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Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
Lothar57:
--- Zitat von: Pädi07 am 25.10.2021 14:43 ---
--- Zitat von: Highwaystar am 25.10.2021 12:22 ---
E16 - siehe TV Hessen - ist ebenfalls ein Mindestergebnis!
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Was genau ist denn so toll an der E16 - in deren Genuß eh kaum jemand kommen wird?
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E16 wird dann z.B. interessant, wenn ein TB-Lehrer trotz aller Vernunft Schulleiter einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums werden möchte. Beamte kriegen A16. Bei TB ist bei EG15 Schluss, was einer Tätigkeit als stellvertretender (Gesamt)Schulleiter entspricht. Grundsätzlich können sich TB-Lehrkräfte zwar als Schulleiter bewerben, eine verbindliche Entgeltregelung gibt es m.W. (in NRW) aber nicht. Das müsste im Einzelfall ausgehandelt werden. Aber wer ist so blöd, das ganze Gedöns aus vorgeschriebenen Fortbildungen und Revisionsprüfungen etc. auf sich zu nehmen, um anschließend bei den Gehaltsverhandlungen auf taube Ohren zu stoßen. Angesichts der hohen Zahl unbesetzter Schulleitungsstellen wundert es ein wenig, das die AG bisher kein Interesse an einer verbindlichen Regelung gezeigt haben.
Gartenilse:
Es wäre schon ein Erfolg, wenn es nicht mehr so viele Lehrer*innen gäbe, die seit Jahren mit einer E 9 oder E 10 "rumkrebsen" müssen, den Laden am Laufen gehalten haben und nun die jungen Kolleg*innen mit Verbeamtung und einer ordentlichen A13 an den Lehrertisch gesetzt bekommen. Einen Zuschlag erhielten auch nur die mit E 12 oder E 13, alle anderen gingen - wie immer - leer aus... Das verstehe ich nicht.
Ansonsten bleibe ich bei meinem Wunsch der stufengleichen Höhergruppierung, 100 % JSZ sowie eine 35-Stunden-Woche als Maßstab oder entsprechend mehr Urlaub als Wahlmöglichkeit. Außerdem Recht auf Bildungsurlaub für alle!
Isi:
Angebot der Arbeitgeber wird sich im Bereich 2.1% bewegen.
Arbeitsvorgänge sind ein Muss - sonst gibbet gar nichts.
Die Stufengleiche Höhergruppierung soll in Dienstrechtliche Regelungen der einzelnen Länder einfließen können - bedeutet Öffnung für Dienstvereinbarungen.
So wurde es gerade intern verlautbart.
Jockel:
Da Lehrer nach Beamtengedöns, Schulform und Ausbildung bezahlt werden, sind Seitenblicke Richtung Arbeitsvorgangsdiskussion einfach nur Ablenkungsmanöver...
Das Recht auf Bildungsurlaub ist erstens kein Tarifrecht, sondern Landesrecht und besteht zweitens in den meisten Bundesländern bereits.
Spid:
--- Zitat von: Gartenilse am 25.10.2021 15:20 ---Es wäre schon ein Erfolg, wenn es nicht mehr so viele Lehrer*innen gäbe, die seit Jahren mit einer E 9 oder E 10 "rumkrebsen" müssen, den Laden am Laufen gehalten haben und nun die jungen Kolleg*innen mit Verbeamtung und einer ordentlichen A13 an den Lehrertisch gesetzt bekommen. Einen Zuschlag erhielten auch nur die mit E 12 oder E 13, alle anderen gingen - wie immer - leer aus... Das verstehe ich nicht.
Ansonsten bleibe ich bei meinem Wunsch der stufengleichen Höhergruppierung, 100 % JSZ sowie eine 35-Stunden-Woche als Maßstab oder entsprechend mehr Urlaub als Wahlmöglichkeit. Außerdem Recht auf Bildungsurlaub für alle!
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Was sind Kolleg? Und warum sind sie wie die Lehrer nur innen?
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