Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508568 times)

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #540 am: 09.11.2021 09:43 »
Ich bin raus - schon seit Juni nicht mehr im Landesdienst - und ich empfehle JEDEM der nicht verbeamtet oder mit seinem Stuhl verwachsen ist: wenn es unter 4% werden im Jahr 2022: Kündigt und sucht euch was neues!
Alternativ sich darüber im klaren sein, dass der AG es schwer haben wird festzustellen, dass man die Arbeit verweigert, weil man ja aufgrund von CoronaDepression nur noch 80% seiner vorherigen Leistungsfähigkeit hat.
Stunden absitzen und idle modus ist doch auch eine Lösung.

Die erstere finde ich aber natürlich besser, weil nur so sich was bewegen kann.

Isi

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #541 am: 09.11.2021 09:49 »
Ich bin raus - schon seit Juni nicht mehr im Landesdienst - und ich empfehle JEDEM der nicht verbeamtet oder mit seinem Stuhl verwachsen ist: wenn es unter 4% werden im Jahr 2022: Kündigt und sucht euch was neues!
Alternativ sich darüber im klaren sein, dass der AG es schwer haben wird festzustellen, dass man die Arbeit verweigert, weil man ja aufgrund von CoronaDepression nur noch 80% seiner vorherigen Leistungsfähigkeit hat.
Stunden absitzen und idle modus ist doch auch eine Lösung.

Die erstere finde ich aber natürlich besser, weil nur so sich was bewegen kann.

Idle Modus im Schockraum?
Hätte schon was...

ACDSee

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #542 am: 09.11.2021 09:55 »
Den Arbeitgebern ergeht es aktuell wie den Gewerkschaften schon seit Jahren. Die Abstimmung zu Traifergebnissen erfolgt über kurz oder lang mit den Füßen. Da hilft dann auch kein Jammern über Lehrermangel, zu wenige Polizisten, keine Pflegekräfte (das sind nur mal 3 Beispiele) und die Verwunderung, warum denn bloß keiner mehr diese tollen Jobs machen will.

Neben den systemrelevanten Leistungsträgern schafft man es aber auch in anderen Bereichen nicht leistungsstarke Personen zu halten oder zu entwickeln soderen vergnatzt diese Personengruppen. So werden die Entscheidungsträger im Schnitt Jahr für Jahr immer dümmer, weil die fähigen nach und nach abwandern (Richtung Bund oder Dienstleister, die dann von den verbleibenden unwissenden wieder als Berater eingekauft werden). Der Bodensatz bleibt erhalten, weil dieser in der freien Wirtschaft leistungsgrecht bezahlt werden würde. Das nennet man dann Bestenauslese.

In Behörden mit hohem Beamtenanteil geht diese Entwicklung m. E. etwas langsamer. Den Trend zur zunehmenden Überforderung / Kompetenzlosigkeit auf Referentenebene und drüber, aber auch bei Sachbearbeitern nehme ich aber in vielen Bereichen wahr.

XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #543 am: 09.11.2021 10:07 »
Bei den Hauswirtschaftsleitern ist es die Belegung der Heime die zur Eingruppierung führt, fällt diese konstant unter 100 (dann reichen 2,5 Jahre mit Ausblick auf das letzte Halbe bei 99) geht es von der 9a in die 8.
Steigt die Belegung wieder steigt auch die Person wieder, aber ohne Stufenlaufzeiten :P
Wieso fällt die EG denn? Diese eingruppierungsrelavante Tätigkeitsänderung muss man doch nicht zustimmen.
Es ist doch das Problem des AGs, wenn er mir nicht die mir zustehenden Arbeit zuteilt.
(Also die notwendige Belegung beschafft)
Soll er dann halt eine betriebsbedingte Kündigung durchziehen.

Das ist in der Tat ein interessanter Einwand. Während im Bereich der Kita-Leitungen Regelungen zur Herabgruppierung enthalten sind und somit davon auszugehen ist, daß die Tarifvertragsparteien vereinbaren wollten, daß bei einer entsprechenden Veränderung eine Herabgruppierung erfolgt, fehlt derlei bei den Beschäftigten im Küchenwirtschaftsdienst in Einrichtungen im Sinne des § 43 sowie bei Beschäftigten in Einrichtungen, die nicht unter § 43 fallen.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #544 am: 09.11.2021 10:44 »
Neben den systemrelevanten Leistungsträgern schafft man es aber auch in anderen Bereichen nicht leistungsstarke Personen zu halten oder zu entwickeln soderen vergnatzt diese Personengruppen. So werden die Entscheidungsträger im Schnitt Jahr für Jahr immer dümmer, weil die fähigen nach und nach abwandern (Richtung Bund oder Dienstleister, die dann von den verbleibenden unwissenden wieder als Berater eingekauft werden). Der Bodensatz bleibt erhalten, weil dieser in der freien Wirtschaft leistungsgrecht bezahlt werden würde. Das nennet man dann Bestenauslese.

In Behörden mit hohem Beamtenanteil geht diese Entwicklung m. E. etwas langsamer. Den Trend zur zunehmenden Überforderung / Kompetenzlosigkeit auf Referentenebene und drüber, aber auch bei Sachbearbeitern nehme ich aber in vielen Bereichen wahr.
Der Fisch stinkt vom Kopf her.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #545 am: 09.11.2021 10:45 »
Idle Modus im Schockraum?
Hätte schon was...
Stimmt ist im Serverraum leichter.

Isi

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #546 am: 09.11.2021 10:46 »
Bei den Hauswirtschaftsleitern ist es die Belegung der Heime die zur Eingruppierung führt, fällt diese konstant unter 100 (dann reichen 2,5 Jahre mit Ausblick auf das letzte Halbe bei 99) geht es von der 9a in die 8.
Steigt die Belegung wieder steigt auch die Person wieder, aber ohne Stufenlaufzeiten :P
Wieso fällt die EG denn? Diese eingruppierungsrelavante Tätigkeitsänderung muss man doch nicht zustimmen.
Es ist doch das Problem des AGs, wenn er mir nicht die mir zustehenden Arbeit zuteilt.
(Also die notwendige Belegung beschafft)
Soll er dann halt eine betriebsbedingte Kündigung durchziehen.

Das ist in der Tat ein interessanter Einwand. Während im Bereich der Kita-Leitungen Regelungen zur Herabgruppierung enthalten sind und somit davon auszugehen ist, daß die Tarifvertragsparteien vereinbaren wollten, daß bei einer entsprechenden Veränderung eine Herabgruppierung erfolgt, fehlt derlei bei den Beschäftigten im Küchenwirtschaftsdienst in Einrichtungen im Sinne des § 43 sowie bei Beschäftigten in Einrichtungen, die nicht unter § 43 fallen.

Wird so gehandhabt: Wenn nach 2,5 Jahren abzusehen ist, dass die Anzahl der Belegung bzw. in den Küchen die Essenszahl (inkl. Diätessen) nicht erreicht wird ist die Eingruppierung geändert.
Und damit das Entgelt geringer. Ich hatte das damals hier im Forum erfragt und unser spid emfpand dies als Arbeitsrechtlich unbedenklich.
Ich kenne einen Fall der wurde vor dem Arbeitsgericht angehört und die Siegeschancen der AN wurden mit 0 bewertet. Die Eingruppierung wurde also zum Nachteil des AN geändert.

Isi

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« Antwort #547 am: 09.11.2021 10:47 »
Idle Modus im Schockraum?
Hätte schon was...
Stimmt ist im Serverraum leichter.

Arterienklemme, aber langsam bitte :D
Nein darüber macht man keine Witze, vor allem nicht in der Pädiatrie... wäre aber schon lustig wenn das Röntgenbild ausbleibt weil der Techniker gerade noch kurz eine Rauchen geht... ich fühle mich schlecht weil ich lache.

Organisator

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #548 am: 09.11.2021 10:51 »
Wird so gehandhabt: Wenn nach 2,5 Jahren abzusehen ist, dass die Anzahl der Belegung bzw. in den Küchen die Essenszahl (inkl. Diätessen) nicht erreicht wird ist die Eingruppierung geändert.
Und damit das Entgelt geringer. Ich hatte das damals hier im Forum erfragt und unser spid emfpand dies als Arbeitsrechtlich unbedenklich.
Ich kenne einen Fall der wurde vor dem Arbeitsgericht angehört und die Siegeschancen der AN wurden mit 0 bewertet. Die Eingruppierung wurde also zum Nachteil des AN geändert.

So in der Art funktioniert ja auch der TV Kraftfahrer. Nur dass rückwirkend geschaut wird, wie viel Arbeitszeit geleistet wurde und in welche Stufe daraus für die Zukunft resulitert.

teclis22

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #549 am: 09.11.2021 11:08 »


Nein darüber macht man keine Witze, vor allem nicht in der Pädiatrie...

So schwierig ich es finde (und auch Falsch, da es das Leben der Menschen belasten würde), ist es aber halt wirklich so, das wenn etwas geschieht wegen Streik, Personalmangel, etc. es das Problem des Arbeitgebers ist. Und die grausame Realität ist es wohl, das sich erst was ändern würde, wenn die Presse von Todesfällen berichtet.

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #550 am: 09.11.2021 11:18 »
Es dürfte kaum dem hypokratischen Eid entsprechen, wenn ein Arzt/ eine Ärztin im Notfall nicht eingreift, sondern streikt. Bei plan- und verschiebbaren Operationen dürfte das was anderes sein; aber die Notaufnahmen und Intensivstationen müssen laufen. (Eigentlich wäre das ein Argument, hier die Leute zu verbeamten…)

Isi

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« Antwort #551 am: 09.11.2021 11:24 »


Nein darüber macht man keine Witze, vor allem nicht in der Pädiatrie...

So schwierig ich es finde (und auch Falsch, da es das Leben der Menschen belasten würde), ist es aber halt wirklich so, das wenn etwas geschieht wegen Streik, Personalmangel, etc. es das Problem des Arbeitgebers ist. Und die grausame Realität ist es wohl, das sich erst was ändern würde, wenn die Presse von Todesfällen berichtet.

Hier sterben Kinder weil das Personal fehlt sie zu behandeln. Ein Kind wird mit Kreislaufschock eingeliefert - Notaufnahme zu; zweites Kind mit Polytrauma muss zu 40km weiter entfernter Klinik gefahren werden - keine Überlebenschance.
Und das ist ja, zumindest hier, in den Medien.
Warum: Weil es an Notfall- und Pflegepersonal fehlt, vor allem an Fach- und Intensivpflegern.
Kinderkrankenschwestern - klingt hübsch nicht war? Toller Beruf, wenn du deine Wohnung verlassen musst weil die Mieten zu hoch sind vergisst du schnell das tote Kind in der Notaufnahme dem nicht geholfen werden konnte, oder die Misslungene Krebsoperation.

Lösung: Vielleicht sind ein paar Flüchtlinge an der Belarussischen Grenze ja Intensivpfleger oder Kinderärzte - holt sie rein, schnell. Dann brauchen wir auch keine Tariferhöhungen.

Klatschen Leute, klatschen hilft immer...

WasDennNun

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« Antwort #552 am: 09.11.2021 11:29 »
So in der Art funktioniert ja auch der TV Kraftfahrer. Nur dass rückwirkend geschaut wird, wie viel Arbeitszeit geleistet wurde und in welche Stufe daraus für die Zukunft resulitert.
Finde ich nicht wirklich vergleichbar, Bei TV Kraftfahrer wird ja nicht der Stundenlohn als solches geändert, sondern der Arbeitszeitkorridor, der pauschal vergütet wird. Und es wird nicht die Tarif EG oder die Stufe davon berührt.

XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #553 am: 09.11.2021 11:33 »
Wird so gehandhabt: Wenn nach 2,5 Jahren abzusehen ist, dass die Anzahl der Belegung bzw. in den Küchen die Essenszahl (inkl. Diätessen) nicht erreicht wird ist die Eingruppierung geändert.
Und damit das Entgelt geringer. Ich hatte das damals hier im Forum erfragt und unser spid emfpand dies als Arbeitsrechtlich unbedenklich.
Ich kenne einen Fall der wurde vor dem Arbeitsgericht angehört und die Siegeschancen der AN wurden mit 0 bewertet. Die Eingruppierung wurde also zum Nachteil des AN geändert.

So in der Art funktioniert ja auch der TV Kraftfahrer. Nur dass rückwirkend geschaut wird, wie viel Arbeitszeit geleistet wurde und in welche Stufe daraus für die Zukunft resulitert.

Aber auch der TV Kraftfahrer trifft Regelungen dazu, wie das zu handhaben ist. Bei den Kita-Leitungen ist es auch so. Bei den Hauswirtschaftsleiterinnen fehlen solche Regelungen. Sie fehlten dort auch bereits im BAT. Im Gegensatz zu den Kita-Leitungen habe ich auch keine Rechtsprechung gefunden, die dem Arbeitgeber die einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen, die ja durchaus in seiner Verfügungsgewalt stehen, zugestünde. Bei Akkordarbeitern gab es ja entsprechende Rechtsprechung, daß der Arbeitgeber bei Arbeitsmangel entweder Kurzarbeit beantragen mußte oder den bisherigen Akkordlohn fortzahlen mußte. In Ermangelung einer tariflichen Regelung müßte das auch ein Problem des Arbeitgebers sein. Es gibt dazu aber keinerlei Rechtsprechung, auch nicht aus BAT-Zeiten. Zumindest habe ich in diversen Datenbanken keine gefunden.

teclis22

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« Antwort #554 am: 09.11.2021 11:37 »
(Eigentlich wäre das ein Argument, hier die Leute zu verbeamten…)

Das denke ich auch. Als Beispiel fällt mir die Bahn ein.

Die Leute waren verbeamtet, weil es dem Staat (der Politik) so wichtig war, dass die Züge fahren, das dem Personal die Möglichkeit des Streik vorenthalten wurde.

Als die gefühlte Wichtigkeit nach unten ging, hat man den Leuten das Streikrecht wieder zugestanden (sprich nciht mehr verbeamtet).

Wenn ich als AG möchte, das die LEute nicht streiken muss man halt verbeamten, das ist ja das Werkzeug dafür.

Tut der Ag das nicht gibt es 2 Möglichkeiten:

a) Streiks werden akzeptiert
b) es wird darauf gesetzt das die Moral der Leute sie vom Streiken abhält

beides wirft kein gutes Licht auf die AG ...