Bei den angestellten Lehrern ist es tatsächlich so, daß ziemlich viel Beamtengedöns in deren Sonderregelungen eingebracht wurde. Sie haben so ziemlich das Schlechteste aus zwei Welten. Sie stehen aber auch nicht für ihre Interessen ein - häufig deshalb, weil sie Dich zu sehr mit ihren Arbeitsobjekten identifizieren und nichts auf deren Rücken austragen möchten. Die tarifliche Regelung überträgt zwar Regelungen für Beamte auf die tb Lehrer, diese gelten aber eben nicht unmittelbar, sondern lediglich aufgrund Tarifvertrags - und müssen sich deshalb ebenso am Arbeitsrecht messen, wie es der Fall wäre, wenn sie nicht durch Verweis auf die jeweiligen Regelungen für Beamte geschehen, sondern unmittelbar im Tarifvertrag stünden. Der tb Lehrer schuldet keinen Erfolg, sondern lediglich Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang - und könnte ggfs. einfach den Stift fallen lassen. Macht er aber nicht - wegen seiner Arbeitsobjekte.