Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508506 times)

calmac

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #840 am: 20.11.2021 11:20 »
Sek I bzw. Grundschullehrer bedurften aber bis vor kurzem lediglich ein Staatsexamen mit einer Regelstudiendauer von 6-7 Semester. Das ist aber kein wissenschaftlicher Hochschulabschluß. Dann wären sie eben nicht in E13.

Frisch ausgebildete Lehrer mit M.Ed in E13 und die mit "nur" Staatsprüfung in E11.
Das möchte ich sehen (!)

XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #841 am: 20.11.2021 11:24 »
Es wären E13 und E12, nicht E13 und E11. Die nächstniedrigere Entgeltgruppe zur E13 ist die E12 und nicht die E11.

Warum soll es Sonderregelungen für Lehrer bei der Eingruppierung geben?

Reisinger850

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #842 am: 20.11.2021 13:43 »
Sek I bzw. Grundschullehrer bedurften aber bis vor kurzem lediglich ein Staatsexamen mit einer Regelstudiendauer von 6-7 Semester. Das ist aber kein wissenschaftlicher Hochschulabschluß. Dann wären sie eben nicht in E13.

Frisch ausgebildete Lehrer mit M.Ed in E13 und die mit "nur" Staatsprüfung in E11.
Das möchte ich sehen (!)


Ich bin Realschullehrer in NRW mit A12 und habe 2009 mit dem Studium begonnen und habe den Master of Education 2014 erworben. Seit 2009 ist das Studium für Gymnasiallehrer und allen anderen Lehrern gleich lang (10 Semester).

Die Wahrheit ist, dass in NRW die Lehrer an Grundschulen und SekI verfassungswidrig eingestuft sind. Sowohl Angestellte (E11 ist ein Hohn für ein 10 Semester Studium und Vorbereitungsdienst) als auch Beamte. Soweit ich weiß, ist ein Master im ÖD Höherer Dienst.

A13 / E13 wird aber schon in 8 Bundesländern umgesetzt.

@Lothar
Würde zwar den Angestellten „stufengleiche Höhergruppierung“ wünschen, sehe aber nicht, wo für verbeamtete Lehrer die nur A12 haben und auf A13 für alle Lehrer hoffen, da ein Vorteil drin liegen würde. Die Umsetzung A13 für alle Schulformen wird
wenn überhaupt durch ein Gericht erzwungen werden müssen als durch Streiks der Angestellten…
« Last Edit: 20.11.2021 13:58 von Reisinger850 »

XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #843 am: 20.11.2021 14:47 »
Wo wäre bei tb Lehrern die Verfassungswidrigkeit?

Reisinger850

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #844 am: 20.11.2021 15:52 »
Ist es nicht? Für mich als Beamter ist es jedenfalls eine Frechheit und eine Geringschätzung.
Wobei ich auch als TB hinterfragen würde, wieso man mit einem gleichlangen Studium und Vorbereitungsdienst
zwei Entgeldstufen unter den genannten Kollegen ist.

Ist einfach sauwenig Kohle wenn man bedenkt, dass sie sonst schön alles gleich wie Beamte zu
machen haben.


XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #845 am: 20.11.2021 16:21 »
Wo sollte eine Verfassungswidrigkeit liegen?

Reisinger850

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #846 am: 20.11.2021 16:22 »
Wie kann man denn zweimal die selbe Frage stellen?
Dann erkläre es, oder lass es bleiben.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #847 am: 20.11.2021 16:40 »
Wie kann man denn zweimal die selbe Frage stellen?
Dann erkläre es, oder lass es bleiben.
Du musst doch erklären warum es verfassungswidrig sein soll, da ja du diese /Behauptung aufgestellt hast.

XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #848 am: 20.11.2021 16:52 »
Wie kann man denn zweimal die selbe Frage stellen?
Dann erkläre es, oder lass es bleiben.

Es war erstens nicht zweimal dieselbe Frage, sondern bestenfalls zweimal eine inhaltsgleiche. Und zweitens hast Du eine Verfassungswidrigkeit behauptet. Und nicht ich. Also ist es an Dir, eine solche zu erklären.

calmac

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #849 am: 20.11.2021 17:19 »
Zitat
Warum soll es Sonderregelungen für Lehrer bei der Eingruppierung geben?
Der Abstand zwischen E12 und E13 rechtfertigt meines Erachtens nicht die unterschiedliche Studiendauer.
Bei M.Ed für alle wäre ich für einheitlich E13, ohne Frage.

Zitat
wo für verbeamtete Lehrer die nur A12 haben und auf A13 für alle Lehrer hoffen, da ein Vorteil drin liegen würde.
Die Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrer erfolgt auf Basis der TV-EntgO-L durch die verhandelnden Parteien.

Die Zuordnung einer Besoldungsstufe erfolgt per Laufbahnverordnung und geschieht auf Landesebene durch die Landesregierung.



XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #850 am: 20.11.2021 17:35 »
Zitat
Warum soll es Sonderregelungen für Lehrer bei der Eingruppierung geben?
Der Abstand zwischen E12 und E13 rechtfertigt meines Erachtens nicht die unterschiedliche Studiendauer.
Bei M.Ed für alle wäre ich für einheitlich E13, ohne Frage.

Welche unterschiedliche Studiendauer? Eine auszuübende Tätigkeit, die einen wissenschaftlichen Studienabschluss erfordert, führt ohne weitere Heraushebungen zur Eingruppierung in E13. Ein Nichterfüller, ganz gleich, ob er Schulabbrecher oder ohne Master promoviert ist, wird in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert. Die Eingruppierung erfolgt tätigkeitsbezogen, weil Arbeitnehmer für eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte bestimmten Inhalts bezahlt werden und nicht für ein abstraktes Amt mit laufbahnbezogenen Zugangsvoraussetzungen. Die Reduzierung um eine Entgeltgruppe erfolgt im Tarifgefüge allein deshalb, weil bei einem Nichterfüller die Verwendungsbreite und somit die Handlungsoptionen des Arbeitgebers reduziert sind. Über das Konstrukt des "sonstigen Beschäftigten" wird die Entgeltgruppenminderung unterlassen, wenn Erfahrungen und Fachwissen zu einer vergleichbaren Verwendungsbreite wie bei Erfüllern führen. Das wesentliche und maßgebliche Kriterium ist eben die auszuübende Tätigkeit.

Lothar57

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #851 am: 20.11.2021 18:03 »
Sek I bzw. Grundschullehrer bedurften aber bis vor kurzem lediglich ein Staatsexamen mit einer Regelstudiendauer von 6-7 Semester. Das ist aber kein wissenschaftlicher Hochschulabschluß. Dann wären sie eben nicht in E13.

Frisch ausgebildete Lehrer mit M.Ed in E13 und die mit "nur" Staatsprüfung in E11.
Das möchte ich sehen (!)

Ich bin Realschullehrer in NRW mit A12 und habe 2009 mit dem Studium begonnen und habe den Master of Education 2014 erworben. Seit 2009 ist das Studium für Gymnasiallehrer und allen anderen Lehrern gleich lang (10 Semester).

Die Wahrheit ist, dass in NRW die Lehrer an Grundschulen und SekI verfassungswidrig eingestuft sind. Sowohl Angestellte (E11 ist ein Hohn für ein 10 Semester Studium und Vorbereitungsdienst) als auch Beamte. Soweit ich weiß, ist ein Master im ÖD Höherer Dienst.

A13 / E13 wird aber schon in 8 Bundesländern umgesetzt.

@Lothar
Würde zwar den Angestellten „stufengleiche Höhergruppierung“ wünschen, sehe aber nicht, wo für verbeamtete Lehrer die nur A12 haben und auf A13 für alle Lehrer hoffen, da ein Vorteil drin liegen würde. Die Umsetzung A13 für alle Schulformen wird
wenn überhaupt durch ein Gericht erzwungen werden müssen als durch Streiks der Angestellten…

Das Problem liegt in den verzwickten Regelungen des Tarifwerkes. Dabei ist es völlig schnurz, ob die AG den Schritt zu A13/E13 für alle per Gericht, Gesetz oder Vertrag machen: Die TB-Lehrkräfte werden danach neu eingruppiert - und zwar höher. Und damit greift zwingend die im TV-L definierte Stufenregelung.
Das bedeutet für die meisten TB-Lehrkräfte den Verlust von einer Stufe.
Ohne stufengleiche Höhergruppierung ist das Anstreben von "A13/E14 FÜR ALLE" nicht erstrebenswert.

Aus der Homepage der GEW: "Kolleg*innen in Thüringen, wo die GEW-Forderung nach A 13/E 13 für alle umgesetzt wurde, mussten das schmerzlich erfahren: Sie konnten nur marginale Gehaltserhöhungen verzeichnen. Die stufengleiche Höhergruppierung ist die Voraussetzung dafür, dass die GEW-Forderung nach A 13/E 13 für alle auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte zu einer materiellen Verbesserung führt."

https://lippe.gew-nrw.de/unsere-themen/neuigkeiten-aus-nrw/detail-neuigkeiten-aus-nrw/news/forderungen-in-der-tarifrunde-was-ist-drin-fuer-mich.html

 
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #852 am: 20.11.2021 18:13 »
Warum würde das den Verlust einer Stufe bedeuten?

Lothar57

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #853 am: 20.11.2021 18:34 »
Rhetorische Fragen bringen uns nicht wirklich weiter, vor allem wenn man die Antwort genau weiß
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

XTinaG

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #854 am: 20.11.2021 18:40 »
Da man nicht verlieren kann, was man nie hatte, ist Deine Behauptung trumptiv. Ich wollte Dir lediglich die Gelegenheit geben, Dich angesichts Deiner Falschdarstellung zu erklären.