Nein, nicht jede Höhergruppierung ist besser.
Ich bin 51 Jahre alt und habe vor 10 Jahren in den öffentlichen Dienst gewechselt. Nachdem ich damals als Hilfskraft in E3 begonnen hatte, habe ich es mittlerweile in E8S4 geschafft. Ich habe weder Abitur noch Studium. Aufgrund meiner Qualifikation im IT Bereich ( auch das habe ich ursprünglich nicht gelernt, gab es nämlich 1986 noch gar nicht) wurde mir jetzt durch einen Zertifikationskurs innerhalb der nächsten zwei Jahre E10 in Aussicht gestellt. Ich hatte sehr auf die stufengleiche Höhergruppierung gehofft. Denn jetzt werde ich wohl in E10S2 abstürzen und keine Chance mehr haben vor dem Ruhestand in S6 zu gelangen. Das macht bei mir ca ein 1000er monatlich Unterschied.
Es war tatsächlich so, dass ich die Tätigkeit zuerst abgelehnt hatte da mein AG ursprünglich sogar E8 aufgrund fehlender Qualifikation beibehalten wollte. Da auf eine Ausschreibung (in E10!) extern kein passender Bewerber gefunden werden konnte, wurde die Lösung mit dem Zertifikatskurs gestrickt.
Kann mir jemand sagen ob diese bereits erwähnte Öffnungsklausel für eine stufengleiche Höhergruppierung für mich in Frage kommen könnte? Wo finde ich dazu mehr Informationen und wie kann ich vorgehen?
Dann warte doch, bis Du in die E8/5 aufsteigst, von da würde es in die E10/3 mit Garantiebetrag gehen.
Wobei ich von der E8/4 in die E10/2 mit Garantiebetrag, keinen Verlust für Dich sehen kann. Selbst wenn Du jetzt in E8/6 bist, bekommst Du ca. 1200€ Sozialversicherungsjahresbrutto (ca. 600€ Jahresnetto) mehr in der E10/2. Und da ist nicht mal der Garantiebetrag mit drin. (Angaben beziehen sich auf Steuerklasse I im Jahr 2021).
Wie kommt dein Verlust zustande? Vielleicht hab ich ja was übersehen.
Ich würde sofort die Höhergruppierung machen, das einzige was Dir nicht vergönnt ist, ist es in die Endstufe zu kommen. Wobei durch überdurchschnittliche Leistungen, auch eine Stufe verkürzt werden kann.