Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion

Begonnen von Admin, 11.10.2021 14:26

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Lothar57

Zitat von: cyrix42 am 22.11.2021 15:53
Wenn z.B. eine Schulleiter-Stelle auch nach der fünften Ausschreibung nicht besetzt werden kann, ist das Gesamt-Paket aus Tätigkeit, Verantwortung und Bezahlung offenbar nicht so attraktiv, dass man sagen könne, die Position wäre überbezahlt.

Verstehe ich das richtig? Leitungsstellen an Schulen werden nicht besetzt, weil sie nicht schlecht genug bezahlt werden? Das ist so paradox, dass es aus der Kaffeeküche stammen muss.


Und hier mal ein paar Infos mit Belegen gegen Tratsch aus der Kaffeeküche:
37.000 der 40.000 Teilzeitbeschäftigen in NRW sind Frauen. Warum wohl?
https://www.lehrerseite.com/teilzeitarbeit/

Zu den Ursachen der zunehmenden Teilzeitbeschäftigung empfehle ich diesen Artikel:
https://www.news4teachers.de/2019/06/im-teufelskreis-lehrermangel-sorgt-fuer-hoehere-belastung-im-schuldienst-und-immer-mehr-lehrer-fluechten-in-teilzeit/
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

XTinaG

Nein, das verstehst Du nicht richtig. Es ist absolut schleierhaft, wie man aus der eindeutigen Aussage von cyrix42 das genaue Gegenteil dieser Aussage herauslesen kann.

tarifbeschäftigterlehrer

Zitat von: XTinaG am 22.11.2021 14:13
Es ist ein Beitrag zu der Diskussion, die sich auf den letzten Seiten des Threads entspann und zuletzt in diesen Beiträgen manifestierte.

Ich denke nämlich auch nicht, daß Lehrer überbezahlt wären. Ich finde es nur dämlich von den tarifbeschfätigten Lehrern, daß sie auf die falsche Peer Group schauen. Sie sind keine Beamten und werden es wohl auch nicht, sonst wären sie diesen Weg längst gegangen. Tarifbeschäftigte Lehrer sollten nach dem gleichen Schema vergütet werden, wie die Masse der Tarifbeschäftigten. In Erfordernis eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums wäre das grundsätzlich E13, bei Nichterfüllern E12. Und das fände ich völlig okay.


würde ich sofort unterschreiben und dankend annehmen...

Lothar57

Zitat von: tarifbeschäftigterlehrer am 22.11.2021 18:21
Zitat von: XTinaG am 22.11.2021 14:13
Es ist ein Beitrag zu der Diskussion, die sich auf den letzten Seiten des Threads entspann und zuletzt in diesen Beiträgen manifestierte.

Ich denke nämlich auch nicht, daß Lehrer überbezahlt wären. Ich finde es nur dämlich von den tarifbeschfätigten Lehrern, daß sie auf die falsche Peer Group schauen. Sie sind keine Beamten und werden es wohl auch nicht, sonst wären sie diesen Weg längst gegangen. Tarifbeschäftigte Lehrer sollten nach dem gleichen Schema vergütet werden, wie die Masse der Tarifbeschäftigten. In Erfordernis eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums wäre das grundsätzlich E13, bei Nichterfüllern E12. Und das fände ich völlig okay.


würde ich sofort unterschreiben und dankend annehmen...

Ich auch, aber unser AG, der ja auch Dienstherr der verbeamteten Lehrkräfte ist, möchte nicht, dass TB-Lehrkräfte auch nur einen einzigen Vorteil gegenüber Beamten haben. Das wäre dann mal sogar der Fall. (Ruf aus der Kaffeeküche: "TB sein hat ganz viele Vorteile") Das Verbot der Sprungbeförderung gälte dann nicht mehr für TB-Lehrkräfte. Man könnte dann vom einfachen "Studienrat" sofort zu einem Studiendirektor werden. Sogar ohne jede Probezeiten. (Dabei aber mehrfach stufenungleich höhergruppiert)

Andererseits würden sich für die AG auch ganz andere Eingruppierungsmöglichkeiten ergeben, wenn die auszuübende Tätigkeit der Maßstab wäre. Ein Sport- oder Geschichtslehrer könnte dann schlechter bezahlt werden als ein Mathe- oder Englischlehrer (Beifall aus der Kaffeeküche).  Folge: Alle Nachwuchslehrkräfte würden sich auf  die besser bezahlten Fächer stürzen. So viel Mathe bei null Sport hält aber kein 15jähriger ohne seelischen Schaden aus.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

teclis22

Zitat von: Lothar57 am 22.11.2021 19:10
Folge: Alle Nachwuchslehrkräfte würden sich auf  die besser bezahlten Fächer stürzen. So viel Mathe bei null Sport hält aber kein 15jähriger ohne seelischen Schaden aus.


Hätte mein Leben erträglicher gemacht. Als übergewichtiger war SPort die hölle und hat mein Körper- und Selbstbild nachhaltig beschädigt. Mehr Mathe wäre für mich die Rettung gewesen. Das konnte ich recht gut. Badminton, Laufen etc hingegen nicht.

Der Kanzler

Na toll es geht weiter....

Im November könnte die Teuerung laut Deutscher Bundesbank sogar auf 6 Prozent steigen, wie die Notenbank in ihrem heute veröffentlichten Monatsbericht schreibt.

cyrix42

#921
Zitat von: Lothar57 am 22.11.2021 19:10
Andererseits würden sich für die AG auch ganz andere Eingruppierungsmöglichkeiten ergeben, wenn die auszuübende Tätigkeit der Maßstab wäre. Ein Sport- oder Geschichtslehrer könnte dann schlechter bezahlt werden als ein Mathe- oder Englischlehrer (Beifall aus der Kaffeeküche). 

Wie kommst du darauf? Der allgemeine Teil der TV-L Entgeltordnung sieht für Tätigkeiten, die ein "wissenschaftliches Hochschulstudium" fordern, jeweils die EG 13 vor (es sei denn, es werden die Heraushebungsmerkmale der EG 14 oder 15 erfüllt). Dabei wird "wissenschaftliches Hochschulstudium" als Master an einer Uni oder FH definiert, solang dieser akkreditiert ist und im jeweiligen Land den Zugang zum höheren Dienst eröffnen würde. Dies trifft auf einen M.Ed. zu, egal ob in diesem die Fachkombination Mathe-Englisch oder Sport-Geschichte gewählt wurde...

Eine Differenzierung nach Fach würde auch nach der allgmeinen Entgeltordnung des TV-L nicht stattfinden. (Ausnahme: Zur Gewinnung oder Halten von Fachkräften wäre eine Vorweggewährung von bis zu 2 Stufen möglich oder ein Aufschlag von bis zu 20% der Stufe 2.)

Eine "marktübliche" Bezahlung wäre das aber dennoch nicht. Da dürften die erreichbaren Gehälter je nach Fachrichtung deutlich weiter auseinander liegen, bis sich jeweils ein Gleichgewicht aus Angebot und Nachfrage eingependelt hätte. (Was nicht heißt, dass eine Schule die Gestaltung der Unterrichtspläne dem Markt überlassen sollte. Es ging nur darum, dass die  in diesem Thread getroffene allgemeine Aussage, Lehrkräfte seien überbezahlt, in dieser Allgemeinheit falsch ist.)

Tatsächlich dürfte es in diesem Fall schwieriger werden, über die EG13 hinaus befördert zu werden. Für die EG 14 braucht es ja entweder unterstellte Mitarbeiter, oder aber übertragene Tätigkeiten mit mindestens einem Drittel "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" bzw. "hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben" erfordert. Ob jetzt die typische Funktionsstelle in der Schule diese Eigenschaften mitbringt?

@Kanzler: Wenn du davon die 3 Prozentpunkte Mehrwertsteuersenkung, die es vor einem Jahr gab und gegen die derzeit die Vergleiche zum Vorjahr noch durchgeführt werden, abziehst, dann erhältst du eine realistische Größenordnung der Inflation von 2-3%/Jahr. Solang du also nicht letztes Jahr mit der temporären Senkung der Mehrwertsteuer nicht auch entsprechend weniger Lohn erhalten hast, solltest du diesen zwischenzeitlichen Effekt in deiner Betrachtung auch wieder herausrechnen.

Isi

Ein Studium oder welche Art von Ausbildung auch immer hat nichts, gar nichts mit der auszuübenden Tätigkeit zu tun.

Isi

Zitat von: Der Kanzler am 22.11.2021 22:09
Na toll es geht weiter....

Im November könnte die Teuerung laut Deutscher Bundesbank sogar auf 6 Prozent steigen, wie die Notenbank in ihrem heute veröffentlichten Monatsbericht schreibt.

Stand Heute kosten 400 Gramm Blattspinat (BIO) so viel wie 1KG vor genau einem Jahr.

Bastel

Zitat von: Isi am 22.11.2021 23:18
Zitat von: Der Kanzler am 22.11.2021 22:09
Na toll es geht weiter....

Im November könnte die Teuerung laut Deutscher Bundesbank sogar auf 6 Prozent steigen, wie die Notenbank in ihrem heute veröffentlichten Monatsbericht schreibt.

Stand Heute kosten 400 Gramm Blattspinat (BIO) so viel wie 1KG vor genau einem Jahr.

Dann muss es halt der günstige aus dem Aldi Tiefkühlregal sein. Eventuell reicht es dann noch für eine Dose Thunfisch.

Highwaystar

...hoffentlich ist das Thema Sonntag Abend durch!

XTinaG

Zitat von: Isi am 22.11.2021 23:16
Ein Studium oder welche Art von Ausbildung auch immer hat nichts, gar nichts mit der auszuübenden Tätigkeit zu tun.

Und wie interpretierst Du Tätigkeitsmerkmale, die ausdrücklich auf eine einer solchen Bildungsvoraussetzung entsprechenden Tätigkeit verweisen?

andreg

Zitat von: BTSV1 am 22.11.2021 13:26
Zitat von: öfföff am 22.11.2021 12:37
Den Forderungen kann ich mich anschließen. Aufgeben könnte man im Gegenzug die Forderung nach stufengleicher Höhergruppierung und die Gelder für besagtes verwenden.

Die stufengleiche Höhergruppierung ist wichtig. Es lohnt sich doch sonst für viele nicht. Stell dir vor, du bist Mitte 50 und könntest nochmal eine Stelle mit höheren Aufgaben und einer Gehaltsgruppe höher wahrnehmen. Es lohnt sich aber für denjenigen kaum, weil bei einer Runterstufung der Erfahrungsstufen er die ES 5 oder 6 gar nicht mehr vor der Rente erreicht.

Aus Arbeitgebersicht gedacht, wenn ich einen internen und einen externen Bewerber auf eine Stelle habe, die den Job beide machen können, aber den externen kann ich in Stufe 2 einstellen und den internen müsste ich durch die Höhergruppierung in Stufe 5 oder 6 einstellen, dann nehm ich doch den externen? Für mich klingt das erst einmal nur nach einem Beförderungsverhinderungsprogramm.

Umgekehrt, wenn es keine anderen geeigneten Bewerber gibt, kann ich ja auch nach jetziger Regelung mit der Höhergruppierung eine höhere Stufe "zur Deckung des Personalbedarfs" verhandeln.

Überhaupt, sehe ich die Wichtigkeit des Problems nicht. Wenn ich mir die Höhergruppierungsmatrix ansehe, geht es dabei in fast allen wesentlichen Konstellationen - selbst über mehrere Entgeltgruppen hinweg - nur um eine Stufe unterschied. Wäre es nicht sinnvoller, seine Energie für flexiblere Möglichkeiten z.B. für am Personalbedarf, individueller Leisung oder regionalen Lebenshaltungskosten orientierte Zulagen aufzuwenden?

Für die Arbeitgeber muss dass doch die Horrorvorstellung schlechthin sein: dass verschiedene öffentliche Arbeitgeber gegeneinander in einen Lohnwettbewerb geraten. Aus Arbeitnehmersicht wäre es eigentlich ein Traum, wenn ich meinem Arbeitgeber sagen könnte: zahl mir zwei Stufen mehr, sonst mach ich ab nächstem Monat denselben Job in Sachsen statt in NRW.

XTinaG

Weder könnte der öffentliche Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung so verfahren, noch könnte innertariflich bei der Höhergruppierung eine höhere Stufe verhandelt werden.

WasDennNun

Zitat von: andreg am 23.11.2021 09:00
Überhaupt, sehe ich die Wichtigkeit des Problems nicht. Wenn ich mir die Höhergruppierungsmatrix ansehe, geht es dabei in fast allen wesentlichen Konstellationen - selbst über mehrere Entgeltgruppen hinweg - nur um eine Stufe unterschied.
Dann solltest du richtig hinschauen. Von der EG5 s6 fällst du tiefer in die EG8.
und das kommt bei uns öfters vor.