Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508541 times)

öfföff

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #765 am: 18.11.2021 13:04 »
Als Lehrerkollege betone ich an dieser Stelle nochmals die außerordentliche Bedeutung einer stufengleichen Höhergruppierung. Dabei besteht die Forderung lediglich darin, an den TVÖD, TV Hessen und beamtenrechliche Regelungen anzupassen.

Die stufengleiche Höhergruppierung halte ich für nachrangig. Das Geldvolumen sollte in die Tabellenerhöhungen für alle gesteckt werden.

Darf ich fragen warum? Keine Ambitionen mehr oder keine Zeit mehr für Ambitionen?  ;)

? Wie meinen ?
Grundsätzlich gilt Augen auf bei der Eingruppierung. Davon abgesehen, eine nachträgliche Höhergruppierung ist ja schon Grund zur Freude mit Aussicht auf eine höhere Endstufe. Das reicht ja als Beförderung. Ansonsten kann der Chef auch noch Verkürzung der Stufenlaufzeit beantragen, wenn die Leistungen stimmen, sonst halt nicht. Win-Win für AG und AN.

GanzToll

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« Antwort #766 am: 18.11.2021 13:16 »
Ich habe mich gefragt warum man vorrangig das Verbleiben in einer EG fördern will, anstatt mit der stufengleichen Höhergruppierung die Entwicklung von Mitarbeitern und das Übernehmen höherwertiger Aufgaben zu fördern? Als Lösungsmöglichkeiten fielen mir ein, dass man schon die höchste mögliche Position erreicht hat, keine Lust mehr hat sich weiter zu entwickeln oder einfach kurz vor der Rente steht und noch schnell so viel in der eigenen EG mitnehmen möchte wie irgend möglich.
Daher habe ich gefragt was deine Intention ist. Vielleicht gar nichts davon - vielleicht ist die Lösung aber schon dabei?

Ich halte die stufengleiche Höhergruppierung auch für essentiell, weil der Anreiz des Garantiebetrags gering ausfallen kann und die Vorfreude auf die höhere Endstufe sehr sehr lange dauern kann. Wenn man zu alt ist, zB unter Umständen gar nicht mehr erreicht werden kann. Aber wenn man so Personalpolitik machen möchte, braucht man sich nicht wundern, wenn sich die Leute wegducken, wenn es um die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten geht.

WasDennNun

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« Antwort #767 am: 18.11.2021 13:26 »
In mir nährt sich der Verdacht, dass Weigerungen der TdL eher politisch zu deuten sind. Man könnte vermuten, die AG wollen damit Unfrieden in den Zielgruppen der Gewerkschaften stiften.
Oder diese eigentliche Peanutsforderung möglichst teuer verkaufen.
(Also wo es bei uns HG durchaus "öfter" gibt sind die Bürokräfte, die mit EG3 anfangen, dann mal ne EG5er Stelle bekommen und selten davon in die EG8/9a wandern.
Da wird die Möhre bis zum Erreichen der Endstufe schon arg lange vor der Nase gehalten.

Lothar57

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #768 am: 18.11.2021 13:27 »
Um es noch mal klar zu machen: Bei der stufenUNgleichen Höhergruppierung geht es für die AG nicht um die Vermeidung von Mehrausgaben. Es geht um Einsparungen auf Kosten der AN.
Eine Höhergruppierung erfolgt ja nicht in den luftleeren Raum, sondern auf eine Stelle, die zuvor ein/e meist älter/e Kolleg/e/in innehatte, mit einer entsprechend höheren Stufe. Bereits bei einer Stufengleichen HG würde der AG in diesem Fall bereits profitieren. Das reicht ihm aber nicht. Stattdessen wird der/die TB oft um eine weitere Stufe beraubt.

Daher nochmal: Im Gesamtvolumen spielt die Stufengleiche HG fast keine Rolle. Da kann man daher auch nix auf die Tabellenentgelte umlegen.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

öfföff

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« Antwort #769 am: 18.11.2021 13:39 »
Ich habe mich gefragt warum man vorrangig das Verbleiben in einer EG fördern will, anstatt mit der stufengleichen Höhergruppierung die Entwicklung von Mitarbeitern und das Übernehmen höherwertiger Aufgaben zu fördern? Als Lösungsmöglichkeiten fielen mir ein, dass man schon die höchste mögliche Position erreicht hat, keine Lust mehr hat sich weiter zu entwickeln oder einfach kurz vor der Rente steht und noch schnell so viel in der eigenen EG mitnehmen möchte wie irgend möglich.
Daher habe ich gefragt was deine Intention ist. Vielleicht gar nichts davon - vielleicht ist die Lösung aber schon dabei?

Ich halte die stufengleiche Höhergruppierung auch für essentiell, weil der Anreiz des Garantiebetrags gering ausfallen kann und die Vorfreude auf die höhere Endstufe sehr sehr lange dauern kann. Wenn man zu alt ist, zB unter Umständen gar nicht mehr erreicht werden kann. Aber wenn man so Personalpolitik machen möchte, braucht man sich nicht wundern, wenn sich die Leute wegducken, wenn es um die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten geht.

Ich sehe das Höhergruppierungsthema völlig unabhängig von meiner eigenen Situation, ganz einfach.

Da die meisten Höhergruppierungswünsche und -fälle schlicht den Grund haben, dass der AN mehr Geld wünscht, und nicht weil er mehr/höherwertigeres Arbeiten will, sehe ich die aktuellen Beförderungsmöglichkeiten mit Höhergruppierung und anschließender Verkürzung von Stufenlaufzeit und/oder Zulagengewährung als absolut ausreichend.

Jockel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #770 am: 18.11.2021 14:14 »
§§ 16/17 sind ungekündigt.

GanzToll

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« Antwort #771 am: 18.11.2021 14:20 »
Okay.
Aber ich nehme an, dass ihr auch nicht höhergruppiert nur weil der AN einfach mal so mehr Geld wünscht? Ich meine wenn er dann die höherwertigen Aufgaben übernimmt, dann ist doch gegen die Höhergruppierung und mehr Geld nichts einzuwenden? Die Motivlage mehr Geld zu wünschen und dafür mehr oder höherwertigere Aufgaben zu erledigen ist ja nicht verwerflich.
Ich finde das jetzige Setting, das du erwähnst, hingegen aus reiner AN-Sicht als nicht ausreichend, weil die von dir ausgeführten Möglichkeiten auf Kann-Bestimmungen beruhen. Zumal eine Zulage nach Paragraph 16 Absatz 5 widerruflich ist und die Verkürzung der Stufenlaufzeit gemäß Paragraph 17 Absatz 2 ja erst nach einer Zeit in der neuen EG und Stufe festgestellt werden kann. Oder Woche weiteren / anderen Möglichkeiten von Zulagen und Stufenlaufzeitverkürzungen meintest du?

Jockel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #772 am: 18.11.2021 14:25 »
Eben. Kann. Es geht. Was macht ihr eigentlich, wenn im ÖD auch mal lax der Tarif als Untergrenze definiert wird und z.B. die Fachkräftezulage für alle und tarifiert geöffnet wird. Dann muss jeder selbst verhandeln. Wie im Rest der Republik.

öfföff

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« Antwort #773 am: 18.11.2021 14:26 »
Die allermeisten HG's die ich erlebt habe hatten keinerlei Tätigkeitsänderungen zur Folge. Ich betrachte das aus dem Realitätsalltag heraus. HG's mit signifikantem Verantwortungsgewinn sind in der Regel mehrere Gruppen nach oben gegangen so dass der AN Happy genug war über das Mehr an Geld.
Die Tariftheorie hier im Forum ist meist recht weltfremd und verhandlungspolitischer Natur...

Bastel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #774 am: 18.11.2021 14:33 »
Die Tariftheorie hier im Forum ist meist recht weltfremd und verhandlungspolitischer Natur...

Nur weil die Personaler und viele AN einfach unfähig sind den Tarifvertrag richtig zu lesen und anzuwenden. Ich kenne genug Schwachköpfe, die einem etwas von gehobenen Dienst usw. erzählen...

Jockel

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« Antwort #775 am: 18.11.2021 14:36 »
Die allermeisten HG's die ich erlebt habe hatten keinerlei Tätigkeitsänderungen zur Folge. Ich betrachte das aus dem Realitätsalltag heraus. HG's mit signifikantem Verantwortungsgewinn sind in der Regel mehrere Gruppen nach oben gegangen so dass der AN Happy genug war über das Mehr an Geld.
Die Tariftheorie hier im Forum ist meist recht weltfremd und verhandlungspolitischer Natur...
Wenn es keine Änderung der Tätigkeiten gab, sind das ja korrigierende HG und als solche quasi stufengleich unter Anrechnung der Laufzeit. Gelle. :-) Sogar 6 Monate rückwirkend. :-)

XTinaG

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« Antwort #776 am: 18.11.2021 14:37 »
§§ 16/17 sind ungekündigt.

§ 12 ebenso.

XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #777 am: 18.11.2021 14:50 »
Die allermeisten HG's die ich erlebt habe hatten keinerlei Tätigkeitsänderungen zur Folge. Ich betrachte das aus dem Realitätsalltag heraus. HG's mit signifikantem Verantwortungsgewinn sind in der Regel mehrere Gruppen nach oben gegangen so dass der AN Happy genug war über das Mehr an Geld.
Die Tariftheorie hier im Forum ist meist recht weltfremd und verhandlungspolitischer Natur...
Wenn es keine Änderung der Tätigkeiten gab, sind das ja korrigierende HG und als solche quasi stufengleich unter Anrechnung der Laufzeit. Gelle. :-) Sogar 6 Monate rückwirkend. :-)

Es sind sogar überhaupt keine Höhergruppierungen.

XTinaG

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« Antwort #778 am: 18.11.2021 14:53 »
Da Jockel ja zwischenzeitlich geschrieben hat, erlaube ich mir, das nochml hochzuholen:
Ich habe doch die zentrale Argimentation von Geyer entkräftet unter Berücksichtigung dieses Aspekts, alldieweil ich die Entgegnung ja mit "Wenn man nun außerhalb des sich im Texte niedergeschlagenen Willens der Parteien deren Erklärungen überhaupt eine Bedeutung beimisst" einleitete. Gehen wir einmal davon aus, das BVerfG würde die Rechtssystematik durchbreched entscheiden, das BAG und seine Vorinstanzen müßten demnächst die Tarifvertragsparteien nach ihrem Willen befragen. Dann sagen die Arbeitgeber, sie wollten kleinteilige Arbeitsvorgänge. Und die Gewerkschaften sagen, sie wollten das, was das BAG entschieden hat. Und nu?

Was passiert denn dann? Oder was erhofft man sich?

Jockel

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« Antwort #779 am: 18.11.2021 16:07 »
Dann muss das Verfahren offen bleiben, bis eine übereinstimmende Willenserklärung beider TVP vorliegt. Ganz einfach. Das zwingt die TVP, sich zu einigen und die Rechtsfortbildung liegt da, wo Art. 9 GG sie haben möchte.