Zitat:
"Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn sich die übertragenen Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich demzufolge die Eingruppierung nicht."
Das ist so nicht ganz richtig. Auch Stellenaufwertungen ohne Übertragung höherwertiger Tätigkeiten sind Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 TV-L. (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2020, 15 Sa 1119/20)