Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508835 times)

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1995 am: 11.08.2022 06:17 »
Wo soll da ein Datenschutzproblem sein?
Man gibt die Wohnung ohne Personenbezug (dritter Stock linke Wohnung) an, mit unschädlicher Reduktion der Miethöhe und der Mieter kann dann hingehen und versuchen es zu überprüfen.
Also klingeln und nachfragen.
Wenn er dem Mieterhöhungsbegehren nicht zustimmt, dann wird geklagt mi entsprechend teurerem Ergebnis für den Mieter, sein Risiko!
Wenn der Mieter der Vergleichswohnung sich gestört fühlt, wogegen sollte er denn Klagen?

Keeper83

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« Antwort #1996 am: 11.08.2022 08:40 »
Wo soll da ein Datenschutzproblem sein?
Man gibt die Wohnung ohne Personenbezug (dritter Stock linke Wohnung) an, mit unschädlicher Reduktion der Miethöhe und der Mieter kann dann hingehen und versuchen es zu überprüfen.
Also klingeln und nachfragen.
Wenn er dem Mieterhöhungsbegehren nicht zustimmt, dann wird geklagt mi entsprechend teurerem Ergebnis für den Mieter, sein Risiko!
Wenn der Mieter der Vergleichswohnung sich gestört fühlt, wogegen sollte er denn Klagen?

Dagegen, dass der Vermieter Inhalte aus dem Mietvertrag entgegen seiner Zustimmung an Dritte weitergegeben hat? Warum sollte ein Mieter dem zustimmen? Im Endeffekt kann das auch nachteilige Folgen für Ihn selber haben. 

Und in einer Kommune ohne Mitspiegel stellen sich Mietwohnungen nicht so anonym dar wie in einem Berliner Wohnblock. (3. Stock, linke Wohnung).

Alien1973

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« Antwort #1997 am: 11.08.2022 09:47 »
@Keeper83 und WasDennNun

wenn ich folgende Angaben mache, natürlich nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer, der natürlich seine Mieter vorher gefragt hat:

"Im 3-Parteienhaus in der Lindenstr. 48 ist für eine 85 m² Wohnung im 1. OG eine Kaltmiete von 700 EUR zu bezahlen. Garage und Keller inklusive."

Dann reicht das doch aus. Ich muss weder den Eigentümer angeben, noch den Mieter. Mein Mieter kann gerne hin fahren und fragen. Einen Verstoß gegen den Datenschutz sehe ich in keinster weise.

Natürlich gibt es welche die alles und jeden anzweifeln, die gibt es immer. Nichtig ist meine Mieterhöhung deswegen noch lange nicht. Wenn er nicht zustimmt wird juristisch dagegen vorgegangen, das Ende vom Lied wird sein er muss trotzdem bezahlen.

Keeper83

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« Antwort #1998 am: 11.08.2022 12:05 »
@Keeper83 und WasDennNun

wenn ich folgende Angaben mache, natürlich nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer, der natürlich seine Mieter vorher gefragt hat:

"Im 3-Parteienhaus in der Lindenstr. 48 ist für eine 85 m² Wohnung im 1. OG eine Kaltmiete von 700 EUR zu bezahlen. Garage und Keller inklusive."

Dann reicht das doch aus. Ich muss weder den Eigentümer angeben, noch den Mieter. Mein Mieter kann gerne hin fahren und fragen. Einen Verstoß gegen den Datenschutz sehe ich in keinster weise.

Natürlich gibt es welche die alles und jeden anzweifeln, die gibt es immer. Nichtig ist meine Mieterhöhung deswegen noch lange nicht. Wenn er nicht zustimmt wird juristisch dagegen vorgegangen, das Ende vom Lied wird sein er muss trotzdem bezahlen.

Und wenn der Mieter der Lindenstraße 48 einer Auskunft seiner Kaltmiete nicht zustimmt? Da der Grund der Auskunft ein Mieterhöhungsbegehren in seiner Kommune ist, schneidet er sich unter Umständen damit ins eigene Fleisch.

JesuisSVA

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« Antwort #1999 am: 11.08.2022 12:41 »
Worin läge ein Erfordernis der Zustimmung begründet?

Keeper83

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2000 am: 11.08.2022 13:56 »
Worin läge ein Erfordernis der Zustimmung begründet?

Die Frage steht im Raum. Sollte deine Eninschätzung sein das es keines gibt wäre das ein Ansatzpunkt für mich.

Ein Vertrag wird zwischen 2 Parteien geschlossen (Mietvertrag). Darf eine Partei daraus Inhalte ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben?
Und Kontaktdaten der einen Partei damit von Dritten Kontakt aufgenommen werden kann zwecks Überprüfung?

JesuisSVA

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« Antwort #2001 am: 11.08.2022 14:09 »
Ich sehe nicht, dass Kontaktdaten weitergegeben würden. Es werden überhaupt keine personenbezogenen Daten weitergegeben. Es wird der Preis eines konkreten handelbaren Gutes genannt. Das ist nicht unüblich und wird Dir in jedem Supermarkt begegnen. Soweit im Mietvertrag kein Stillschweigen über den Mietzins vereinbart worden ist und Du ansonsten kein Verbot der Weitergabe der Information benennen kannst, bleibt im Zivilrecht erlaubt, was nicht verboten ist.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2002 am: 11.08.2022 14:47 »
@Keeper83 und WasDennNun

wenn ich folgende Angaben mache, natürlich nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer, der natürlich seine Mieter vorher gefragt hat:

"Im 3-Parteienhaus in der Lindenstr. 48 ist für eine 85 m² Wohnung im 1. OG eine Kaltmiete von 700 EUR zu bezahlen. Garage und Keller inklusive."

Dann reicht das doch aus. Ich muss weder den Eigentümer angeben, noch den Mieter. Mein Mieter kann gerne hin fahren und fragen. Einen Verstoß gegen den Datenschutz sehe ich in keinster weise.

Natürlich gibt es welche die alles und jeden anzweifeln, die gibt es immer. Nichtig ist meine Mieterhöhung deswegen noch lange nicht. Wenn er nicht zustimmt wird juristisch dagegen vorgegangen, das Ende vom Lied wird sein er muss trotzdem bezahlen.
"Im 3-Parteienhaus in der Lindenstr. 48 ist für eine 85 m² Wohnung im 1. OG eine Kaltmiete von mindestens  698 EUR zu bezahlen. Garage und Keller inklusive."
Eben und wenn du auch noch einen Euro weniger angegeben hast, dann hast du noch nicht mal irgendwas aus dem Mietvertrag gesagt.

Du nutzt nur die Kenntnis über die Höhe und der Mieter kann dann gerne sagen, zahle ich nicht, vor Gericht wirst du dann aber eben die Dinge aus der Vergleichsmiete vorlegen und der Mieter die Gerichtskosten zahlen.

Alien1973

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« Antwort #2003 am: 12.08.2022 08:30 »
Genau so schaut's aus....

Und seien wir doch mal ehrlich. Die Mieter wissen sehr genau ob sie zu viel oder zu wenig für Ihre Wohnung bezahlen. Solche Erhöhungen sind eben nur erlaubt, wenn die Miete unter der örtlichen Vergleichsmiete liegt. Da ein seriöser Vermieter eben nur dann Erhöhungen verlangt, wird der Mieter diese auch akzeptieren, da er eben weis seine Miete liegt unter der örtlichen Vergleichsmiete. Auch Mieter kennen andere Leute und unterhalten sich über Ihre Ausgaben für die Miete der jeweiligen Wohnungen.

Da ich mein Gebäude mit Mieter übernommen habe, diese jedoch über 10 Jahre keine Mieterhöhungen hatten, habe ich zuletzt Anpassungen vorgenommen. Natürlich gefällt das nicht jedem, das ist klar. Auch habe ich Vergleichsmieten vorlegen müssen, aber das ist kein großes Problem wenn man auch andere Vermieter kennt. Wem es nicht passt steht es frei sich eine andere Wohnung zu suchen. Die eine Wohnung die ich vorher erwähnt hatte wurde jedoch nicht wegen den Erhöhungen frei, sondern wegen einem Todesfall eines der beiden Mieter.

TZSteinbock

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2004 am: 14.08.2022 21:00 »
Diese ganzen Diskussionen zeigen nur die Erbärmlichkeit des letzten Abschlusses. Verdi hat sich schlimmer über den Tisch ziehen lassen als ich es je im Oktober gedacht hätte ... und nunmehr haben wir nicht die von mir ursprünglich benannten 4 % Reallohnverlust zu verdauen sondern werden über beide Jahre wohl  die 10% erreichen... danke für so viel Verhandlungsgeschick...

Leonhardt

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« Antwort #2005 am: 15.08.2022 13:59 »
Wenn man den Zeitraum von Januar 2021 bis Juli 2022 betrachtet, ist der Verbraucherpreisindex bereits um ca. 11,4% gestiegen (+12,1 Punkte). Seitdem gab es keine tabellenwirksame Erhöhung mehr. Insofern beträgt der Reallohnverlust nach der Glanzleistung der letzten Tariferhöhung zum 01.01.21 um +1,4% abzgl. eingefrorener JSZ bereits jetzt einen Reallohnverlust von über 10% im o.g. Zeitraum.
« Last Edit: 15.08.2022 14:11 von Leonhardt »

thesisko

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« Antwort #2006 am: 15.08.2022 15:19 »
Gleich kommt das Argument, dass der ÖDler ja eine niedrigere Inflation hätte...

Die heftigen Steigerungen kommen alle noch. Die Erhöhungen sind im Gaspreis meist noch gar nicht eingepreist. Auf Welt war heute ein Artikel, dass sich die Handelspreise an den Strompreisen verzehnfacht haben. Ein kwh Preis von bis zu 1,- € wird für möglich gehalten.
Ich sehe ein, dass Lohnerhöhungen das kurzfristig nicht ausgleichen können. Hier ist die Politik gefragt.

Allerdings wird immer nur auf die unteren einkommensschwachen Schichten hingewiesen. Ich glaube der Mittelstand ist stärker belastet. Wir haben ein Kind und arbeiten beide. Mithin haben sich zweimal die Fahrtkosten zur Arbeit deutlich erhöht. Energiekosten bei den Stadtwerken sind auch deutlich höher und hier hat der Anstieg gerade erst begonnen. Lebensmittelkosten gestiegen.

Ich denke es muss einen Mittelweg geben. Der Abschluss nächstes Jahr darf nicht unter 6% bei einer Laufzeit von 12 Monaten liegen. Klar wäre höher besser, aber bleiben wir realistisch.
Auf keinen Fall wieder hauptsächlich Einmalzahlungen.

Ich würde sofort die 300,- € Energiegeld im September gegen eine zusätzliche Tabellenerhöhung von 5,35% tauschen.

Romsen

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« Antwort #2007 am: 15.08.2022 17:22 »


Allerdings wird immer nur auf die unteren einkommensschwachen Schichten hingewiesen. Ich glaube der Mittelstand ist stärker belastet. Wir haben ein Kind und arbeiten beide. Mithin haben sich zweimal die Fahrtkosten zur Arbeit deutlich erhöht. Energiekosten bei den Stadtwerken sind auch deutlich höher und hier hat der Anstieg gerade erst begonnen. Lebensmittelkosten gestiegen.

.

Was unterscheidet dich/euch da von den Einkommensschwachen Schichten?

Schokobon

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« Antwort #2008 am: 15.08.2022 17:41 »
Dass sie keine staatlichen Hilfen wie H4 oder Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Romsen

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« Antwort #2009 am: 15.08.2022 21:28 »
nicht alle Niedrige Einkommensgruppen beziehen Transferleistungen. Und nicht jeder der ein Arbeitseinkommen besitzt, gehört auch zur "Mitte".