Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508545 times)

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #375 am: 03.11.2021 07:43 »
Nebenbei die Rentner in Deutschland dürfen sich ab Juli 2022 über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Im Westen sollen die Renten nach einer ersten Schätzung um 5,2 Prozent und im Osten um 5,9 Prozent steigen – so stark wie seit 40 Jahren nicht mehr.

Und inwieweit hat eine potentielle Rentenerhöhung Auswirkungen auf einen etwaigen Tarifabschluss?
Sie ist die Folge der vergangene Tarifabschlüsse

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #376 am: 03.11.2021 07:45 »
Wie soll aus einer E14/15 Stelle E6-E11 werden? Bei der Bewertung der Arbeitsvorgänge geht es aber natürlich nicht um Einsparungen ;-)
Wissenschaftliches Arbeiten:
50% aufschreibene was man so gedacht, geforscht und ermittelt hat. Email Verkehr etc.

=> Tätigkeiten einer Schreibkraft -> mit Glück E5
 8)

neodeo2

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #377 am: 03.11.2021 08:00 »
Wie soll aus einer E14/15 Stelle E6-E11 werden? Bei der Bewertung der Arbeitsvorgänge geht es aber natürlich nicht um Einsparungen ;-)
Wissenschaftliches Arbeiten:
50% aufschreibene was man so gedacht, geforscht und ermittelt hat. Email Verkehr etc.

=> Tätigkeiten einer Schreibkraft -> mit Glück E5
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Wooow wenn 50% der Wissenschaftlichen Arbeit wirklich so einfach ist, sollten wir vllt uns alle darauf bewerben!

Amtsdenker

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #378 am: 03.11.2021 08:14 »
Viele Formulierungen bei TV-L Arbeitsverträgen in unserem Bereich lauten: "Die Einstellung erfolgt für Tätigkeiten der Entgeltgruppe ... TV-L."

Je nach Arbeitsvertrag wären daher Verschlechterungen bei Entgeltgruppen zumindest juristisch evtl. durchaus angreifbar, wie uns mal ein gut bekannter Anwalt für Arbeitsrecht erläutert hat.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #379 am: 03.11.2021 08:34 »
Wie soll aus einer E14/15 Stelle E6-E11 werden? Bei der Bewertung der Arbeitsvorgänge geht es aber natürlich nicht um Einsparungen ;-)
Wissenschaftliches Arbeiten:
50% aufschreibene was man so gedacht, geforscht und ermittelt hat. Email Verkehr etc.

=> Tätigkeiten einer Schreibkraft -> mit Glück E5
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Wooow wenn 50% der Wissenschaftlichen Arbeit wirklich so einfach ist, sollten wir vllt uns alle darauf bewerben!
Denken geht halt schneller als schreiben.
Und gerne darfst du dich bewerben, wenn du des Schreibens mächtig bist.
Ob du allerdings was sinnvolles aufschreibst ist dann ja eh egal:  8)
Viele Formulierungen bei TV-L Arbeitsverträgen in unserem Bereich lauten: "Die Einstellung erfolgt für Tätigkeiten der Entgeltgruppe ... TV-L."

Je nach Arbeitsvertrag wären daher Verschlechterungen bei Entgeltgruppen zumindest juristisch evtl. durchaus angreifbar, wie uns mal ein gut bekannter Anwalt für Arbeitsrecht erläutert hat.

Es würde ja eh nur die neu eingestellten oder die, bei denen die auszuübenden Tätigkeiten geändert werden, betreffen.

oeffiHansel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #380 am: 03.11.2021 08:41 »
Wie man aus einer E14/E15-Stelle an einer Hochschule eine E6-E11 machen können soll, erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Diese Stellen erfordern oft eine Promotion und kommen neben der eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit mit der Betreuung von Doktoranden, Master-Studenten, Laborangestellten und dem Abhalten von Lehrveranstaltungen. Man müßte sich dann im Gegenzug fragen, welche Tätigkeiten denn dann noch eine E14 verdienen würde? Rektor einer Universität?

Nur mal so zum Vergleich: Ein/e TA (Technische Angestellte/r) wird je nach Tätigkeitsbeschreibung bei uns gewöhnlich in E6-E9a eingruppiert. Wie soll man bei einer Eingruppierung in E6-E11 dann in Zukunft Personal für die jetzigen E13-E15 Stellen finden? Sollte das so kommen, dann wird die Ausbildung an den Hochschulen in Zukunft dramatisch leiden, da sich das kein promovierter Naturwissenschaftler geben wird.

Das Gehaltsgefälle im öffentlichen Dienst deckt sich meiner bescheidenen Meinung nach auch nicht wirklich mit dem Gefälle im Bundesdurchschnitt. Die E1 geht bei 2000 Euro los, was deutlich über dem Mindestlohn in Deutschland liegt. Das soll kein Bashing sein, generell wünsche ich niemanden für den Mindestlohn arbeiten zu müssen. Ich kenne auf der anderen Seite aber auch niemanden, der nach E1 bezahlt wird. Auf der anderen Seite der Gehaltstabelle können sich die Gehälter aber eher nicht mit der Konkurrenz vergleichen und liegen da (deutlich) zu tief. Argumentiert wird dann immer mit Jobsicherheit und Flexibilität.

Hier wird halt versucht massiv den Rotstift anzusetzen. Ich kann nur hoffen, dass die Gewerkschaften hier nicht einknicken.

Viele Grüße...

Bastel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #381 am: 03.11.2021 08:47 »

Hier wird halt versucht massiv den Rotstift anzusetzen. Ich kann nur hoffen, dass die Gewerkschaften hier nicht einknicken.


Oder man will eher im unteren Bereich den Rotstift ansetzen. Noch mehr kann man oben nicht sparen... Oder glauben die, dass Sie wegen Corona jetzt die Bude eingerennt bekommen?

GanzToll

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #382 am: 03.11.2021 09:30 »
Vielleicht erwarten sie nicht, dass ihnen die Bude eingerannt wird. Immerhin sparen sie ja noch mehr Geld, wenn Stellen unbesetzt bleiben, Leistungen nicht erbracht werden, Investitionen nicht getätigt werden usw. Und dem Bürger erzählt man dann was von Fachkräftemangel und hebt die Hände. Vielleicht ist das der Plan zur Haushaltssanierung.  ;D

Isi

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #383 am: 03.11.2021 10:06 »
Wie soll aus einer E14/15 Stelle E6-E11 werden? Bei der Bewertung der Arbeitsvorgänge geht es aber natürlich nicht um Einsparungen ;-)
Wissenschaftliches Arbeiten:
50% aufschreibene was man so gedacht, geforscht und ermittelt hat. Email Verkehr etc.

=> Tätigkeiten einer Schreibkraft -> mit Glück E5
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Wooow wenn 50% der Wissenschaftlichen Arbeit wirklich so einfach ist, sollten wir vllt uns alle darauf bewerben!
Denken geht halt schneller als schreiben.
Und gerne darfst du dich bewerben, wenn du des Schreibens mächtig bist.
Ob du allerdings was sinnvolles aufschreibst ist dann ja eh egal:  8)
Viele Formulierungen bei TV-L Arbeitsverträgen in unserem Bereich lauten: "Die Einstellung erfolgt für Tätigkeiten der Entgeltgruppe ... TV-L."

Je nach Arbeitsvertrag wären daher Verschlechterungen bei Entgeltgruppen zumindest juristisch evtl. durchaus angreifbar, wie uns mal ein gut bekannter Anwalt für Arbeitsrecht erläutert hat.

Es würde ja eh nur die neu eingestellten oder die, bei denen die auszuübenden Tätigkeiten geändert werden, betreffen.

Nunja, ich berichte ja nur -
Aber nein, die AG wollen die Arbeitsvorgänge ins Zentrum rücken und diese dann auf alle Stellen anwenden, alte wie neue. Einen Bestandsschutz soll es also nicht geben.
Ob das rechtlich möglich ist ... die Fachanwälte hier sagen ja.

Der Wunsch der AG träfe fast ausschließlich Beschäftigte der Hochschulen und Verwaltungen. z.B. Zahlstellenleiter könnten so von E9 in E6 degradiert werden. (Beispiel von verdi)
Wissenschaftliche Mitarbeiter könnten dann mehrheitlich dokumentarischen Aufgaben zugeteilt werden - (Beispiel der GEW)
Lehrer usw. beträfe dies eher nicht.

oeffiHansel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #384 am: 03.11.2021 10:14 »
Sollten die Gewerkschaften hier zustimmen, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der selbigen. Letztlich liefe das nicht auf eine Nullrunde sondern eine ganzheitliche Lohnreduktion in den Hochschulen und deren Verwaltungen hinaus. Wie an den Hochschulen noch Einsparpotential gesehen werden kann erschließt sich mir gar nicht (Stichwort: Internationale Konkurrenz), aber vielleicht ist das ja die AG Antwort auf #IchbinHanna.

Viele Grüße...

EDIT: Noch eine Frage zu den rechtlichen Voraussetzungen: Wenn einem Arbeitnehmer dem Vertrag nach ""Die Einstellung erfolgt für Tätigkeiten der Entgeltgruppe X TV-L.... Dem Arbeitnehmer können andere Tätigkeiten der Entgeltgruppe X TV-L zugewiesen werden." garantiert wurde. Wie ist es dann möglich, diese Arbeitnehmer durch eine andere Tätigkeitsbeschreibung in eine niedrigere Endgeltgruppe zu drücken. Aus meiner dilettantischen Sicht, wäre das eine einseitige Vertragsänderung.
« Last Edit: 03.11.2021 10:23 von oeffiHansel »

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #385 am: 03.11.2021 10:53 »
EDIT: Noch eine Frage zu den rechtlichen Voraussetzungen: Wenn einem Arbeitnehmer dem Vertrag nach ""Die Einstellung erfolgt für Tätigkeiten der Entgeltgruppe X TV-L.... Dem Arbeitnehmer können andere Tätigkeiten der Entgeltgruppe X TV-L zugewiesen werden." garantiert wurde. Wie ist es dann möglich, diese Arbeitnehmer durch eine andere Tätigkeitsbeschreibung in eine niedrigere Endgeltgruppe zu drücken. Aus meiner dilettantischen Sicht, wäre das eine einseitige Vertragsänderung.

Spid würde hier wohl antworten, dass die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag regelmäßig irrelevant ist, da sie nur die Rechtsmeinung des AG zur eingruppierung widerspielgt. Relevant allein sind die auszuübenden Tätigkeiten und zu welcher Eingruppierung diese führen. (Letzteres wird sich wohl rechtssicher nur durch ein Arbeitsgericht festellen lassen.)

Wenn sich die übertragenen Tätigkeiten nicht ändern, dürfte es also auch zu keiner Vertragsänderung gekommen sein. Der AG ändert nur ggf. seine Rechtsauffassung, zu welcher EG die übertragenen Tätigkeiten führen. (Und hier wären sogar noch Rückforderungen für den in den letzten 6 Monaten zu viel gezahlten Lohn möglich.) Ist man anderer Meinung, bleibt einem nur die Klage vor dem Arbeitsgericht. Und das folgt dann in seiner Eingruppierung ggf. dem "neuen" Begriff des Arbeitsvorgangs...

Ich glaube zwar kaum, dass dergleichen kommt -- aber die AG-Seite baut hier ein durchaus realistisches Drohszenario als Gegengewicht zu den Lohnerhöhungsforderungen der Gewerkschaften auf.

Johann

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #386 am: 03.11.2021 10:54 »
EDIT: Noch eine Frage zu den rechtlichen Voraussetzungen: Wenn einem Arbeitnehmer dem Vertrag nach ""Die Einstellung erfolgt für Tätigkeiten der Entgeltgruppe X TV-L.... Dem Arbeitnehmer können andere Tätigkeiten der Entgeltgruppe X TV-L zugewiesen werden." garantiert wurde. Wie ist es dann möglich, diese Arbeitnehmer durch eine andere Tätigkeitsbeschreibung in eine niedrigere Endgeltgruppe zu drücken. Aus meiner dilettantischen Sicht, wäre das eine einseitige Vertragsänderung.

Sollten deine derzeitigen auszuübenden Tätigkeiten später bspw. mit Entgeltgruppe X-3 festgestellt werden, müsste dir dein Arbeitgeber in der Folge neue Tätigkeiten zuweisen, die wieder Entgeltgruppe X entsprechen.
Da wäre wiederum die Gefahr, dass der Arbeitgeber keine solche Tätigkeiten anbieten kann und entsprechend ggf. eine betriebsbedingte Kündigung raushauen könnte.

Edit: Als ich gestern gelesen habe, dass die Renten nächstes Jahr um 5,2% bzw. 5,9% angehoben werden sollen, habe ich mich aber auch leicht verarscht gefühlt. Neben 18,6% Rentenbeiträgen vom Brutto gehen jährlich nochmal 100+ Mrd. vom Steuerhaushalt in die Rentenkasse, aber das kann man natürlich beliebig hochschrauben. Als nächstes wird festgestellt, dass die Rentenbeiträge (oder Steuern) erhöht werden müssen, um die Rentenerhöhung finanzieren zu können. Und das während die Löhne annähernd gleich bleiben und noch an Wert verlieren. Echt peinlich sowas.
« Last Edit: 03.11.2021 11:08 von Johann »

WasDennNun

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« Antwort #387 am: 03.11.2021 11:12 »
Wie man aus einer E14/E15-Stelle an einer Hochschule eine E6-E11 machen können soll, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.
Durch eine Aufsplittung der Arbeitsvorgänge.
Zitat
Diese Stellen erfordern oft eine Promotion
Falsch, sie werden Promovierten gegeben, aber es ist dafür niemals eine Promotion erforderlich.

Platten

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« Antwort #388 am: 03.11.2021 11:13 »
Naja, man will sich damit bestimmt auf die 4000 Euro Einstiegsgehalt für Pflegeberufe vorbereiten.. Da muss sich halt der promovierte Pöbel auch mal mit einer EG6 begnügen, damit die Schwester nach 2,5 Jahren Ausbildung in EG13 einsteigen kann. Ist doch legitim..

Bastel

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« Antwort #389 am: 03.11.2021 11:22 »
Naja, man will sich damit bestimmt auf die 4000 Euro Einstiegsgehalt für Pflegeberufe vorbereiten.. Da muss sich halt der promovierte Pöbel auch mal mit einer EG6 begnügen, damit die Schwester nach 2,5 Jahren Ausbildung in EG13 einsteigen kann. Ist doch legitim..

Dann muss halt der promovierte Pöpel auch Ärsche abwischen  ;D