Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion

Begonnen von Admin, 11.10.2021 14:26

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Johann

Zitat von: WasDennNun in 04.11.2021 18:18
Zitat von: Johann in 04.11.2021 18:03
...
Ich tuhe es ungern, aber du kannst dich trotzdem bisserl Verarscht fühlen.
Platt gesagt:
Die Rente steigt wenn das Einkommen steigt.
Sie fällt jedoch nicht wenn das Einkommen fällt (was schon vorgekommen ist) sind hat dann eine Nullrunde.
Das fehlende fallen wird dann nachgeholt (Rente hätte um 1% fallen müssen bleibt die Rente gleich, Rente müsste im Folgejahr um 2% steigen, dann steigt sie halt nur um 1%)

So weit so gut.

Nur letztere hat Tante Merkel und Co wieder abgeschafft, was jetzt den Effekt hat, dass da die Einkommen gesunken sind und die Steigerung halt voll mitgenommen wird.

Ob Olaf, als Kanzler diesen Fehler flugs wieder rückabwickelt damit nicht nächstes Jahr wieder 4 % Rente kommt glaube ich nicht.

So fühlst du dich jetzt wieder etwas schlechter? :o

Du spielst mit meinen Gefühlen.  :(

Highwaystar

Zitat von: Kaiser80 in 05.11.2021 12:16
Zitat von: Highwaystar in 05.11.2021 07:42
Lasst die Tarifpartner doch einen guten, realistischen Abschluss machen,
mit 2,8% für alle,
mehr Geld für Beschäftigte in der Pflege,
einer ordentlichen, abgabenfreien Einmalzahlung,
stufengleicher Höhergruppierung,
Stufe A16

und meinetwegen einer Einigung zum Thema Arbeitsvorgänge, wenn es den AG so wichtig ist. Bei einer Verhandlung müssen beide Seiten zum Zuge kommen können und kompromissfähig sein!
Trinkt ihr schon vor 08:00 im Büro? Nichts von dem unterstrichenen wäre gut  für die AN

Entgeltgruppe A16 ist für hinreichend qualifizierte AN selbstverständlich eine Verbesserung, in Hessen immerhin plus Euro 500,- monatlich.

BeamterBR

Zitat von: öfföff in 05.11.2021 11:49
Zitat von: wossen in 05.11.2021 10:03
Nuja, guck mal in den Bundesverfassungsthread.

Da werden Anmerkungen z.B. der thüringischen Finanzministerin Taubert mit Hohn und Spott versehen, dass sie nicht die Beamtengehälter generell als Konsequenz der Rechtsprechung erhöhen könne, da sonst die Distanz zu den Tarifbeschäftigten (vor allem der höheren Stellen) zu stark anwachsen würde.

Dieses "wir sitzen alle im selben Boot" ist leider zu einem sehr großen Teil ideologie.

Wo ist dieser Thread?

Das ist der lange zur verfassungswidrigkeit der Besoldung. Rechtsexperten und eigene Landtagsverwaltung(rechtliche Prüfung) haben in einem Gutachten festgestellt, dass der vorliegende Beschluss zur Besoldung verfassungwidrig ist. Frau Taubert hat daraufhin in den Erläuterungen wohl gesagt, dass man ja die Beamten nicht sehr viel höher bezahlen kann, weil dann ja ein Abstand zu den Tarifbeschäftigten besteht.

Dass das bei der rechtlichen Prüfung unbeachtlich bleiben muss wurde daraufhin im Thread angemerkt.

Das die Konsequenz einer anziehenden Beamtenbesoldung voraussichtlich anziehende Tarifentgelte sind, darf dabei nicht ignoriert werden. 

Spötisch wurde es angemerkt, weil alles rechtlich versierte Personal (inklusive die eigene Verwaltung/eigene Expertenkommision) sagt, dass der Entwurf so rechtswidrig ist, aber es trotzdem so verabschiedet wird.

Johann

Zitat von: Highwaystar in 05.11.2021 14:43
Zitat von: Kaiser80 in 05.11.2021 12:16
Zitat von: Highwaystar in 05.11.2021 07:42
Lasst die Tarifpartner doch einen guten, realistischen Abschluss machen,
mit 2,8% für alle,
mehr Geld für Beschäftigte in der Pflege,
einer ordentlichen, abgabenfreien Einmalzahlung,
stufengleicher Höhergruppierung,
Stufe A16

und meinetwegen einer Einigung zum Thema Arbeitsvorgänge, wenn es den AG so wichtig ist. Bei einer Verhandlung müssen beide Seiten zum Zuge kommen können und kompromissfähig sein!
Trinkt ihr schon vor 08:00 im Büro? Nichts von dem unterstrichenen wäre gut  für die AN

Entgeltgruppe A16 ist für hinreichend qualifizierte AN selbstverständlich eine Verbesserung, in Hessen immerhin plus Euro 500,- monatlich.

Ich glaube ein AN interessiert sich einen Scheißdreck dafür, ob es eine A16 gibt oder nicht.

Um nicht an Ex-Usern des Forums zu orientieren und dich mit Fragezeichen darstehen zu lassen:
A16 gäbe es höchstens in der Beamtenbesoldung, A16 wäre keine Stufe, sondern eine Gruppe, Entgeltgruppen gibts nur für Tarifbeschäftigte Arbeitnehmer und diese werden regelmäßig mit EXX (X = [0-9]) abgekürzt.

Highwaystar

...nun gut, dann eben E16!  ::)

E16 finde ich persönlich sehr gut. Für Menschen, die sich hier in Kraftausdrücken verständigen, vermutlich unerreichbar....

Johann

Zitat von: Highwaystar in 05.11.2021 15:19
...nun gut, dann eben E16!  ::)

E16 finde ich persönlich sehr gut. Für Menschen, die sich hier in Kraftausdrücken verständigen, vermutlich unerreichbar....

Ein bisschen kann ich nachvollziehen, wieso bestimmte Persönlichkeiten Erklärungen tunlichst zu vermeiden versuchten und lediglich wahre Antworten ohne weiteren Kontext gegeben haben.

teclis22

Ein E16 dürfte vollkommen irrelevant sein.

Schlicht weil nur ein bruchteil von Personen das überhaupt bekommen würde. Sprich alle die Tätigkeiten Ausfüllen die über E15 hinausgehen.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/2021_monitor-oe-d.pdf  (s. 16)  ich weiß, ist TvÖD aber gerade mal wurscht, nur für das Prinzip.

31.800 Personen in E15. Wieviele könnten davon eine E16 bekommen? SPrich eine Entgeltgruppe für Tätigkeiten die über E15 liegen und nicht als Außertariflich geregelt wurden.

Nehmen wir mal 33% an (m. E. n. eine optimistische Schätzung). Das wären dann ca. 10.000 Personen die in den Genuß kommen.

Bezogen auf die Summe der Beschäftigten eine lächerlich kleine Zahl. Es macht also mehr Sinn, das Geld in eine höhere Tabellensteigerung zu stecken. Oder noch besser: Auf den Bereich Pflege und Gesundheit zu verteilen. Da haben Leute wesentlich mehr von. Zu einem das Personal das es bekommt, und zum anderen die Patienten die von einem besser bezahlten Personal betreut werden.



Isi

Zitat von: Highwaystar in 05.11.2021 14:43
Zitat von: Kaiser80 in 05.11.2021 12:16
Zitat von: Highwaystar in 05.11.2021 07:42
Lasst die Tarifpartner doch einen guten, realistischen Abschluss machen,
mit 2,8% für alle,
mehr Geld für Beschäftigte in der Pflege,
einer ordentlichen, abgabenfreien Einmalzahlung,
stufengleicher Höhergruppierung,
Stufe A16

und meinetwegen einer Einigung zum Thema Arbeitsvorgänge, wenn es den AG so wichtig ist. Bei einer Verhandlung müssen beide Seiten zum Zuge kommen können und kompromissfähig sein!
Trinkt ihr schon vor 08:00 im Büro? Nichts von dem unterstrichenen wäre gut  für die AN

Entgeltgruppe A16 ist für hinreichend qualifizierte AN selbstverständlich eine Verbesserung, in Hessen immerhin plus Euro 500,- monatlich.

In wie weit würde denn Qualifikation dazu führen diese E16 zu bekommen? Grundlegende Eigenschaft dieser neuen E16 in Hessen ist doch die Bindung an (politisch vergebene) Funktionsstellen - also nichts was tariflich relevant wäre.

Lothar57

E16 ist keineswegs irrelevant. Diese Eingruppierung würde z.B. für Schulleiterinnen und Schulleiter an Gymnasien und Gesamtschulen gelten. Bisher hätten TB, die sich für eine solche Stelle interessierten, nach einem zähen und aufwendigen Bewerbungsverfahren, ihre Bezahlung mit dem AG außertariflich verhandeln müssen. Mit ungewissem Ausgang. Auf dieses Risiko hat sich aber praktisch kein TB eingelassen.  Da im Augenblick viele Schulleitungsposten unbesetzt sind, ist die Einführung der EG 16 zumindest in dieser Hinsicht auch im AG-Interesse.

Nur sinnvoll mit Stufengleicher Höhergruppierung
Die EG16 macht aber nur Sinn, wenn gleichzeitig die stufengleiche Höhergruppierung eingeführt wird. Sonst findet sich der aufstrebende TB-Studienrat (EG13, Stufe 6) nach seinem Aufstieg im ungünstigsten Falle in Stufe 3 wieder und wird bis zu seiner Rente nie in den Genuss des vollen Gehaltes mit Stufe 6 kommen. Anders als in Hessen, würde der TB-Schulleiter in den meisten Fällen mit dem Garantiebetrag von 180 Euro abgespeist.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Lothar57

E16 ist keineswegs irrelevant. Diese Eingruppierung würde z.B. für Schulleiterinnen und Schulleiter an Gymnasien und Gesamtschulen gelten. Bisher hätten TB, die sich für eine solche Stelle interessierten, nach einem zähen und aufwendigen Bewerbungsverfahren, ihre Bezahlung mit dem AG außertariflich verhandeln müssen. Mit ungewissem Ausgang. Auf dieses Risiko hat sich aber praktisch kein TB eingelassen.  Da im Augenblick viele Schulleitungsposten unbesetzt sind, ist die Einführung der EG 16 zumindest in dieser Hinsicht auch im AG-Interesse.

Nur sinnvoll mit Stufengleicher Höhergruppierung
Die EG16 macht aber nur Sinn, wenn gleichzeitig die stufengleiche Höhergruppierung eingeführt wird. Sonst findet sich der aufstrebende TB-Studienrat (EG13, Stufe 6) nach seinem Aufstieg im ungünstigsten Falle in Stufe 3 wieder und wird bis zu seiner Rente nie in den Genuss des vollen Gehaltes mit Stufe 6 kommen. Anders als in Hessen, würde der TB-Schulleiter in den meisten Fällen nach der Höhergruppierung von EG15 mit dem Garantiebetrag von 180 Euro abgespeist.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Isi

Schulleiter:
Funktionsstellen die A15 mit Zulage oder A16 sind werden doch bereits als übertarifliche Stellen behandelt und entsprechend bezahlt? Also zumindest hier ist das so.

ktown

Zitat von: öfföff in 05.11.2021 11:49
Zitat von: wossen in 05.11.2021 10:03
Nuja, guck mal in den Bundesverfassungsthread.

Da werden Anmerkungen z.B. der thüringischen Finanzministerin Taubert mit Hohn und Spott versehen, dass sie nicht die Beamtengehälter generell als Konsequenz der Rechtsprechung erhöhen könne, da sonst die Distanz zu den Tarifbeschäftigten (vor allem der höheren Stellen) zu stark anwachsen würde.

Dieses "wir sitzen alle im selben Boot" ist leider zu einem sehr großen Teil ideologie.

Wo ist dieser Thread?
Hier

wossen

#477
Dieses drohende/bereits existierende Szenario mit dem Bundesverfassungsgericht bildet übrigens auch durchaus sicherlich einen Hintergrund für die Tarifverhandlungen. Da drohen den Arbeitgebern ja schon erhebliche personelle Mehraufwendungen (wenngleich nur für Beamte), womöglich/wahrscheinlich auch für die höheren Besoldungsgruppen.

Für die fomalen 'Hardcorler' im Forum hier hat das natürlich nichts mit Tarifbeschäftigten zu tun - aber Politiker denken sicherlich nicht nur in formalen Kategorien. Eine 'Übertragung' auf TBs (analog zu Tarifabschlüssen, die ja auch nach der Rechtsprechung relevant sind für Besoldungserhöhungen) wäre nun allerdings überhaupt nicht zu erwarten, eher eine indirekte Refinanzierung durch diese...

Sicherlich, Politikerinnen/Ministerinnen wie Taubert (thüringische Finanzministerin) erkennen die Problematik, sind aber andererseits im 'Käfig des Beamtenrechts' gefangen (auf die Idee der 'Übertragung' auf TBs käme auch sie sicherlich nicht im Traume) - und letztendlich immer das Todschlagargument der Beamtenlobby, dass TB-Bereich und Beamtenbereich nichts miteinander zu tun hätten (was rein formal gesehen grundsätzlich nicht falsch ist, aber...)

Bastel

Zitat von: wossen in 06.11.2021 07:28

Für die fomalen 'Hardcorler' im Forum hier hat das natürlich nichts mit Tarifbeschäftigten zu tun - aber Politiker denken sicherlich nicht nur in formalen Kategorien. Eine 'Übertragung' auf TBs (analog zu Tarifabschlüssen, die ja auch nach der Rechtsprechung relevant sind für Besoldungserhöhungen) wäre nun allerdings überhaupt nicht zu erwarten, eher eine indirekte Refinanzierung durch diese...


Es hat auch nichts miteinander zu tun. Der Angestellte kann Wohngeld und Harz4 beantragen. Das kann der Beamte nicht.

wossen

#479
Das ist doch auch wieder eine Nebelkerze - Kernproblem ist doch das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, von dem sich ja viele im höherem und gehobenen Dienst auch einen sehr kräftigen 'Schluck aus den Pulle' durchaus begründet erhoffen (selbst, wenn keine Kinder vorhanden sind, die dürfen ja auch nicht 'diskriminiert' werden).

Anhebungen der untersten Besoldungsgruppen führen halt automatisch zu Erhöhungen höherer und höchster Besoldungsgruppen (und nach der Logik der Poster in dem Thread und auch des DBBs dürfen auch keineswegs Kinderlose leer ausgehen). Geforderte (und durchaus nicht unwahrscheinliche) Besoldungserhöhungen auch z.B. im A15 oder A 16-Bereich letztendlich zu begründen damit, dass (auch tätigkeitsgleiche) TBs ja prinzipiell Wohngeld und (ergänzendes) Hartz 4 beantragen könnten, nuja...

Ich vermisse übrigens sehr eine Kampagne des DBBs, dass Tarifbeschäftigte in unteren Gruppen (aber keineswegs nur dort) mit mehreren Kindern (analog zu Beamten in untersten Gruppen) in ALG II-Nähe sich befinden.....Selbstverständlich in Verbindung damit, dass Qualifikation sich lohnen muss und deshalb alle Gehaltsgruppen deutlich erhöht werden müssen