Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 521696 times)

E15TVL

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2415 am: 19.04.2023 06:25 »
Die stufengleiche Höhergruppierung ist dasselbe wie ein Sockelbetrag: nämlich ein Sozialismusinstrument, von dem Leute in der E15 nichts haben. Tabellenwirksame Lohnerhöhung um mindestens zweistelliger Prozentzahl muss her und sonst nichts.

Knarfe1000

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« Antwort #2416 am: 19.04.2023 07:59 »
Die stufengleiche Höhergruppierung ist dasselbe wie ein Sockelbetrag: nämlich ein Sozialismusinstrument, von dem Leute in der E15 nichts haben. Tabellenwirksame Lohnerhöhung um mindestens zweistelliger Prozentzahl muss her und sonst nichts.
Vor allem darf auch die Laufzeit maximal 15 Monate sein. Dann wären die Länder wieder zeitlich parallel mit dem Bund.

Ich rechne mit:
3000 Euro SZ

250 Euro Sockel + 6 % linear (9,5 % linear für alle Beamten wegen Abstandsgebot)

15 Monaten Laufzeit.

Viel mehr ist leider nicht zu erwarten, mit zweistelligen % rechne ich jedenfalls nicht. Alles darunter wäre aber inakzeptabel, weil wir dem Bund 9 Monate hinterher laufen.

thesisko

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« Antwort #2417 am: 19.04.2023 09:46 »
Wenn ih mir meine Entgeltgruppe und Stufe anschaue. Also Vergleich TV-L Stand jetzt, zu TVÖD mit Umsetzung Schlichterspruch, ergibt sich eine Differenz von ca. 810,- € brutto monatlich. Das ist schon eine Menge Holz und wird mich Sicherheit nicht ausgeglichen. Ja ich weiß, es sind rechtlich 2 unterschiedliche Tarifverträge.....

Umlauf

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« Antwort #2418 am: 19.04.2023 10:53 »
Die stufengleiche Höhergruppierung ist dasselbe wie ein Sockelbetrag: nämlich ein Sozialismusinstrument, von dem Leute in der E15 nichts haben. Tabellenwirksame Lohnerhöhung um mindestens zweistelliger Prozentzahl muss her und sonst nichts.

Eine Höhergruppierung ohne Wirkung, außer dass ein Teil des des Betrages der nächsten Stufe in ein paar Jahren vorgezogen wird, ist auch nicht das gelbe vom Ei.

Gatho

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2419 am: 19.04.2023 13:09 »
Die stufengleiche Höhergruppierung ist dasselbe wie ein Sockelbetrag: nämlich ein Sozialismusinstrument, von dem Leute in der E15 nichts haben. Tabellenwirksame Lohnerhöhung um mindestens zweistelliger Prozentzahl muss her und sonst nichts.
Ich rechne mit:
3000 Euro SZ

250 Euro Sockel + 6 % linear (9,5 % linear für alle Beamten wegen Abstandsgebot)

15 Monaten Laufzeit.

Hi!

Ja, kann ich mir auch gut vorstellen das es so kommt.

Habe dazu eine Frage: Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit. Würde ich die 3.000 EUR eigentlich auch bekommen? Monatliche Erhöhungen haben keinen Einfluss aufs Elterngeld, aber wie sieht es mit solchen gesonderten Einmalzahlungen aus, weiß das hier jemand?

VG & danke!
« Last Edit: 19.04.2023 13:20 von Gatho »

E15TVL

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2420 am: 19.04.2023 14:06 »
Die stufengleiche Höhergruppierung ist dasselbe wie ein Sockelbetrag: nämlich ein Sozialismusinstrument, von dem Leute in der E15 nichts haben. Tabellenwirksame Lohnerhöhung um mindestens zweistelliger Prozentzahl muss her und sonst nichts.

Eine Höhergruppierung ohne Wirkung, außer dass ein Teil des des Betrages der nächsten Stufe in ein paar Jahren vorgezogen wird, ist auch nicht das gelbe vom Ei.
Eine Höhergruppierung hat immer Wirkung, mal mindestens den Garantiebetrag. Nicht falsch verstehen: Ich finde die betragsmäßige Höhergruppierung auch doof. Nur würde mir die stufengleiche Höhergruppierung nichts bringen und sollte deswegen nicht als „Verhandlungsmasse“ herhalten um an anderer Stelle wieder sparen zu können. Ist für mich einfach dasselbe wie ein Sockelbetrag.

Leonhardt

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2421 am: 19.04.2023 19:20 »
Die stufengleiche Höhergruppierung ist dasselbe wie ein Sockelbetrag: nämlich ein Sozialismusinstrument, von dem Leute in der E15 nichts haben. Tabellenwirksame Lohnerhöhung um mindestens zweistelliger Prozentzahl muss her und sonst nichts.

Ist das Satire?

Tagelöhner

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2422 am: 19.04.2023 19:57 »
Eine stufengleiche Höhergruppierung darf nicht Teil der Verhandlungsmasse werden. Wieviel Tarifbeschäftigte kommen denn in den Genuss höhergruppiert zu werden? Das dürfte prozentual geschätzt unter 10% ausmachen und die weit überwiegende Mehrheit verharrt zwangsläufig für immer in der gleichen Entgeltgruppe.

Warum sollten also Vorteile für eine kleine Minderheit zum Nachteil der großen Mehrheit werden!

E15TVL

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2423 am: 19.04.2023 20:19 »
Genauso ist es. Nur weil hier gefühlt täglich irgendjemand nach einer Höhergruppierung fragt, würde es in Summe trotzdem nur einer Minderheit helfen.

Leonhardt

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2424 am: 19.04.2023 21:14 »
Eben - und weil es nur eine deutliche Minderheit betrifft, halte ich die Annahme für unbegründet, dass sich dadurch der zu "verteilende Topf" mindert.

Außerdem ist die stufengleiche Höhergruppierung so ziemlich das Gegenteil von Sozialismus. Denn dann würde es sich finanziell eher lohnen höherwertige Aufgaben zu übernehmen. Das ist bei der jetzigen Regelung oft nicht ausreichend der Fall.

Sozialarbeiter

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2425 am: 19.04.2023 21:22 »
Ich glaube nicht, dass im Sommer zur Forderungsfindung eine beträchtliche/nennenswerte Anzahl eine Stufengleiche Höhergruppierung als Forderung - und gleichzeitig hierfür streikbereit zu sein - angeben wird.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Leonhardt

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« Antwort #2426 am: 19.04.2023 21:29 »
Ich glaube das auch nicht.  8)

Nichtsdestotrotz hielte ich die Auswirkungen finanziell für so überschaubar, dass ich nicht erwarten würde, dass es den ominösen Gesamtpott schmälert. Vermutlich wird aber in dieser Tarifrunde anderes wichtiger sein.

Meierheim

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2427 am: 20.04.2023 06:43 »
Wenn ih mir meine Entgeltgruppe und Stufe anschaue. Also Vergleich TV-L Stand jetzt, zu TVÖD mit Umsetzung Schlichterspruch, ergibt sich eine Differenz von ca. 810,- € brutto monatlich. Das ist schon eine Menge Holz und wird mich Sicherheit nicht ausgeglichen. Ja ich weiß, es sind rechtlich 2 unterschiedliche Tarifverträge.....
Bereits jetzt liegt in E13/1 der TVöD um 1% höher als der TVL. Wenn die Gewerschaftsforderung durchgesetzt würde mit 10,5% ab 1.1.2023 wäre das ein Unterschied über die 9 Monate der längeren Laufzeit des TVL von über 6000.- € brutto.

Knarfe1000

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« Antwort #2428 am: 20.04.2023 09:08 »
Wenn ih mir meine Entgeltgruppe und Stufe anschaue. Also Vergleich TV-L Stand jetzt, zu TVÖD mit Umsetzung Schlichterspruch, ergibt sich eine Differenz von ca. 810,- € brutto monatlich. Das ist schon eine Menge Holz und wird mich Sicherheit nicht ausgeglichen. Ja ich weiß, es sind rechtlich 2 unterschiedliche Tarifverträge.....
Bereits jetzt liegt in E13/1 der TVöD um 1% höher als der TVL. Wenn die Gewerschaftsforderung durchgesetzt würde mit 10,5% ab 1.1.2023 wäre das ein Unterschied über die 9 Monate der längeren Laufzeit des TVL von über 6000.- € brutto.
Das kommt ja auf gar keinen Fall.

Meierheim

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« Antwort #2429 am: 20.04.2023 15:42 »
Wenn ih mir meine Entgeltgruppe und Stufe anschaue. Also Vergleich TV-L Stand jetzt, zu TVÖD mit Umsetzung Schlichterspruch, ergibt sich eine Differenz von ca. 810,- € brutto monatlich. Das ist schon eine Menge Holz und wird mich Sicherheit nicht ausgeglichen. Ja ich weiß, es sind rechtlich 2 unterschiedliche Tarifverträge.....
Bereits jetzt liegt in E13/1 der TVöD um 1% höher als der TVL. Wenn die Gewerkschaftsforderung durchgesetzt würde mit 10,5% ab 1.1.2023 wäre das ein Unterschied über die 9 Monate der längeren Laufzeit des TVL von über 6000.- € brutto.
Das kommt ja auf gar keinen Fall.
Ich denke das Angebot der Schlichter einer Nullrunde bis 2024 im TVöD hat vor allem mit dem TVL zu tun, da bei einer tabellenwirksamen Erhöhung zum 1.1.2023 ein zu großer Abstand entstehen würde. Mal schauen was rauskommt.