Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 788419 times)

Jockel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #195 am: 25.10.2021 12:29 »
Lehrer brauchen nicht mehr Geld , sondern mehr Kollegen.

Bastel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #196 am: 25.10.2021 12:33 »
Lehrer brauchen nicht mehr Geld , sondern mehr Kollegen.

Wer sagt das?

LehrerBW

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #197 am: 25.10.2021 12:50 »
Lehrer brauchen nicht mehr Geld , sondern mehr Kollegen.
Würde ich widersprechen…Inflationsausgleich sollte mindestens drin sein.
Alles drunter ist Reallohnverlust.

Lothar57

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #198 am: 25.10.2021 13:57 »
Wenn es die stufengleiche Höhergruppierung nicht endlich geben sollte (wie in Hessen bereits seit 2017 vorhanden), kann sich die GEW bei den tarifangestellten Lehrern nicht mehr blicken lassen!!! 

Nur die verdi Forderung abzunicken kann ja nicht Aufgabe dieser Gewerkschaft sein.

Auch die Paralleltabelle ist überüberfällig. Um die bereits verlorenen Mitglieder wieder einzufangen, müsste aber mehr geschehen. Die TB-Lehrkräfte sind so oft vertröstet worden, dass nur noch dann von einem Verhandlungserfolg bei der Paralleltabelle und der Stufengleichen HG geredet werden kann, wenn für beide Bausteine zusätzlich eine rückwirkende Klausel vereinbart wird.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #199 am: 25.10.2021 14:12 »
Mir erschließt sich nicht, inwiefern irgendeine Orientierung an Beamtengedöns ein Erfolg sein sollte - oder auch nur sinnvoll/wünschenswert. Ein Erfolg wäre die Anwendung der allg. Tätigkeitsmerkmale und die vollständige Loslösung von Beamtengedöns.

wossen

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #200 am: 25.10.2021 14:24 »
Aus dem GEW-Link:
Zitat
..Die Arbeitgeber*innenseite versucht zudem die Gewerkschaften zu erpressen, indem sie Verhandlungen an die Aufkündigung des § 12 TV-L (Arbeitsvorgang) fordert. Für eine Lehrkraft sind das zum Beispiel Arbeitsvorgänge wie Elternbriefe schreiben oder Unterrichtsmaterial kopieren. Das sind Tätigkeiten einer Schreibkraft, die nicht nach EG 11 oder EG 13 bezahlt wird. Die Arbeitgeber*innen möchten die Tätigkeiten vor allem von Leitungspersonal an KiTas „filetieren“, um so Lohndumping betreiben zu können. Dieser Schritt ist nicht nachvollziehbar, da im öffentlichen Dienst tausende Stellen unbesetzt sind...

Ist das wirklich eine reale Gefahr - oder reinste Vorbereitung eines 'Verhandlungserfolgs'?

Spid

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« Antwort #201 am: 25.10.2021 14:27 »
Ich weiß nicht, was die Innenseite der AG so tut oder wofür das von Belang wäre, die AG jedenfalls fechten derlei ja auch gerade juristisch aus und erheben eine entsprechende Forderung auch in den Tarifverhandlungen.

wossen

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #202 am: 25.10.2021 14:35 »
Nuja, von einer drohenden Herabgruppierung von tarifbeschäftigten Lehrkräften lese ich das erste Mal....

In der Tat käme da bei da sehr vieles an Arbeitsvorgängen zusammen, die nicht TVL 13 oder höher bewertet werden (auch z.B. Aufsichtsfunktionen usw.). Aber Arbeitsvorgänge spielen doch bei der Bewertung von Lehrerstellen gar keine Rolle, die orientiert sich doch nach den beamtenrechtlichen Regelungen?

Pädi07

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« Antwort #203 am: 25.10.2021 14:43 »


E16 - siehe TV Hessen - ist ebenfalls ein Mindestergebnis!



Was genau ist denn so toll an der E16 - in deren Genuß eh kaum jemand kommen wird?

Spid

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« Antwort #204 am: 25.10.2021 14:45 »
Nuja, von einer drohenden Herabgruppierung von tarifbeschäftigten Lehrkräften lese ich das erste Mal....

In der Tat käme da bei da sehr vieles an Arbeitsvorgängen zusammen, die nicht TVL 13 oder höher bewertet werden (auch z.B. Aufsichtsfunktionen usw.). Aber Arbeitsvorgänge spielen doch bei der Bewertung von Lehrerstellen gar keine Rolle, die orientiert sich doch nach den beamtenrechtlichen Regelungen?
Stellen sind ohnehin kein tariflicher Regelungsgegenstand. Der AV spielte nur dann eine Rolle bei der Eingruppierung von jetzigen Lehrkräften, wenn die Lehrkraft nicht mehr Lehrkraft ist, weil sie überwiegend andere Tätigkeiten auszuüben hat.

Lothar57

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #205 am: 25.10.2021 15:09 »


E16 - siehe TV Hessen - ist ebenfalls ein Mindestergebnis!



Was genau ist denn so toll an der E16 - in deren Genuß eh kaum jemand kommen wird?

E16 wird dann z.B. interessant, wenn ein TB-Lehrer trotz aller Vernunft Schulleiter einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums werden möchte. Beamte kriegen A16. Bei TB ist bei EG15 Schluss, was einer Tätigkeit als stellvertretender (Gesamt)Schulleiter entspricht. Grundsätzlich können sich TB-Lehrkräfte zwar als Schulleiter bewerben, eine verbindliche Entgeltregelung gibt es m.W. (in NRW) aber nicht. Das müsste im Einzelfall ausgehandelt werden. Aber wer ist so blöd, das ganze Gedöns aus vorgeschriebenen Fortbildungen und Revisionsprüfungen etc. auf sich zu nehmen, um anschließend bei den Gehaltsverhandlungen auf taube Ohren zu stoßen. Angesichts der hohen Zahl unbesetzter Schulleitungsstellen wundert es ein wenig, das die AG bisher kein Interesse an einer verbindlichen Regelung gezeigt haben.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Gartenilse

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« Antwort #206 am: 25.10.2021 15:20 »
Es wäre schon ein Erfolg, wenn es nicht mehr so viele Lehrer*innen gäbe, die seit Jahren mit einer E 9 oder E 10 "rumkrebsen" müssen, den Laden am Laufen gehalten haben und nun die jungen Kolleg*innen mit Verbeamtung und einer ordentlichen A13 an den Lehrertisch gesetzt bekommen. Einen Zuschlag erhielten auch nur die mit E 12 oder E 13, alle anderen gingen - wie immer - leer aus... Das verstehe ich nicht.

Ansonsten bleibe ich bei meinem Wunsch der stufengleichen Höhergruppierung, 100 % JSZ sowie eine 35-Stunden-Woche als Maßstab oder entsprechend mehr Urlaub als Wahlmöglichkeit. Außerdem Recht auf Bildungsurlaub für alle!

Isi

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« Antwort #207 am: 25.10.2021 15:23 »
Angebot der Arbeitgeber wird sich im Bereich 2.1% bewegen.

Arbeitsvorgänge sind ein Muss - sonst gibbet gar nichts.

Die Stufengleiche Höhergruppierung soll in Dienstrechtliche Regelungen der einzelnen Länder einfließen können - bedeutet Öffnung für Dienstvereinbarungen.

So wurde es gerade intern verlautbart.

Jockel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #208 am: 25.10.2021 15:36 »
Da Lehrer nach Beamtengedöns, Schulform und Ausbildung bezahlt werden, sind Seitenblicke Richtung Arbeitsvorgangsdiskussion einfach nur Ablenkungsmanöver...

Das Recht auf Bildungsurlaub ist erstens kein Tarifrecht, sondern Landesrecht und besteht zweitens in den meisten Bundesländern bereits.

Spid

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« Antwort #209 am: 25.10.2021 15:41 »
Es wäre schon ein Erfolg, wenn es nicht mehr so viele Lehrer*innen gäbe, die seit Jahren mit einer E 9 oder E 10 "rumkrebsen" müssen, den Laden am Laufen gehalten haben und nun die jungen Kolleg*innen mit Verbeamtung und einer ordentlichen A13 an den Lehrertisch gesetzt bekommen. Einen Zuschlag erhielten auch nur die mit E 12 oder E 13, alle anderen gingen - wie immer - leer aus... Das verstehe ich nicht.

Ansonsten bleibe ich bei meinem Wunsch der stufengleichen Höhergruppierung, 100 % JSZ sowie eine 35-Stunden-Woche als Maßstab oder entsprechend mehr Urlaub als Wahlmöglichkeit. Außerdem Recht auf Bildungsurlaub für alle!

Was sind Kolleg? Und warum sind sie wie die Lehrer nur innen?