Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508675 times)

andreg

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #975 am: 24.11.2021 14:04 »
..wer es glaubt, wird selig... ;D

Wenn die Tabellenerhöhung ab 2023 gilt, könnte ich es mir vorstellen^^

Selbst dann wären das effektiv über die 33 Monate 2.7%, wenn ich mich nicht verrechnet habe. Die Ausgangslage für die nächste Verhandlung wäre natürlich deutlich schlechter, als bei einer gleichwertigen tabellenwirksamen Erhöhung.

wossen

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #976 am: 24.11.2021 14:04 »
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab. Das hat Spid doch alleine hier im Thread mehrfach dargelegt.
Das wird in dem von mir verlinkten Urteil aber faktisch anders gesehen.

Nochmal verlinkt:
https://www.rechtsanwaelte-in-erfurt.de/lehrer-stufenzuordnung-tv-l-tv-entgo-l

XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #977 am: 24.11.2021 14:07 »
Das haben erstinstanzliche Urteile, die Wörter wie "Erfahrungsstufen" erfinden und die von der verlinkten Kanzlei allen Ernstes als "Grundsatzurteil" betrachtet werden, manchmal so an sich. Deshalb sind die entsprechenden Richter aus gutem Grund auch an einem Arbeitsgericht tätig und nicht irgendwo, wo sie jemand ersnt nehmen müßte.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #978 am: 24.11.2021 14:20 »
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab. Das hat Spid doch alleine hier im Thread mehrfach dargelegt.
Das wird in dem von mir verlinkten Urteil aber faktisch anders gesehen.

Nochmal verlinkt:
https://www.rechtsanwaelte-in-erfurt.de/lehrer-stufenzuordnung-tv-l-tv-entgo-l
Du sprichst von dem Urteil, hast du das zur Hand?
Ich kann so leider nicht erkennen, ob im Urteil darauf hingewiesen wird, dass die Stufen Erfahrungen abbilden.

Thiesi

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #979 am: 24.11.2021 14:24 »
Zumal ja zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Meldung auf der Website der Kanzlei noch nicht einmal die Urteilsbegründung vorlag ...
"We're with you all the way, mostly"

wossen

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #980 am: 24.11.2021 14:24 »
Nein, hab das Gesamturteil nicht zur Hand.

Aber die Logik ist doch eigentlich relativ klar, wenn einfach nur dieselbe Stelle höher bewertet wird, warum sollte dann ein Stufenverlust eintreten?

Ist ja eigentlich von der Logik her kaum begründbar, dass auch in diesem Fall ein Stufenverlust ansteht...

teclis22

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #981 am: 24.11.2021 14:27 »
Die Stufengleiche Höhergrupierung ist vom Tisch - das wird (und kann) diese Tarifrunde nicht gelöst werden.

Das ist ätzend. So richtig doof. TvÖD und HEssen haben es nur der TV-L krieg es nicht hin.
Gott sei Dank nur 18 Monate Laufzeit.

Die Erhöhung von 2,2% also über den dicken Daumen 1,5% pro Jahr ist natürlich mies keine Frage.

Die Pfleger - und das freut mich tatsächlich diese Runde - hätten die Kohle mehr als verdient. Das hat aber so einen Anklang von  "nicht sicher". Wir wollen.. wir planen.. wir werden noch mal reden ....


Bastel

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« Antwort #982 am: 24.11.2021 14:28 »
Logik ist unbeachtlich.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #983 am: 24.11.2021 14:31 »
Nein, hab das Gesamturteil nicht zur Hand.

Aber die Logik ist doch eigentlich relativ klar, wenn einfach nur dieselbe Stelle höher bewertet wird, warum sollte dann ein Stufenverlust eintreten?

Ist ja eigentlich von der Logik her kaum begründbar....
Die Logik das man dann keine Stufenlaufzeit verliert soll mag ja stimmen. Ab wie begründet es, dass es sich um diese (Leistungs)stufen um Erfahrungsstufen handelt.

Der Anwalt hätte auch Verharrungsstufe sagen können oder Bleibestufe oder Zeitstufe ....

wossen

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #984 am: 24.11.2021 14:37 »
Wie man das nun nennt (in der Darstellung halt allgemeinverständlich), ist relativ irrelevant für den Grundsachverhalt und die (scheinbare) Argumentation des Urteils

öfföff

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« Antwort #985 am: 24.11.2021 15:19 »
Die Stufengleiche Höhergrupierung ist vom Tisch - das wird (und kann) diese Tarifrunde nicht gelöst werden.

Das ist ätzend. So richtig doof. TvÖD und HEssen haben es nur der TV-L krieg es nicht hin.


Damit postulierst du ja, dass die stufengleiche HG etwas gutes und unbedingt umzusetzendes wäre. Darüber gibt es aber durchaus unterschiedliche Ansichten. Ich würde formulieren: Der TV-L bleibt standhaft, TvÖD und TV-Hessen kriegten es nicht hin und haben nachgegeben.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #986 am: 24.11.2021 15:25 »
Wie man das nun nennt (in der Darstellung halt allgemeinverständlich), ist relativ irrelevant für den Grundsachverhalt und die (scheinbare) Argumentation des Urteils
Aber dadurch wird ja die Stufe die per Zeitablauf im Regelfall ansteigt und nur aufgrund der Leistung verlangsamt oder beschleunigt wird nicht plötzlich zur Erfahrungsstufe.
Ach wenn jeder das so nennt, aber Fakt ist wird es dadurch nicht. Oder steht plötzlich im TV nicht mehr:
Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit)

Wenn das mal häufiger angewendet würde, dann würden die Leute merken, dass da Erfahrung wurscht ist.

öfföff

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #987 am: 24.11.2021 15:27 »
Von der Logik her ist ein Stufenverlust bei Höhergruppierung auf derselben Stelle eigentlich schon völlig unsinnig.

Der Grundschullehrer macht ja auf TVL 13 exakt die gleiche Arbeit, wie auf TVL 11, nur die Stelle wird höhergruppiert/übergeleitet. Es geht ja keinerlei Erfahrung verloren...

Naja, ich halte es für befremdlich, dass ein Grundschullehrer wie ein Gymnasiallehrer entlohnt wird. Insofern finde ich an sich EG 11 schon richtig.
Sollte politisch ein Hochschubsen auf EG13 erfolgen (weil Lehrer gern medial laut meckern und zudem oft in Stadt-,Land-,Bund-Parlamenten hocken), hat man zumindest noch die Rückstufung als mehrjähriges Korrektiv...

XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #988 am: 24.11.2021 15:30 »
Warum empfindest Du das als befremdlich? Erfolgt die Eingruppierung nach den allg. Tätigkeitsmerkmalen, erfolgt die Eingruppierung in E13 bei wissenschaftlichem Hochschulstudium mit eintsprechender Tätigkeit. Warum sollte das bei Lehrern anders sein?

öfföff

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #989 am: 24.11.2021 15:33 »
Warum sind Grundschullehrer dann in EG 11? Wie wurde das begründet als es entschieden wurde?