschluss hast Du denn?

Bastel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1628 am: 08.12.2021 14:45 »
2.) Die sinnfreie Einmalzahlung, welche die Verdi Loser ausgehandelt haben, nutze ich, um mich in einem Fernstudium einzuschreiben.

Bis ich damit fertig bin reduziere ich auf Teilzeit und studiere in Ruhe. Zumindest eine Sache, die gut am öD ist.

Das Geld reicht für einen Master bei der Fernuni Hagen.  ;D

Lothar57

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« Antwort #1629 am: 08.12.2021 15:22 »
Streik ist Arbeitsniederlegung. Man kann also entweder streiken oder Zeitausgleich/Urlaub haben. Beides geht nicht.

Frezeitausgleich nehmen, um stressfrei zu streiken??? Da fällt mir nur der alte Lenin zu ein:
„Wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich erst eine Bahnsteigkarte! “
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Johann

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« Antwort #1630 am: 08.12.2021 15:38 »
Streik ist Arbeitsniederlegung. Man kann also entweder streiken oder Zeitausgleich/Urlaub haben. Beides geht nicht.
Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken. Sie dürfen aber in ihrer Freizeit an Veranstaltungen, die im Rahmen von Arbeitskampf- maßnahmen durchgeführt werden (z.B. Demonstrationen oder Kund- gebungen), teilnehmen.
Beamte können in ihrer Freizeit an Arbeiskampfmassnahmen teilnehmen...das will der AG aussagen 8)

..der Hinweis an TB´s zielt offensichtlich auf Nichtgewerkschaftsmitglieder, die kein Streikgeld erhalten...
Natürlich dürfen, können und machen Beamte das.

Aber es ist kein Streiken, sondern ein gewerkschaftlicher Freizeitspaziergang, sowohl beim TB als auhc beim Beamten.

Streiken ist: Man bleibt der Arbeit fern, opfert nicht seine Urlaub, erbringt nicht vor oder hinterher seine Arbeitsleistung (Freizeitausgleich).

Wovon du redest ist zu einer Demo zu gehen.

Deshalb habe ich bei der Formulierung auch darauf geachtet, bei der beschriebenen Freizeitaktivität nicht von "Streiken", sondern von der "Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen" zu sprechen.

Ich war mir nur nicht sicher, ob Beamte auch in ihrer Freizeit an Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen dürfen. Danke für die Antworten.

XTinaG

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« Antwort #1631 am: 08.12.2021 15:51 »
Die Arbeitskampfmaßnahme ist der Streik. Gewerkschaftstrallala bleibt Gewerkschaftstrallala.

Lothar57

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« Antwort #1632 am: 08.12.2021 16:08 »
Eine Demonstration oder Kundgebung ist keine Maßnahme des Arbeitskampfes, sondern eine Form der öffentlichen Meinungsäußerung. Das einzige in Deutschland zugelassene Mittel des Arbeitskampfes ist der Streik - der auch nur unter bestimmten Rahmenbedingungen legal ist.
Beamte dürfen ihre Meinung kundtun (Demo),  Streiken (Arbeitskampf) dürfen sie nicht.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Johann

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« Antwort #1633 am: 08.12.2021 16:13 »
Alright, danke.

WasDennNun

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« Antwort #1634 am: 08.12.2021 16:30 »
Eine Demonstration oder Kundgebung ist keine Maßnahme des Arbeitskampfes, sondern eine Form der öffentlichen Meinungsäußerung. Das einzige in Deutschland zugelassene Mittel des Arbeitskampfes ist der Streik - der auch nur unter bestimmten Rahmenbedingungen legal ist.
Beamte dürfen ihre Meinung kundtun (Demo),  Streiken (Arbeitskampf) dürfen sie nicht.
Sie dürfen aber Streikende bei deren Spaziergängen begleiten.