Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508612 times)

Isi

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #60 am: 18.10.2021 15:22 »
WIR - sind die Gewerkschaftsfunktionäre der GEW
DA - ist die Position von Verdi: 3% auf 20 Monate (Sockelbetrag 100-150€) + Sonderzahlung ist annehmbar und dann muss nicht gestreikt werden.

neodeo2

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #61 am: 18.10.2021 15:51 »
WIR - sind die Gewerkschaftsfunktionäre der GEW
DA - ist die Position von Verdi: 3% auf 20 Monate (Sockelbetrag 100-150€) + Sonderzahlung ist annehmbar und dann muss nicht gestreikt werden.

Ich habe bei mir im Amt und auch bei Nachbars-Ämtern die Kollegen (Angestellten) gefragt, ob die mit streiken gehen würden. Die Antwort war.: ne keine Lust.

Daher bezweifle ich, ob wirklich viele Angestellte streiken gehen würden.

Wie sieht das bei euch aus?

Wie ist den Euer Bauchgefühl, sind die 3% auf 20 Monate realistisch?

M1805E

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #62 am: 18.10.2021 17:12 »
Ich verstehe die Irritationen, aber ich weiß auch nicht warum man nur in diesem tradierten Schauspiel zu guten Lohnabschlüssen kommen sollte. Vielmehr erwarte ich eigentlich von meinem AG, dass er mich nicht jahrelang versucht übers Ohr zu hauen. Dass ich für eine Bezahlung auf Höhe des Inflationsausgleichs streiken soll, erschließt sich mir nicht. Wenn der Abschluss so wie beim TV-H analog kommt, ziehe ich meine Schlüsse daraus. Dann ist es eine Minusrunde und keine Nullrunde.
Entweder neuer Job oder Anpassung der Leistung an die entgegengebrachte Wertschätzung. Wie schon erwähnt, wird letzteres bei uns niemand tadeln, da unsere Führungskräfte von dem Beschiss gleichermaßen betroffen und daher ähnlich (de)motiviert sind. Ich würde auch nicht zu einem Streik mitgehen, weil ich einfach ein Mindestmaß an Wertschätzung (hier Inflationsausgleich) erwarte.

Der Kanzler

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« Antwort #63 am: 18.10.2021 19:19 »
Sehe ich auch so...

Lothar57

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #64 am: 18.10.2021 20:11 »
Warnstreiks gehören zur gewerkschaftlichen Folklore. Sie sind die Begleitmusik zu den Verhandlungsrunden. Bewirken tun sie nix. Sie wecken die Illusion der Partizipation des einfachen Mitglieds. Erzwingungungsstreiks hat es im TV-L noch nie gegeben.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Pädi07

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #65 am: 18.10.2021 21:19 »
Entsprechend des Ergebnisses des TV-H rechne ich mit den gleichen Prozent-Erhöhungen nur jeweils ein bis zwei Monate früher, dafür mit weniger Umfang der Einmalzahlungen. Ich hörte Mal etwas von einer stärkeren Erhöhung der Stufe 6: würde das zugunsten der neuen EG16 gestrichen?

teclis22

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #66 am: 18.10.2021 23:29 »
EG16 finde ich eh etwas seltsam.
Dürfte nicht soviele betroffen sein die eine höhere Stellenbewertung haben als eine E15, aber bei der  es gleichzeitig nicht für die E15Ü reicht.

Dabei fällt mir ein:
Ist die stufengleiche Höhergrupperung gekommen oder hatte TV-H das schon ?

Edit:
Und ich beantworte meine eigene Frage:
Nur in Hessen gibt es seit 2017 eine stufengleiche Höhergruppierung. Dadurch verlieren engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mehr Verantwortung übernehmen und deshalb befördert werden, nicht mehr ihre Erfahrungsstufe. Vielmehr profitieren die hessischen Beschäftigten uneingeschränkt von ihrer Beförderung. Leistung lohnt sich damit in Hessen mehr als in den anderen Ländern.
Quelle: https://innen.hessen.de/Presse/Deutliche-Verbesserungen-fuer-45000-Tarifbeschaeftigte

« Last Edit: 18.10.2021 23:36 von teclis22 »

Spid

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #67 am: 19.10.2021 05:35 »
Ich finde es seltsam, daß Du denkst, jemand könne in E15ü eingruppiert werden. Die Entgeltgruppe war schließlich nur durch Überleitung zu erreichen.

Alitalia

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #68 am: 19.10.2021 06:33 »
Wie viele E15er gibt es denn überhaupt? Bei uns keinen Einzigen und auch in anderen Ämter ist mir keiner bekannt. Vielleicht gibt es ja welche in den Ministerien aber da sind die Angestellten im "höheren Dienst" ja eh meist AT bezahlt, sofern es dort überhaupt welche gibt.

Spid

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #69 am: 19.10.2021 06:40 »
Im Bereich der Länder sind es etwa 18.000.

Alitalia

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #70 am: 19.10.2021 07:22 »
Dann sind die aber sehr ungleichmäßig verteilt?!

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #71 am: 19.10.2021 09:57 »
Edit:
Und ich beantworte meine eigene Frage:
Nur in Hessen gibt es seit 2017 eine stufengleiche Höhergruppierung. Dadurch verlieren engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mehr Verantwortung übernehmen und deshalb befördert werden, nicht mehr ihre Erfahrungsstufe. Vielmehr profitieren die hessischen Beschäftigten uneingeschränkt von ihrer Beförderung. Leistung lohnt sich damit in Hessen mehr als in den anderen Ländern.
Quelle: https://innen.hessen.de/Presse/Deutliche-Verbesserungen-fuer-45000-Tarifbeschaeftigte
Wusste nicht, dass man via mehr Verantwortung höhergruppiert wird.
Das ist doch eher die Ausnahme, dass das eine Änderung bei der Verantwortung eine HG bewirkt.
IdR gibt es eine HG, weil jemand einfach nur höherwertige Arbeiten verrichten darf.

teclis22

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #72 am: 19.10.2021 10:28 »
Ich finde es seltsam, daß Du denkst, jemand könne in E15ü eingruppiert werden. Die Entgeltgruppe war schließlich nur durch Überleitung zu erreichen.

Naja schlicht aus dem Grund, das aktuell 5 15Ü Stellen ausgeschrieben sind :

siehe:  https://imgur.com/a/rTQrn8b

Und ich leite aus diesen Ausschreibungen ab, dass die PErson welche in der Bewerbung ausgewählt wird, auch eine 15Ü bekommt.

Spid

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #73 am: 19.10.2021 10:31 »
Ob jemand E15ü bekommt, ist unbeachtlich. Hinsichtlich der Eingruppierung ist es schlicht so, wie ich ausgeführt habe.

Fragmon

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #74 am: 19.10.2021 10:43 »
In der Ausschreibung steht:

für EG15Ü TV-L ist eine einzelvertragliche Vereinbarung erforderlich. Entgelt gemäß §19 Absatz 3 TVÜ-Länder.

Somit nehmen sie die EG15Ü nur als Grundlage für eine AT Bezahlung. Es handelt sich somit nicht mehr um eine Eingruppierung sondern einzelvertragliche Gehaltsvereinbarung.