Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 513496 times)

Lothar57

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #990 am: 24.11.2021 15:33 »
Nein, hab das Gesamturteil nicht zur Hand.

Aber die Logik ist doch eigentlich relativ klar, wenn einfach nur dieselbe Stelle höher bewertet wird, warum sollte dann ein Stufenverlust eintreten?

Ist ja eigentlich von der Logik her kaum begründbar, dass auch in diesem Fall ein Stufenverlust ansteht...

Das ist aber genau so. Sobald ein TB, egal aus welchem Grund, in eine höhere Entgeltgruppe wechselt, greift die Stufenregelung. Genaueres steht in §17,4 TV-L
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Lothar57

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #991 am: 24.11.2021 15:37 »
Die Stufengleiche Höhergrupierung ist vom Tisch - das wird (und kann) diese Tarifrunde nicht gelöst werden.

Das ist ätzend. So richtig doof. TvÖD und HEssen haben es nur der TV-L krieg es nicht hin.


Damit postulierst du ja, dass die stufengleiche HG etwas gutes und unbedingt umzusetzendes wäre. Darüber gibt es aber durchaus unterschiedliche Ansichten. Ich würde formulieren: Der TV-L bleibt standhaft, TvÖD und TV-Hessen kriegten es nicht hin und haben nachgegeben.

Das ist ein sehr interessanter Ansatz. Könntest du das etwas näher erläutern?
Welcher Vorteil entsteht bei einer stufenungleichen Höhergruppierung für den betroffenen AN?
Welchere Vorteil entsteht für den AG?
Welche Vorteile entstehen für die AN insgesamt?
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

wossen

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #992 am: 24.11.2021 15:42 »
@Lothar: Nee, Argument ist doch. dass es sich bei einer Änderung der Stellenbewertung nicht um eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe handeln würde. Damit wäre §17,4 TV-L nicht anwendbar....

....und die Logik käme zum Tragen (und auch, welchen Sinn/welche Begründung es hätte, tätigkeitsgleiche Höhergruppierungen genauso zu behandeln wie tätigkeitsungleiche' Aufstiege' - und das wäre dann in der Tat richterliche Abschätzung)

XTinaG

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« Antwort #993 am: 24.11.2021 16:04 »
Das ist doch obergerichtlich bereits anders entschieden, LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2020, 15 Sa 1119/20.

wossen

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #994 am: 24.11.2021 16:15 »
Die GEW Thüringen sieht da unterschiedliche Rechtsprechungen und weitere offene Verfahren (das in der Mitgliederzeitschrift angeführte Erfurter Urteil erfolgte anscheinend in Kenntnis des vorangehenden und gegensätzlichen Berlin-Brandenburger Urteils - die Argumentation des LAGs Brandenburg und der Vorinstanz wirkt für mich als Laien, auch nicht unbedingt zwingend im Kernpunkt)

https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:yFtcNq2bmC4J:https://www.gew-thueringen.de/index.php%3FeID%3DdumpFile%26t%3Df%26f%3D109892%26token%3Ddb99f744a5f1c6efbc740aafea744c997f9bc518%26sdownload%3D%26n%3Dtz-Oktober-2021-f--r-Interessenten.pdf+&cd=9&hl=de&ct=clnk&gl=de  (S. 22)
« Last Edit: 24.11.2021 16:25 von wossen »

teclis22

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« Antwort #995 am: 24.11.2021 16:21 »
Die Stufengleiche Höhergrupierung ist vom Tisch - das wird (und kann) diese Tarifrunde nicht gelöst werden.

Das ist ätzend. So richtig doof. TvÖD und HEssen haben es nur der TV-L krieg es nicht hin.


Damit postulierst du ja, dass die stufengleiche HG etwas gutes und unbedingt umzusetzendes wäre. Darüber gibt es aber durchaus unterschiedliche Ansichten. Ich würde formulieren: Der TV-L bleibt standhaft, TvÖD und TV-Hessen kriegten es nicht hin und haben nachgegeben.

Das ist korrekt: ich stelle damit in der Tat die These auf, das eine stufengleiche Höhergruppierung etwas lohnendes und somit auch erstrebsames ist.

Es ist meine Grundüberzeugung, das höherwertige Stellen mit internem Personal  wo möglich besetzt werden sollte. Das gibt den Menschen Entwicklungsperspektive. Zur Entwicklung gehört für mich auch das Gehalt. Eine stufenUNgleiche Höhergruppierung führt oft zu der Situation das ein (erhebliches) Mehr an Aufwand und Arbeit für lediglich 180€ akzeptiert werden muss. Das ist für internes Personal nur bedingt attraktiv. Und ja da zähle ich mich selbst mit. 180€ Brutto mehr für höherwertige Aufgaben wäre ein schlechter Tausch. Daher werde ich mich (unter Annahme das die Ergebnisse sind wie von Isi formuliert) für die nächsten 18 Monate nicht auf die nächste höhere Stelle bewerben.

Ja - mir ist bewusst das es die Möglichkeit gibt von Stufen-Vorweggewährung. Mir ist aber ebenfalls bewusst das dies in meinem Bereich nicht relevant ist. Sprich: Der Arbeitgeber findet genug Personal was sich für die Stellen bewirbt, das diese Instrumente nicht eingesetzt werden. Daher befürworte ich eine stufengleiche Höhergruppierung, da diese Instrumente dann nicht sinnlos angefragt werden, und die Angestellten eine angemessene Entlohnung kriegen.

Lothar57

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« Antwort #996 am: 24.11.2021 16:25 »
@Lothar: Nee, Argument ist doch. dass es sich bei einer Änderung der Stellenbewertung nicht um eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe handeln würde. Damit wäre §17,4 TV-L nicht anwendbar....

....und die Logik käme zum Tragen (und auch, welchen Sinn/welche Begründung es hätte, tätigkeitsgleiche Höhergruppierungen genauso zu behandeln wie tätigkeitsungleiche' Aufstiege' - und das wäre dann in der Tat richterliche Abschätzung)

Leider doch. 17,4 gilt auch bei Neubewertungen von Stellen. Dem Paragrafen ist es völlig Wurscht, warum der AN mit einem Mal in einer höheren Gruppe ist.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Reisinger850

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« Antwort #997 am: 24.11.2021 16:29 »
Warum sind Grundschullehrer dann in EG 11? Wie wurde das begründet als es entschieden wurde?

Vielleicht weil vor 100 Jahren noch keine normale Universität notwendig war. Nun allerdings ist das Studium in den meisten Ländern gleich lang, seit mehr als einem Jahrzehnt in NRW. Der Abschluss schimpft sich „Master“.

Wie erklärst du es dir, dass man als Realschullehrer in Hessen E13/A13 bekommt und in NRW E11/A12? Zumal das Gymnasium die geringste Unterrichtsverpflichtung hat.

Berlin verbeamtet bald wieder die Lehrer. Ein weiteres Bundesland dann mit A13 für alle.

Tarifrunde:
Falls es eine Einmalzahlung gibt in der aktuellen Tarifrunde, frage ich mich, inwiefern das auf die Beamten der jeweiligen Länder übertragen wird…

Romsen

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #998 am: 24.11.2021 16:31 »
Warum sind Grundschullehrer dann in EG 11? Wie wurde das begründet als es entschieden wurde?

Weil Kinder nur "kleine Erwachsene" sind. Im Endeffekt ist die EG11 die "EG13 klein klein" für Lehrer

Isi

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« Antwort #999 am: 24.11.2021 16:34 »
Warum sind Grundschullehrer dann in EG 11? Wie wurde das begründet als es entschieden wurde?

Nochmal erwähnt: es handelt sich hier um ein GERÜCHT - sowas ist mit Vorsicht zu genießen, da kann auch GAR NICHTS dran sein. Wollte es euch nur nicht vorenthalten.

Die Grundschullehrer EG11 ist aus dem BAT erwachsen - die Möglichkeit Grundschullehrer zu werden war/ist in vielen Bundesländern sehr breit gefächert - von Fachlehrern, Erziehern mit Fachlehrerausbildung über Sonderpädagogen hin zu Studierenden an den Fachhochschulen bis zur pädagogischen Hochschule (die eine klassische Universität ist) und den Quereinsteigern gar nicht zu reden.
A9 war damals die klassisch zu erwartende Besoldung (also zu meiner Studienzeit) für die "Nichterfüller" bzw. später dann die A10.
Man wollte die Verdienstmöglichkeiten nicht zu sehr auseinanderdividieren - auf Betreiben des Philologogenverbandes (der in Bayern, BW und NRW sehr stark in der CDUCSU verbandelt ist - 2/3 der Schulleiter an Gymnasien waren 1990 zur Wende dort Mitglieder der CDU oder CSU) konnten sich die Gymnasiallehrer absetzen und später auch die Berufsschullehrer.
Die Grundschullehrer bleiben eines: Grundlegend bezahlt :)

Isi

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1000 am: 24.11.2021 16:39 »
Warum sind Grundschullehrer dann in EG 11? Wie wurde das begründet als es entschieden wurde?

Weil Kinder nur "kleine Erwachsene" sind. Im Endeffekt ist die EG11 die "EG13 klein klein" für Lehrer

Reden wir noch kurz über die "richtigen" Grundschullehrer:
Seit der Reform des Lehrerausbildungsgesetzes 2009 z.B. in NRW ist für alle Lehrämter ein Masterabschluss vorausgesetzt (Regelstudienzeit 10 Semester).
Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass die Ausbildungsdauer für ein Lehramt der Primarstufe in manchen Bundesländern (5 Jahre Regelstudienzeit + 1,5 Jahre Referendariat) länger ist als eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt.
Warum im Nachklang die Grundschullehrer immer noch geringer bezahlt werden und gleichzeitig mehr Stunden arbeiten müssen ist der Streitpunkt - und meines erachtens nicht mehr nachvollziehbar.

Amtsdenker

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« Antwort #1001 am: 24.11.2021 16:44 »
"Falls es eine Einmalzahlung gibt in der aktuellen Tarifrunde, frage ich mich, inwiefern das auf die Beamten der jeweiligen Länder übertragen wird…"

Inwieweit ist dies für die Tarifbeschäftigen im TV-L von Bedeutung? Nach meiner Kenntnis geht es hier um die TV-L 2021 Runde. Daher sollten die Interessen der Tarifbeschäftigten hier diskutiert werden.

wossen

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #1002 am: 24.11.2021 16:58 »
Das ist sogar hochgradig relevant, weil z.B. ja Gesamtvoluminakostenangaben von der Arbeitgeberseite immer unter Einbezug der Beamten angegeben werden.

teclis22

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« Antwort #1003 am: 24.11.2021 17:28 »
Von der Leitung der Ministerien und den Führungskräften im Öffentlichen Dienst erwarten wir, dass sie eine moderne Führungs- und Verwaltungskultur vorantreiben und für digitale Lösungen sorgen. Eigeninitiative und Mut der Beschäftigten müssen wertgeschätzt und belohnt werden.

Quelle:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/koalitionsvertrag-der-ampel-parteien-im-wortlaut-darauf-haben-sich-spd-gr%c3%bcne-und-fdp-geeinigt/ar-AAR5oML?ocid=ientp


Merkt ihr auch diese enorme Wertschätzung durch die AG Seite in der Verhandlung ? :P

Thiesi

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« Antwort #1004 am: 24.11.2021 17:36 »
Berlin verbeamtet bald wieder die Lehrer. Ein weiteres Bundesland dann mit A13 für alle.
Da der Koalitionsvertrag noch nicht steht, ist das Kind doch hier noch nicht in den Brunnen gefallen - obwohl es zugegebenermaßen nicht gut aussieht.
"We're with you all the way, mostly"