Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508566 times)

JC83

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1980 am: 30.06.2022 12:18 »
Zitat
Ich finde das z.B. Konzept des BGE von R.D. Precht tatsächlich für ausprobierenswert, wenn man sich damit einmal neutral beschäftigt.


Ich sehe im BGE eher eine Manifestation von Armut und die fortschreitende Ausbeutung arbeitender Menschen.

Das kommt wohl ganz auf die Summe der Abgaben und Zahlungen bzw. Finanzierung an, oder?! Ob ich nun ein Heer von Hartzern und Rentnern plus Administration dahinter finanziere oder das Geld gleich ausschütte und damit eine etwas bessere soziale Grundlage für alle schaffe, ist doch finanziell egal.

Herbert Meyer

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1981 am: 30.06.2022 12:27 »
Zitat
Ich finde das z.B. Konzept des BGE von R.D. Precht tatsächlich für ausprobierenswert, wenn man sich damit einmal neutral beschäftigt.


Ich sehe im BGE eher eine Manifestation von Armut und die fortschreitende Ausbeutung arbeitender Menschen.

Das kommt wohl ganz auf die Summe der Abgaben und Zahlungen bzw. Finanzierung an, oder?! Ob ich nun ein Heer von Hartzern und Rentnern plus Administration dahinter finanziere oder das Geld gleich ausschütte und damit eine etwas bessere soziale Grundlage für alle schaffe, ist doch finanziell egal.

Dieser Refinanzierungsansatz, der auch nur in manchen Rechenmodellen funktioniert, würde aber etwa 30 bis 40 Jahre bis zur Umsetzbarkeit benötigen. Denn bekannterweise lässt sich die Administration aus Jobcenter & Co. nicht einfach auf die Straße setzen. Und selbst das "Umsiedeln" in andere Verwaltungsbehörden erscheint rechtlich unrealistisch. Sofern würde unter aktuellen Rahmenbedingungen nur der "sozialverträgliche Stellenabbau" bleiben. Wir würden uns also 30 bis 40 Jahre + etwaige Renten- und Pensionsansprüche eine Doppelstruktur leisten müssen / wollen. Mal ganz abgesehen davon, dass sich die Administration trotzdem nicht auf 0 senken lässt- in einem gerechten Modell würde es ja weiterhin z.B. unterschiedlich hohe Renten geben, die errechnet werden müssten.

Mäuse

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1982 am: 09.08.2022 13:15 »
Hallo, ich bin normalerweise kein Forumgänger, aber dies interessiert mich. Immer wieder wird über die Höhe von Abschlüssen diskutiert. Als Staatsdiener in NRW mit über 40 Jahren im Beruf sehe ich mich jedes Jahr den gleichen Argumenten ausgesetzt. Die Gewerkschaften fordern, bekommen nichts und verkaufen dann dies auch noch als Erfolg.
So haben sich die Besoldungen in NRW stetig nach unten verschlechtert. Im Jahr 2021 bekamen wir eine sogenannte Corona Sonderzahlung von 1300 Euro. Einmalzahlungen finden keine Einarbeitung in die Besoldungstabelle und sind somit für die Zukunft nutzlos. Die Inflation 2021 lag bei über 7% so dass man von einem Reallohnverlust in dieser Höhe ausgehen muss. 2022 erhalten wir 2,8% ab 12/22bei einer Inflationsrate von ca. 8%.
Auf der anderen Seite gibt es in meinem Beruf ( Polizei) immer wieder die eigenen Leute mit der Argumentation: Soviel wie wir verdienen die draußen nicht. Dieses Argument ist so alt wie falsch. Die Erhöhungen in 2022 lagen bei ca. 10 %, IG Chemie 8,5 Prozent, die Rentenerhöhungen im Westen bei 5.6% ( Osten 6,3), Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen.
Und dann wundern sich die Politiker, dass man keine Nachersatz bekommt.
Gewerkschaften traditionsgemäß dem DGB und somit mehr der linken Seite der Gesellschaft verpflichtet verkaufen ihr Versagen  immer wieder als Erfolg.
In dieser besonderen Situation täten die Gewerkschaften gut daran nachzuverhandeln, aber Pustekuchen. In Kürze finden die Besoldungsverhandlungen beim Bund statt. Ich bin mal gespannt wie weit man sich hier wieder von den Ländern entfernt, ich gehe mal so von 5% aus, Entfernung wohlgemerkt, also ca. 8% ( was lediglich dem Inflationsgleich entspricht, aber das wäre ja in Ordnung)
 

öfföff

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« Antwort #1983 am: 09.08.2022 13:31 »
Naja für einen durchschnittlichen ÖDler ist die persönliche Inflation ja nicht 8%.
Die meisten haben Wohneigentum so dass ein Großteil der Inflation wegfällt.

was_guckst_du

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« Antwort #1984 am: 09.08.2022 13:35 »
..die "meisten" wären mehr als 50 %....diese Quote wage ich zu bezweifeln
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Keeper83

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« Antwort #1985 am: 09.08.2022 15:35 »
Naja für einen durchschnittlichen ÖDler ist die persönliche Inflation ja nicht 8%.
Die meisten haben Wohneigentum so dass ein Großteil der Inflation wegfällt.

Ich darf die Kaltmiete mit der Begründung Inflation erhöhen? 

Organisator

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« Antwort #1986 am: 09.08.2022 16:36 »
Naja für einen durchschnittlichen ÖDler ist die persönliche Inflation ja nicht 8%.
Die meisten haben Wohneigentum so dass ein Großteil der Inflation wegfällt.

Ich darf die Kaltmiete mit der Begründung Inflation erhöhen?

Die ersten Wohngsbaugesellschaften versuchen das schon. Die Begründung wäre mal sehr interessant!

MoinMoin

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« Antwort #1987 am: 09.08.2022 16:41 »
Naja für einen durchschnittlichen ÖDler ist die persönliche Inflation ja nicht 8%.
Die meisten haben Wohneigentum so dass ein Großteil der Inflation wegfällt.

Ich darf die Kaltmiete mit der Begründung Inflation erhöhen?
Ja, wenn du eine Indexmiete vereinbart hast.
Die anderen dürfen die Miete auch bei einer Deflation erhöhen.
Und die Miete ist sicherlich keine Bundesweiter Inflationstreiber.

Keeper83

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« Antwort #1988 am: 10.08.2022 10:35 »
Naja für einen durchschnittlichen ÖDler ist die persönliche Inflation ja nicht 8%.
Die meisten haben Wohneigentum so dass ein Großteil der Inflation wegfällt.

Ich darf die Kaltmiete mit der Begründung Inflation erhöhen?
Ja, wenn du eine Indexmiete vereinbart hast.
Die anderen dürfen die Miete auch bei einer Deflation erhöhen.
Und die Miete ist sicherlich keine Bundesweiter Inflationstreiber.

Ich darf die Miete gar nicht erhöhen. Kein Mitspiegel meiner Kommune.
Falls jemand da einen Tipp hätte, außer selber über vergleichbare Wohnungen einen Mitspiegel (scheitert sehr wahrscheinlich am Datenschutz) oder ein Mietwertgutachten zu erstellen, wie sich eine Mieterhöhung durchsetzen ließe wäre ich dankbar. 

Flash91

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« Antwort #1989 am: 10.08.2022 11:22 »
Naja für einen durchschnittlichen ÖDler ist die persönliche Inflation ja nicht 8%.
Die meisten haben Wohneigentum so dass ein Großteil der Inflation wegfällt.

Das ist sehr sicher falsch. WohnEIGENTUM ist für die meisten ÖD´ler preislich uninteressant & bei der geringen Bezahlung/Besoldung offensichtlich nicht gewünscht. Das passt zum Wunsch des Bundes, EFH sind in Dtl politisch nicht mehr gewünscht. Bei den enormen Gehältern in der Industrie aber für viele immer noch erreichbar.

Back to Topic: Gegen das Tarifergebnis könnte man zumindest auf Beamtenebene via Petition Widerspruch einlegen, denn dort wird die "Erhöhung" via Gesetz festgelegt ? Schade nur, dass die meisten Beamten mehr Angst als Respekt vor dem Dienstherren haben und sich so etwas kaum trauen.

WasDennNun

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« Antwort #1990 am: 10.08.2022 11:38 »
Naja für einen durchschnittlichen ÖDler ist die persönliche Inflation ja nicht 8%.
Die meisten haben Wohneigentum so dass ein Großteil der Inflation wegfällt.

Das ist sehr sicher falsch. WohnEIGENTUM ist für die meisten ÖD´ler preislich uninteressant & bei der geringen Bezahlung/Besoldung offensichtlich nicht gewünscht.
unsinn, die meisten öDler hätten in den letzten Jahren sich Wohneigentum zulegen können, aber wenn sie entweder nicht in der Lage sind richtig zu kalkulieren, oder es nicht wollen, dann liegt es weder am Einkommen noch am Wunsch anderer.

Alien1973

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« Antwort #1991 am: 10.08.2022 11:49 »
@Keeper83

Meine Gemeinde hat auch keinen Mietspiegel, aber trotzdem kann man Erhöhen.

Wenn man unter der ortsüblichen Miete liegt kann man innerhalb von 3 Jahren bis zu 20% erhöhen, manchmal auch nur 15%. Hier sollte man mal bei der Gemeinde nachfragen ob es da spezielle Regelungen gibt.

Was ist dann ortsüblich wenn man keinen Mietspiegel hat? Vergleichswohnungen ermitteln und die Eigentümer einfach fragen, drei Beispiele reichen hier. Datenschutz spricht da nicht dagegen, man sagt ja nicht wem die Wohnung gehört, wer sie gemietet hat usw. Was ich auch schon gemacht habe war, in z.B. Immoscout Mietangebote durchforsten und so vergleichbare Wohnungen raus suchen. So habe ich meine letzte Neuvermietung eingepreist, die anderen beiden im Haus sind günstiger und noch ein gutes Stück unter ortsüblichem Mietniveau. Bei Neuvermietung kann man das ja so machen, man muss ja nicht die alte Miete verlangen sondern kann neu festlegen.


WasDennNun

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« Antwort #1992 am: 10.08.2022 11:58 »
@Keeper83

Meine Gemeinde hat auch keinen Mietspiegel, aber trotzdem kann man Erhöhen.

Wenn man unter der ortsüblichen Miete liegt kann man innerhalb von 3 Jahren bis zu 20% erhöhen, manchmal auch nur 15%. Hier sollte man mal bei der Gemeinde nachfragen ob es da spezielle Regelungen gibt.

Was ist dann ortsüblich wenn man keinen Mietspiegel hat? Vergleichswohnungen ermitteln und die Eigentümer einfach fragen, drei Beispiele reichen hier. Datenschutz spricht da nicht dagegen, man sagt ja nicht wem die Wohnung gehört, wer sie gemietet hat usw. Was ich auch schon gemacht habe war, in z.B. Immoscout Mietangebote durchforsten und so vergleichbare Wohnungen raus suchen. So habe ich meine letzte Neuvermietung eingepreist, die anderen beiden im Haus sind günstiger und noch ein gutes Stück unter ortsüblichem Mietniveau. Bei Neuvermietung kann man das ja so machen, man muss ja nicht die alte Miete verlangen sondern kann neu festlegen.
Naja, wenn du dem Mieter nicht die Möglichkeit gibst deine Vergleichswohung zu überprüfen, dann braucht er auch deiner Mieterhöhung nicht zustimmen und sie ist nichtig.

WasDennNun

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« Antwort #1993 am: 10.08.2022 12:00 »
Naja für einen durchschnittlichen ÖDler ist die persönliche Inflation ja nicht 8%.
Die meisten haben Wohneigentum so dass ein Großteil der Inflation wegfällt.

Ich darf die Kaltmiete mit der Begründung Inflation erhöhen?
Ja, wenn du eine Indexmiete vereinbart hast.
Die anderen dürfen die Miete auch bei einer Deflation erhöhen.
Und die Miete ist sicherlich keine Bundesweiter Inflationstreiber.

Ich darf die Miete gar nicht erhöhen. Kein Mitspiegel meiner Kommune.
Falls jemand da einen Tipp hätte, außer selber über vergleichbare Wohnungen einen Mitspiegel (scheitert sehr wahrscheinlich am Datenschutz) oder ein Mietwertgutachten zu erstellen, wie sich eine Mieterhöhung durchsetzen ließe wäre ich dankbar.
Dürfen schon, aber das mit den 3 Vergleichswohnungen ist halt lästig.
Mancherorts gibt es Eigentümervereine, die sich da unterstützen, oder grössere Verwaltungen, die man befragen kann (und gegen Entgelt eine Liste bekommt)

Keeper83

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« Antwort #1994 am: 10.08.2022 14:25 »
@Keeper83

Meine Gemeinde hat auch keinen Mietspiegel, aber trotzdem kann man Erhöhen.

Wenn man unter der ortsüblichen Miete liegt kann man innerhalb von 3 Jahren bis zu 20% erhöhen, manchmal auch nur 15%. Hier sollte man mal bei der Gemeinde nachfragen ob es da spezielle Regelungen gibt.

Was ist dann ortsüblich wenn man keinen Mietspiegel hat? Vergleichswohnungen ermitteln und die Eigentümer einfach fragen, drei Beispiele reichen hier. Datenschutz spricht da nicht dagegen, man sagt ja nicht wem die Wohnung gehört, wer sie gemietet hat usw. Was ich auch schon gemacht habe war, in z.B. Immoscout Mietangebote durchforsten und so vergleichbare Wohnungen raus suchen. So habe ich meine letzte Neuvermietung eingepreist, die anderen beiden im Haus sind günstiger und noch ein gutes Stück unter ortsüblichem Mietniveau. Bei Neuvermietung kann man das ja so machen, man muss ja nicht die alte Miete verlangen sondern kann neu festlegen.

Die Eigentümer dürfen die Miete aber nur mit Einverständnis des Mieters rausgeben und wie @WasDennNun schrieb muss mein Mieter diese dann auch Überprüfen können. Das danze stößt schnell an Datenschutzrechtliche Grenzen sobald einer der Beteiligten etwas dagegen unternimmt.
Und um Neuvermietung geht es ja nicht. Wenn ich soweit mal wäre in dem Fall.
Ist ein Problemfall den ich "übernommen" habe. Fast 20 Jahre ohne Mieterhöhung ist halt die reinste Geldentwertung. Das es dem Vemieter da so schwer gemacht wird ist für mich nicht verständlich.

Egal. OffTopic.