Weil hier immer wieder die Diskussion über die Vor- und Nachteile von TB und Beamten aufpoppt, hier mal eine tabellarische Übersicht über die wichtigsten Fakten.
@"spid 2.0" Bitte keine sprachlichen Spitzfindigkeiten
Beamte | Tarifbeschäftigte |
keine Sozialabgaben | Sozialabgaben |
Privat Krankenversichert plus Beihilfe | Gesetzlich versichert plus Arbeitgeberanteil zur GKV |
Volles Gehalt im Krankheitsfall | Reduziertes Krankengeld nach 6 Wochen, später schlimmstenfalls Hartz IV |
Zuschläge für Familien bzw. Kinder | Keine Zuschläge für Familien oder Kinder |
Prozentual höhere Ruhestandsbezüge | Prozentual niedrigere Ruhestandsbezüge |
Ruhestandsbezüge werden berechnet nach der Höhe der Bezüge in den letzten zwei Jahren | Rente wird berechnet quasi nach dem Durchschnitt der Entgelte während des Berufslebens (Punktesystem). |
Acht bis zehn Erfahrungsstufen, durchlaufbar in (meist) 25 Jahren | Sechs (Erfahrungs)Stufen, durchlaufbar meist in 15 Jahren, vorausgesetzt man erleidet keinen Stufenverlust bei Höhergruppierung |
stufengleiche Beförderung ohne Laufzeitverluste | Stufenungleiche Höhergruppierung, oft mit Verlust von Stufen und Stufenlaufzeiten verbunden. |
Verbot der Sprungbeförderung | Eingruppierung richtet sich nach der Tätigkeit. Auf- und Abstiege über mehrere Gruppen sind möglich. Ausnahme TB-Lehrkräfte. |
Kein Streikrecht | Streikrecht (Ergebnis wird regelmäßig auf Beamte übertragen) |
Drei Jahre Probezeit, Kündigung aber nur in begründeten Fällen | Sechs Monate Probezeit, Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. |
Ab dem vierten Jahr (Beamter auf Lebenszeit) unkündbar | Unkündbar nach 15 Jahren und Mindestalter 40 Jahre |
Kann jederzeit in den Status eines Tarifbeschäftigen Wechseln | Kann nur verbeamtet werden, wenn die Stelle dafür vorgesehen ist und bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllt sind. |
Günstigere Kredite bei vielen Geldinstituten | Meist keine Vergünstigungen bei Krediten |
Gehalt wird am Monatsanfang überwiesen | Gehalt kommt am Monatsende. |
Schutz vor unterwertiger Beschäftigung, keine Rücksetzung in niedrigere Besoldungsgruppe. | Eingeschränkter Schutz vor unterwertiger Beschäftigung, Herabgruppierung grundsätzlich möglich. |
Guten Morgen, ich habe nun lange mitgelesen und muss nun auch mal meinen Senf dabei geben:
Zuerst möchte ich hier mal anmerken, dass diese Tabelle anscheinend mit einem sehr einseitigen Ziel aufgestellt worden ist. Der Ersteller scheint sich aber in der Materie schlicht nicht auszukennen und fördert mit dieser Tabelle schlicht nur weiteres Beamten-Bashing und die Neiddebatte.
Zunächst wurde direkt mal die doch bei Beamten durchaus verbreitete 41-Stunden-Woche irgendwie vergessen, wohingegen die Wochenarbeitszeit sonst bei 38,5 Stunden liegt.
Darüber hinaus ist es schlicht falsch zu sagen, Beamte hätten keine Sozialabgaben. Es sind nicht die Beamten, sondern die Dienstherren, die sich die Abgaben sparen. Man kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass die Beamten von ihrer Bruttobesoldung noch volle Abgabenlast leisten sollen! Dann wäre die Beamtenbesoldung verbreitetet bis in den gehobenen Dienst (i.d.Regel Studierte!) auf Hartz4-Niveau, zumindest in den unteren Erfahrungsstufen. Wenn ein Beamter volle Abgabenlast hätte, dann müsste dies allein durch den Dienstherren getragen werden. Der sparrt sich das aber. Dass ein Beamter keine Krankenversicherung zahlt, ist ja auch Quatsch, denn die private gibt es nicht kostenlos und die Beihilfe deckt den Arbeitgeberanteil ab, den jeder andere sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer auch bekommt.
Der Hinweis zum Familienzuschlag ist insofern als unrichtig darzustellen, als dass der Tarifbeschäftigte seine Familie (Frau/Kinder) kostenlos in der GKV mitversichern kann (so lange der Ehegatte nicht selbst sozialversicherungspflichtig Arbeitet oder Beamter ist), der Beamte muss dafür bei der PKV zahlen. Dass die Familienzuschläge nun teilweise exorbitant steigen, hat andere Gründe und da stellt sich die Frage, ob dieser Weg nicht verfassungswidrig ist.
Dass Beamte nicht für ihre Altersvorsorge bezahlen ist auch ein Märchen, das sich hartnäckig hält.
Wer sich mit der Geschichte der Rente beschäftigt, wird feststellen, dass den Beamten bei Einführung/ Reformierung des Rentensystems die Besoldung um 7% gekürzt wurde. Dies sollte deren Beitrag für deren Altersvorsorge sein, allerdings hat der Staat sich gedacht, das Geld könne man woanders besser ausgeben, als es in irgendeine Kasse abzuführen. Nun liegt der Rentenbeitrag eines AN zwar mit aktuell 9,3% höher, aber es wurde bei den Beamten „nachgebessert“, indem mehrfach 0,2% von Besoldungsanpassungen für die Pension abgezweigt wurden. So groß dürfte da der Unterschied mittlerweile nicht mehr sein.
Dass eine Arbeitslosenversicherung bei Beamten wenig Sinn macht, sollte jedem klar sein. Wenn doch ein Beamter aus dem Dienst ausscheidet, dann wird er durch den Dienstherren nachversichert.
Insgesamt, spart sich der Dienstherr die Sozialabgaben, nicht der Beamte.
Kommentare zum Vergleich Pension/Rente spare ich mir mal, da ist auch immer so viel Populismus dabei.
Jedenfalls sollte man sich erst informieren, bevor man hier von den überprivilegierten Beamten spricht. Die Unkündbarkeit ist ein wirkliches Privileg, aber diese Sau ist mittlerweile genug durchs Dorf getrieben worden.
Das Bild, dass jeder Beamte den dicken Porsche vor seiner Villa stehen hat, ist jedenfalls völlig falsch. Irgendwie wird hier immer der einfache, mittlere und gehobene Dienst ausgeblendet (und der gehobene Dienst ist schon i.d.R. mit Studium verbunden, mit der Ausnahme der übergeleiteten Beamten) und da befindet sich die Masse der Beamtenschaft.
Das wichtigste hier: die Arbeitgeber reiben sich doch die Hände, dass sie Arbeitnehmer und Beamte so leicht gegeneinander ausspielen können, daher räumt man auch nicht mit Vorurteilen gegen Beamte auf. Ohne diese Neiddebatte müsste man ja vielleicht den Beamten nachher doch Amtsangemessen alimentieren oder den Angestellten Lehrer so bezahlen, wie den verbeamteten. Der einzige, der von dieser Neiddebatte profitiert ist der Arbeitgeber! Dabei gilt doch auch der Grundsatz, dass das eine Unrecht nicht zu einem anderen führen sollte. Nicht der verbeamtete Lehrer soll weniger verdienen, sondern der angestellte Lehrer soll genauso viel bekommen und zwar netto!
Die Neiddebatte geht aber in die Richtung, dass Beamte weniger bekommen sollen, statt der Angestellte mehr. Das freut die Arbeitnehmer und sonst niemanden. Das kann es nicht sein. Beamte und Angestellte müssen zusammenhalten, nur so kann es gehen!